Anwalt für Verkehrsrecht in Hamburg
Nach dem Unfall. Gegen den Bußgeldbescheid. Für Ihren Führerschein.
Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt Sie gegenüber Versicherern, Bußgeldstellen und Behörden — von der Kanzlei am Neuer Wall 75 in der Hamburger Innenstadt.
- Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht — geprüfte Spezialisierung
- Unfall, Bußgeld, Fahrerlaubnis und Autokauf aus einer Hand
- Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden
- Transparente Kosten — Deckungsanfrage übernehmen wir
Bildhinweis: KI‒generierte Illustration
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Anwalt für Verkehrsrecht in Hamburg
Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt Sie gegenüber Versicherern, Bußgeldstellen und Behörden — von der Kanzlei am Neuer Wall 75 in der Hamburger Innenstadt.
- Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht — geprüfte Spezialisierung
- Unfall, Bußgeld, Fahrerlaubnis und Autokauf aus einer Hand
- Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden
- Transparente Kosten — Deckungsanfrage übernehmen wir
Das sagen unsere zufriedenen Mandanten:
Ein Großteil unserer verkehrsrechtlichen Mandate kommt über Empfehlungen zustande. Die Bewertungen stammen von Mandantinnen und Mandanten, die wir nach Unfällen, in Bußgeldverfahren und bei Auseinandersetzungen rund um den Fahrzeugkauf vertreten haben.
Posikow Kehren - Rechtsanwälte für Verkehrsrecht und Mietrecht 158 Google BewertungenGepostet auf Google Morten 02_07Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kann die Kanzelei nur weiter empfehlen. Herr Posikow hat super Arbeit geleistet, sehr kompetent, analysiert und arbeitet sich akribisch in den Fall rein, sodass einem sehr geholfen wird. Ganz besonders möchte ich auch die Kommunikation loben, diese erfolgt problemlos und schnell. Falls ich nochmal einen Fall haben sollte, würde ich die Kanzelei wieder aufsuchen.Gepostet auf Google Sam ZiTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe Herrn Michael Kehren im Bereich Mietrecht kennengelernt und bisher sehr gute Erfahrungen gemacht. Seine fachliche Beratung war kompetent, verständlich und hat mir in meiner Situation sehr weitergeholfen. Besonders positiv fand ich seine empathische Art – man fühlt sich ernst genommen und von Anfang an gut aufgehoben. Insgesamt war der Kontakt sehr angenehm und ich kann Herrn Kehren aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen uneingeschränkt weiterempfehlen.Gepostet auf Google DariuszHolewaTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Rechtsanwalt Posikow hat mich in einer Angelegenheit wegen Mängelgewährleistung und Rücktritt vom Kfz-Kauf vertreten. Ich hatte ein Fahrzeug bei einem Vertragshändler gekauft und musste leider feststellen, dass bereits nach kurzer Zeit erhebliche Probleme auftraten. Trotz mehrerer Werkstattaufenthalte konnten die Mängel nicht dauerhaft behoben werden. Nach eingehender Beratung durch Herrn Posikow entschied ich mich, meine Rechte geltend zu machen und den Rücktritt vom Kaufvertrag durchzusetzen. Während des gesamten Verfahrens fühlte ich mich sehr gut betreut. Die Kommunikation war stets freundlich, offen und verständlich. Fragen wurden zeitnah beantwortet, und ich wurde regelmäßig über den aktuellen Stand informiert. Besonders geschätzt habe ich die fachkundige Beratung und die klare Einschätzung der rechtlichen Situation. Herr Posikow hat sich engagiert für meine Interessen eingesetzt und mich durch den gesamten Prozess begleitet. Am Ende konnte die Angelegenheit erfolgreich abgeschlossen werden. Für die professionelle Unterstützung und die angenehme Zusammenarbeit bedanke ich mich herzlich. Ich habe mit Herrn Posikow sehr gute Erfahrungen gemacht und würde mich bei rechtlichen Fragen jederzeit wieder an ihn wenden.Gepostet auf Google Mert AktasTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich hatte bisher mit Herrn Kehren und Herrn Powiskow Kontakt, wobei Herr Powiskow mein direkter Ansprechpartner in meinem Fall ist. Beide Anwälte machen einen sehr professionellen Eindruck und sind absolut empfehlenswert. Herr Powiskow begleitet mich in meinem Fall besonders eng, ist sehr sympathisch, höflich und arbeitet äußerst zuverlässig und engagiert. Ich bin sehr froh, auf diese Kanzlei gestoßen zu sein und mein vertragsrechtliches Anliegen dort in gute Hände gegeben zu haben. Er vermittelt mir ein realistisches, ehrliches und gleichzeitig sehr ruhiges Gefühl, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Ich habe das Vertrauen, dass hier wirklich alles für den Mandanten getan wird. Klare Empfehlung.Gepostet auf Google Barbara KaleenTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Unser Dank geht an Frau RA Lienau. In einer Sache wegen Wasserschadens suchten wir wegen der Komplexität Hilfe. Wir haben uns gut und sachlich beraten gefühlt, alle Verständnisfragen (bis hin zur Rechnung) wurden gut beantwortet. So nahm alles ein gutes Ende. Auch das ganze Team ist top: freundlich und super erreichbar.Gepostet auf Google Lou NordenTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Nachdem ich hier schon mal eine Bewertung wegen einer exzellenten telefonischen Beratung hinterlassen habe, hier jetzt nochmal ein Review. Bei einer Geschwindigkeitsproblematik hat Herr Posikow nochmal einen draufgesetzt. Bei ziemlich lückenloser Beweislage, gegen mich, hat er das Verfahren doch noch zu einem sehr positiven Ausgang umbiegen können. Mit Ausdauer, Genauigkeit und einer gewissen Hartnäckigkeit hat er das Thema gegenüber den Behörden vorangetrieben. Eigentlich wollten wir schon kapitulieren und nicht noch mehr Aufwand in das Thema stecken, aber direkt in der Verhandlung, beim letzten Versuch, kam dann ein extrem glücklicher Zufall, unerwartet hinzu. Die einzige Schwachstelle der Gegenseite, die sich noch bot und das Verfahren wurde eingestellt! Das mit dem Glück kann man nicht planen, aber ohne Herr Posikow wären wir ja nicht mal bis dorthin gekommen. Also auch hier volle Punktzahl. Hoffentlich nicht so bald wieder, aber wenn, dann unbedingt mit Herrn Posikow, seinem Team und Kooperationspartnern.Gepostet auf Google Ivan TowerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Danke füfr die hilfe!Gepostet auf Google Marco StensrudTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr zu empfehlen! Gute, schnelle und offene Kommunikation und Beratung, sowohl per Telefon als auch per E-Mail. Ich danke Herrn Posikow sehr für die ausgezeichnete Bearbeitung und Beratung. Darüber hinaus auch sehr transparente Preisgestaltung.Gepostet auf Google Joachim BlumTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr hilfreiche und kompetente telefonische Beratung durch Herrn Posikow. Herzlichen Dank!
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Mehr InformationenFristen auf einen Blick:
| Anlass | Frist |
|---|---|
| Einspruch gegen Bußgeldbescheid | 2 Wochen ab Zustellung |
| Einspruch gegen Strafbefehl | 2 Wochen ab Zustellung |
| Widerspruch gegen Entziehung der Fahrerlaubnis | 1 Monat ab Bekanntgabe |
| Schadensersatz nach Verkehrsunfall | 3 Jahre ab Schluss des Jahres der Kenntnis |
| Gewährleistung Neuwagen | 2 Jahre ab Übergabe |
| Gewährleistung Gebrauchtwagen vom Händler | häufig auf 1 Jahr verkürzt |
| Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren | 6 Monate bis Anhörung/Bescheid |
Womit können wir Ihnen helfen?
Verkehrsunfall
Schadensersatz, Schmerzensgeld und Nutzungsausfall gegenüber der gegnerischen Versicherung durchsetzen — vollständig statt gekürzt.
Bußgeld und Punkte
Einspruch prüfen, Messung angreifen, Fahrverbot abwenden und Punkte in Flensburg vermeiden. Die Frist beträgt nur zwei Wochen.
Führerschein und MPU
Vertretung bei Fahrerlaubnisentzug, MPU-Anordnung und Wiedererteilung — sowie in Verkehrsstrafverfahren.
Autokauf und Mängel
Verschwiegener Unfallschaden, manipulierter Tacho, defekter Motor: Rückabwicklung, Minderung oder Schadensersatz durchsetzen.
Gerade einen Unfall gehabt?
Verkehrsunfall in Hamburg: Ihre Ansprüche gegen die Versicherung
Auf Hamburger Straßen kommt es täglich zu Verkehrsunfällen — im dichten Verkehr auf dem Ring 2, beim Spurwechsel vor dem Elbtunnel oder beim Rangieren in einer
engen Straße in Eimsbüttel. Jeder dieser Unfälle löst wechselseitige Ansprüche auf Schadensersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld aus.
Welche Ansprüche tatsächlich entstehen und durchsetzbar sind, hängt von der konkreten Unfallkonstellation ab: Wer hat gegen die StVO verstoßen? War der Unfall für
einen der Beteiligten vermeidbar?
Welche Verschuldensquote trifft wen? Wie wird die Betriebsgefahr zugerechnet? Und hat ein Beteiligter bereits seine Kaskoversicherung
in Anspruch genommen?
Hinzu kommt eine kaum überschaubare Zahl an Einzelfallentscheidungen der Gerichte zu praktisch jeder denkbaren Schadensposition. Genau deshalb lohnt sich —
besonders bei unverschuldeten Unfällen — der frühe Gang zum Anwalt für Verkehrsunfälle.
Diese Sachschäden können Sie geltend machen
| Position | Worum es geht |
|---|---|
| Reparaturkosten | Konkret nach Rechnung oder fiktiv auf Gutachtenbasis |
| Wiederbeschaffungsaufwand | Bei Totalschaden: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert |
| Merkantiler Minderwert | Wertverlust, der auch nach fachgerechter Reparatur bleibt |
| Sachverständigenkosten | Kosten des von Ihnen beauftragten Gutachters |
| Nutzungsausfall | Entschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug — alternativ Mietwagen |
| Anwaltskosten | Bei unverschuldetem Unfall Teil des Schadensersatzanspruchs |
| usw. | Weitere ersatzfähige Schadenspositionen je nach Einzelfall |
Was Ihnen der Nutzungsausfall konkret bringt
Steht Ihr Fahrzeug nach dem Unfall still und mieten Sie keinen Ersatzwagen, steht Ihnen eine pauschale Entschädigung für jeden Ausfalltag zu. Die Gerichte greifen dafür regelmäßig auf die Tabelle von Sanden, Danner und Küppersbusch zurück. Sie ordnet über 38.000 Fahrzeugmodelle elf Gruppen von A bis L zu, mit Tagessätzen von rund 23 bis 175 Euro.
Drei Punkte, an denen Versicherer besonders häufig kürzen:
- Herabstufung wegen Fahrzeugalters. Ab etwa fünf Jahren wird üblicherweise eine Gruppe tiefer eingestuft, ab etwa zehn Jahren zwei Gruppen. Ob das im Einzelfall berechtigt ist, hängt vom Zustand des Fahrzeugs ab.
- Verkürzung der Ausfalltage. Beim wirtschaftlichen Totalschaden wird häufig pauschal mit 10 bis 14 Tagen Wiederbeschaffungsdauer gerechnet — obwohl die tatsächliche Dauer belegbar länger sein kann.
- Bestreiten des Nutzungswillens. Bei privat genutzten Fahrzeugen spricht die Vermutung für Sie; die Versicherung muss belegen, dass Sie das Fahrzeug ohnehin nicht genutzt hätten.
Totalschaden oder fiktive Abrechnung — was lohnt sich?
Nach einem Unfall stellt sich zuerst die Frage, wie hoch der Schaden am Fahrzeug überhaupt ist. Dafür ist in der Regel ein Sachverständiger erforderlich; bei kleineren Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.
Viele Geschädigte fragen sich an dieser Stelle, ob sich aus der Regulierung nicht auch ein finanzieller Vorteil ziehen lässt. Der Gedanke liegt nahe: Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug für die im Gutachten ausgewiesene Summe instand setzen zu lassen. Sie dürfen günstiger reparieren und den Differenzbetrag anderweitig verwenden. Was dabei häufig übersehen wird: Ein nur notdürftig repariertes Fahrzeug erreicht seinen ursprünglichen Wert nicht wieder. Und bei fiktiver Abrechnung wird die Umsatzsteuer nur ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen ist.
Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, spricht man vom wirtschaftlichen Totalschaden. Unter engen Voraussetzungen — fachgerechte Reparatur und Weiternutzung des Fahrzeugs über mindestens sechs Monate — sind Reparaturkosten bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts ersatzfähig. Diese Grenze wird von Versicherern regelmäßig bestritten.
Umgekehrt zahlen die regulierenden Versicherer selten mehr, als sie müssen. Es werden regelmäßig erhebliche Beträge gekürzt, und nicht immer mit tragfähiger rechtlicher Begründung. Sich mit den einzelnen Kürzungspositionen auseinanderzusetzen, übersteigt die Möglichkeiten der meisten Laien. Wer früh einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einschaltet, verhandelt auf Augenhöhe.
Bußgeldbescheid aus Hamburg: Einspruch prüfen lassen
Bußgeldbescheide erreichen Betroffene oft Wochen nach dem eigentlichen Vorfall. Ab dem Zugang bleiben Ihnen genau zwei Wochen, um Einspruch einzulegen. Danach
wird der Bescheid rechtskräftig — samt Punkten und Fahrverbot.
Nicht jeder Bescheid hält einer Prüfung stand. Messfehler, Verwertungsprobleme, eine fehlerhafte Fahreridentifizierung, formale Mängel oder eingetretene Verjährung
führen regelmäßig zur Einstellung des Verfahrens oder zumindest zu einer deutlichen Reduzierung. Ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt, lässt sich seriös erst nach
Einsicht in die Bußgeldakte beurteilen — die wir für Sie beantragen.
| Schwelle | Folge |
|---|---|
| Innerorts bis 20 km/h zu schnell | Bußgeld, keine Punkte |
| Ab 21 km/h zu schnell, inner- wie außerorts | 1 Punkt in Flensburg |
| Ab 31 km/h zu schnell innerorts | Regelfahrverbot von einem Monat |
| Ab 41 km/h zu schnell außerorts | Regelfahrverbot von einem Monat |
| Zweimal 26 km/h oder mehr binnen 12 Monaten | Fahrverbot wegen Beharrlichkeit, auch unterhalb der Schwellen |
| Bußgeldrahmen | Innerorts 30 bis 800 Euro, außerorts 20 bis 700 Euro |
| Toleranzabzug | Bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 Prozent des Messwerts |
Maßgeblich ist immer der Wert nach Toleranzabzug. Die Regelsätze ergeben sich aus der Bußgeldkatalog-Verordnung und gelten in dieser Höhe seit der Novelle von August 2026.
Weitere häufige Vorwürfe
| Vorwurf | Regelsanktion |
|---|---|
| Handy oder Smartphone am Steuer | 100 Euro und 1 Punkt |
| Rotlichtverstoß, einfach | 90 Euro und 1 Punkt |
| Rotlichtverstoß, qualifiziert (Ampel länger als eine Sekunde rot) | 200 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot |
| Alkohol ab 0,5 Promille, erster Verstoß | 500 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot |
| Alkohol ab 0,5 Promille, zweiter Verstoß | 1.000 Euro, 2 Punkte und drei Monate Fahrverbot |
Kommen Ausfallerscheinungen hinzu oder verursachen Sie einen Unfall, kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen. Ab 1,1 Promille gilt unabhängig vom
Fahrverhalten absolute Fahruntüchtigkeit — dann ist es kein Bußgeldverfahren mehr, sondern ein Strafverfahren.
Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Liegt der Bescheid schon einige Tage bei Ihnen, melden Sie sich bitte umgehend.
Fahrerlaubnis, Führerscheinentzug und MPU
Der Verlust der Fahrerlaubnis trifft viele Betroffene härter als jede Geldbuße — beruflich wie privat. Wir vertreten Sie gegenüber der Hamburger Fahrerlaubnisbehörde und in gerichtlichen Verfahren.
Das Punktesystem in Flensburg
| Punktestand | Maßnahme der Behörde |
|---|---|
| 1 bis 3 Punkte | Vormerkung, keine Maßnahme |
| 4 bis 5 Punkte | Gebührenpflichtige Ermahnung, Hinweis auf das freiwillige Fahreignungsseminar |
| 6 bis 7 Punkte | Gebührenpflichtige Verwarnung, dringende Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung |
| Ab 8 Punkten | Entziehung der Fahrerlaubnis — die Behörde hat dabei kein Ermessen |
Ein Punkt lässt sich durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abbauen, allerdings nur bis zu einem Stand von fünf Punkten und höchstens alle fünf Jahre. Ab sechs Punkten bringt das Seminar keinen Rabatt mehr.
Wichtig ist außerdem die Reihenfolge: Die Behörde muss die Stufen Ermahnung und Verwarnung ordnungsgemäß durchlaufen haben, bevor sie entziehen darf. Genau hier finden sich in der Praxis immer wieder Angriffspunkte — etwa wenn Maßnahmen verspätet ergriffen oder Tilgungsfristen falsch berechnet wurden.
MPU und Wiedererteilung
Ab 1,6 Promille ist die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zwingend. Bereits ab 1,1 Promille kommt sie in Betracht, wenn weitere Auffälligkeiten hinzutreten. Nach einer strafgerichtlichen Entziehung liegt die Sperrfrist typischerweise zwischen sechs Monaten und fünf Jahren; unter bestimmten Voraussetzungen lässt sie sich durch die Teilnahme an einem anerkannten Seminar verkürzen.
Wir begleiten Sie bei:
- Entziehung der Fahrerlaubnis nach Straftaten oder
- Ordnungswidrigkeiten Anordnung und Vorbereitung einer MPU
- Fahreignungszweifeln nach Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten
- Wiedererteilung nach Ablauf der Sperrfrist
- Punktestand, Tilgungsfristen und Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Trunkenheit im Verkehr
- Nötigung im Straßenverkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Verbotene Kraftfahrzeugrennen
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
In Strafverfahren gilt: Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache — dazu sind Sie nicht verpflichtet. Wir beantragen Akteneinsicht und bestimmen erst danach gemeinsam mit Ihnen die Verteidigungsstrategie. Mehr dazu auf unserer Seite zum Verkehrsstrafrecht.
Ärger nach dem Autokauf in Hamburg
Der Kauf eines Fahrzeugs oder Kraftrads ist eine erhebliche Investition. Umso ärgerlicher, wenn sich das Wunschauto nach kurzer Zeit als Fehlkauf entpuppt — verschwiegener Unfallschaden, manipulierter Tachostand, verschleierte Vorbesitzerzahl oder schlicht ein Motor, der nach 800 Kilometern den Dienst quittiert.
Ob Neuwagen vom Vertragshändler, Gebrauchtwagen von einem der großen Hamburger Autohäuser oder Privatkauf über ein Onlineportal: Wir prüfen, welche Ansprüche Ihnen zustehen, und setzen sie durch.
| Anspruch | Wann er greift |
|---|---|
| Nacherfüllung / Nachlieferung | Erster Schritt bei Mängeln — Reparatur oder Ersatzfahrzeug |
| Rückabwicklung des Kaufvertrags | Nach erfolgloser Nachbesserung oder bei erheblichen Mängeln |
| Anfechtung wegen arglistiger Täuschung | Bei verschwiegenen Unfallschäden oder manipuliertem Tacho |
| Kaufpreisminderung | Wenn Sie das Fahrzeug behalten, aber weniger zahlen wollen |
| Widerruf der Finanzierung | Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag |
| Widerruf im Fernabsatz | Bei online oder telefonisch geschlossenen Kaufverträgen |
| Schadensersatz | Für Folgekosten, Gutachten und Nutzungsausfall |
Fristen, auf die es ankommt
Beim Neuwagen beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Übergabe. Beim Gebrauchtwagen vom Händler wird sie häufig wirksam auf ein Jahr verkürzt. Kaufen Sie privat, kann die Gewährleistung vollständig ausgeschlossen werden — allerdings nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Genau darin liegt bei verschwiegenen Unfallschäden und Tachomanipulationen der Ansatzpunkt.
Zeigt sich beim Kauf von einem Händler ein Mangel innerhalb der ersten zwölf Monate, wird zu Ihren Gunsten vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorlag. Die Beweislast liegt dann beim Verkäufer, nicht bei Ihnen.
Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen Kfz-Sachverständigen und bei Bedarf auch direkt eine Werkstatt zur Ermittlung und Behebung des Schadens. Wir arbeiten mit erfahrenen Schadensgutachtern und Fachbetrieben in Hamburg zusammen
Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen Kfz-Sachverständigen und bei Bedarf auch direkt eine Werkstatt zur Ermittlung und Behebung des Schadens. Wir arbeiten mit
erfahrenen Schadensgutachtern und Fachbetrieben in Hamburg zusammen.
Was kostet ein Anwalt für Verkehrsrecht in Hamburg?
Nach unverschuldetem Unfall
Sind Sie ohne eigenes Verschulden in einen Unfall geraten, gehören Ihre Anwaltskosten zum ersatzfähigen Schaden. Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt sie
grundsätzlich vollständig.
Mit Rechtsschutzversicherung
Ein Verkehrsrechtsschutz greift meist auch bei Bußgeldverfahren, Verfahren um die Fahrerlaubnis und Streitigkeiten rund um den Fahrzeugkauf. Nennen Sie uns Versicherer und Versicherungsnummer — die Deckungszusage holen wir für Sie ein.
Ohne Rechtsschutz
Unsere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Alternativ vereinbaren wir eine Stunden- oder Pauschalvergütung. Was auf Sie zukommt, besprechen wir vor Mandatserteilung.
Zwei Punkte, die viele Mandanten nicht kennen:
Erstattung nur bei Freispruch. Im Bußgeld- und Strafverfahren trägt die Staatskasse Ihre notwendigen Auslagen nur, wenn Sie vor Gericht freigesprochen werden. Bei einer Einstellung ist die Erstattung die Ausnahme, gerade wenn die Bußgeldbehörde selbst einstellt.
Im Zivilverfahren zählt der Streitwert. Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach der Höhe Ihrer Forderung, bei einem Unfallschaden also nach dem Schaden.
Eine belastbare Zahl können wir Ihnen deshalb erst nennen, wenn wir wissen, worum es geht. Fragen Sie danach; wir rechnen es Ihnen im Erstgespräch vor.
Weitere Hinweise finden Sie in unserem Beitrag zu den Rechtsanwaltskosten nach einem Verkehrsunfall.
So läuft die Zusammenarbeit ab:
1 Teilen Sie uns Fristen mit
2 Wir prüfen Ihren Sachverhalt und sprechen mit Ihnen offen
3 Vor der Beauftragung klären wir Sie über unsere Kosten auf
4 Durchsetzung
Aus unserer Praxis:
Diese Fallbeispiele sind Platzhalter und müssen von der Kanzlei durch echte, anonymisierte Mandate ersetzt werden.
Erfundene Referenzen wären berufsrechtlich heikel und im Zweifel irreführende Werbung. Die Struktur — Ausgangslage, Vorgehen, Ergebnis, jeweils drei bis vier Sätze — ist bewusst so gewählt, dass sie sich mit realen Fällen schnell füllen lässt. Genau dieser Abschnitt liefert den Erfahrungsnachweis, den die Seite bisher nicht hat
Gekürzte Unfallregulierung
- Ausgangslage: Kurz beschreiben, was passiert ist und was die Versicherung zunächst zahlen wollte.
- Vorgehen: Welche Positionen wurden geprüft, welches Gutachten eingeholt, welche Argumente vorgebracht.
- Ergebnis: Was am Ende durchgesetzt wurde, gern mit Größenordnung.
Fahrverbot abgewendet
- Ausgangslage: Vorwurf, Messverfahren, drohende Sanktion.
- Vorgehen: Akteneinsicht, geprüfte Angriffspunkte.
- Ergebnis: Einstellung, Reduzierung oder Wegfall des Fahrverbots.
Gebrauchtwagen mit verschwiegenem Unfallschaden
- Ausgangslage: Kaufsituation und entdeckter Mangel.
- Vorgehen: Sachverständigengutachten, geltend gemachter Anspruch.
- Ergebnis: Rückabwicklung, Minderung oder Vergleich.
Ihre Ansprechpartner im Verkehrsrecht:
Igor Posikow
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Partner
Herr Rechtsanwalt Posikow ist der Gründer und Partner der Kanzlei Posikow Kehren Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Er absolvierte sein Jurastudium an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt „Ökonomische Analyse des Rechts“; insbesondere die dadurch erworbene Expertise im Bereich der Makroökonomie sowie der Corporate Governance (“Leitung und Überwachung von Aktiengesellschaften”) stellt er seinen Klienten im Bereich der Start-Up Beratung zur Verfügung.
Er absolvierte anschließend das juristische Referendariat in Schleswig-Holstein am Oberlandesgericht Schleswig, mit Stationen bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht Itzehoe und in der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Pharmaziewesen und Medizinprodukte in Hamburg.
Die Kompetenzen des Rechtsanwalts erstrecken sich über die Rechtsgebiete des Zivilrechts, öffentlichen Rechts und des Strafrechts. Primär beschäftigt er sich mit dem Verkehrsrecht und Vertragsrecht, wobei ihm im Jahr 2020 der Fachanwaltstitel “Fachanwalt für Verkehrsrecht” verliehen wurde. Aktuell befasst er sich mit dem theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung für IT-Recht.
Herr Posikow betreut Mandate im ganzen Bundesgebiet. Darüber hinaus ist er Mitglied im Hamburgischen Anwaltverein e.V., der Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht und dem Deutschen Anwaltverein, sowie Mitglied im BVSK e.V.
Igor Posikow
Carolin Gies
Rechtsanwältin für Verkehrsrecht und Vertragsrecht
(im Angestelltenverhältnis)
Frau Rechtsanwältin Gies absolvierte ihr Jurastudium mit dem Schwerpunkt Medien- und Urheberrecht an der Universität Leipzig
Auch ihr Referendariat absolvierte sie im Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden, mit Stationen am Landgericht Leipzig, einer Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht und der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein. Dadurch konnte sich Rechtsanwältin Gies fundierte Kenntnisse in unterschiedichen Rechtsgebieten aneignen.
Die Kompetenzen der Rechtsanwältin erstrecken sich über die Rechtsgebiete des Zivilrechts, öffentlichen Rechts und des Strafrechts. Schwerpunktmäßig ist sie im Bereich Verkehrsrecht und Vertragsrecht tätig.
Rechtsanwältin Gies unterstützt die Posikow Kehren Partnerschaft mbB als angestellte Anwältin in Hamburg und bundesweit.
Carolin Gies
Anna-Sophie Dreyer
Rechtsanwältin
(im Angestelltenverhältnis)
Rechtsanwältin Anna-Sophie Dreyer absolvierte ihr Jurastudium mit dem Schwerpunkt Europa- und Völkerrecht an der Universität Hamburg.
Nach dem Abschluss des ersten Staatsexamens arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Kanzlei für internationales Wirtschaftsrecht, wo sie wertvolle Einblicke in grenzüberschreitende und zollstrafrechtliche Sachverhalte gewann.
Im Anschluss verbrachte sie ihr juristisches Referendariat mit dem Schwerpunkt Strafrecht am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht. Während dieser Zeit durchlief sie Stationen unter anderem bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe, der Justizbehörde Hamburg und bei einer Wirtschaftsrechtskanzlei.
Die Kompetenzen der Rechtsanwältin erstrecken sich über die Rechtsgebiete des Strafrechts, Vertragsrechts und Verkehrsrechts mit besonderer Leidenschaft für das Verkehrsstrafrecht.
Anna-Sophie Dreyer
Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht in Hamburg:
Kontaktinformationen:
- Neuer Wall 75, 20354 Hamburg
- Tel: 040 46649021
- Montag - Freitag: 9:00 - 18:00 Uhr
- kontakt@posikow-kehren.de
Anfahrtsbeschreibung:
Sie finden uns am Neuer Wall 75 in 20354 Hamburg, mitten in der Innenstadt und unweit der Binnenalster. Die U- und S-Bahn-Stationen Jungfernstieg und Rathaus liegen wenige Gehminuten entfernt, mit dem Auto erreichen Sie uns über den Ring 1 (Glockengießerwall) in Richtung Innenstadt. Parkhäuser gibt es in unmittelbarer Nähe, etwa am Jungfernstieg oder am Bleichenhof.
Als Verkehrsrechtsanwälte vertreten wir Mandantinnen und Mandanten aus dem gesamten Hamburger Stadtgebiet und dem Umland — von Altona und Eimsbüttel über Winterhude und Barmbek bis Bergedorf, Harburg und Wandsbek. Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder per Videokonferenz.
Verkehrsrechtliche Verfahren mit Hamburger Bezug werden je nach Streitwert und Verfahrensart vor dem Amtsgericht Hamburg-Mitte beziehungsweise dem Landgericht Hamburg verhandelt. Ordnungswidrigkeitenverfahren führt die zuständige Bußgeldstelle, Fragen der Fahrerlaubnis fallen in die Zuständigkeit der Hamburger Fahrerlaubnisbehörde. Diese Verfahrenswege kennen wir aus täglicher Arbeit.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenHäufige Fragen zum Verkehrsrecht:
Der Kauf eines Fahrzeugs oder Kraftrads ist eine erhebliche Investition. Umso ärgerlicher, wenn sich das Wunschauto nach kurzer Zeit als Fehlkauf entpuppt — verschwiegener Unfallschaden, manipulierter Tachostand, verschleierte Vorbesitzerzahl oder schlicht ein Motor, der nach 800 Kilometern den Dienst quittiert.
Ob Neuwagen vom Vertragshändler, Gebrauchtwagen von einem der großen Hamburger Autohäuser oder Privatkauf über ein Onlineportal: Wir prüfen, welche Ansprüche Ihnen zustehen, und setzen sie durch.
Wann sollte ich nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt einschalten?
So früh wie möglich, idealerweise bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung sprechen. Versicherer regulieren routiniert und kürzen Positionen, die vielen Geschädigten gar nicht bekannt sind. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Gegenseite Ihre Anwaltskosten ohnehin — Abwarten bringt Ihnen also keinen Vorteil.
Was kostet ein Anwalt für Verkehrsrecht in Hamburg?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zahlt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, holen wir die Deckungszusage für Sie ein. Ohne Rechtsschutz rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab; die Gebühren richten sich dabei nach dem Streitwert. Alternativ vereinbaren wir eine Stunden- oder Pauschalvergütung. Die Kosten besprechen wir immer vor Mandatserteilung.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In der Regel melden wir uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Läuft eine Frist — etwa die zwei Wochen für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid — sagen Sie das bitte gleich bei der Kontaktaufnahme, dann ziehen wir Ihren Fall vor.
Wie lange habe ich Zeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen?
Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids muss der Einspruch bei der Behörde eingehen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig — mit allen Folgen wie Punkten und Fahrverbot.
Ab wie vielen Punkten ist der Führerschein weg?
Ab acht Punkten im Fahreignungsregister muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen; ein Ermessen hat sie dabei nicht. Zuvor durchläuft sie zwei Stufen: die Ermahnung bei vier bis fünf Punkten und die Verwarnung bei sechs bis sieben Punkten. Werden diese Stufen nicht ordnungsgemäß eingehalten, ist die Entziehung angreifbar.
Ab wann drohen bei zu schnellem Fahren Punkte und ein Fahrverbot?
Ein Punkt wird ab 21 km/h zu viel eingetragen, innerorts wie außerorts. Ein Regelfahrverbot droht ab 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts. Wer innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit 26 km/h oder mehr auffällt, riskiert auch unterhalb dieser Schwellen ein Fahrverbot. Maßgeblich ist stets der Wert nach Toleranzabzug.
Wann verjähren meine Ansprüche nach einem Verkehrsunfall?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt haben. Bei Verhandlungen mit dem Versicherer kann die Verjährung gehemmt sein — verlassen Sie sich darauf aber nicht ohne anwaltliche Prüfung.
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid überhaupt?
Das lässt sich seriös erst nach Einsicht in die Bußgeldakte sagen. Geprüft werden unter anderem die Ordnungsmäßigkeit der Messung, die Identifizierung des Fahrers, die Einhaltung von Fristen und formale Anforderungen an den Bescheid. Wir beantragen die Akteneinsicht und schätzen die Aussichten anschließend offen für Sie ein.
Was ist der Unterschied zwischen einem Anwalt und einem Fachanwalt für Verkehrsrecht?
Jeder zugelassene Rechtsanwalt darf im Verkehrsrecht tätig werden. Den Fachanwaltstitel verleiht die Rechtsanwaltskammer dagegen nur nach Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und einer Mindestanzahl selbstständig bearbeiteter Fälle. Der Titel ist an eine jährliche Fortbildungspflicht gebunden.
Darf ich nach einem Unfall meinen Gutachter und meine Werkstatt selbst wählen?
Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls grundsätzlich ja. Sie müssen sich nicht auf den Prüfdienst oder die Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung verweisen lassen. Bei Bagatellschäden gelten allerdings Besonderheiten.
Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung?
Der Tagessatz richtet sich nach der Fahrzeuggruppe und liegt nach den üblicherweise herangezogenen Tabellen zwischen etwa 23 und 175 Euro. Ältere Fahrzeuge werden häufig eine oder zwei Gruppen tiefer eingestuft. Multipliziert wird mit der tatsächlichen Ausfalldauer, beim Totalschaden mit der Wiederbeschaffungsdauer.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung Bußgeldverfahren?
Ein Verkehrsrechtsschutz deckt in der Regel Bußgeld- und Strafverfahren im Straßenverkehr, Verfahren rund um die Fahrerlaubnis sowie Streitigkeiten aus dem Fahrzeugkauf ab. Der konkrete Umfang ergibt sich aus Ihren Versicherungsbedingungen — die Deckungsanfrage übernehmen wir für Sie
Beraten Sie auch außerhalb Hamburgs?
Unsere Kanzlei sitzt am Neuer Wall 75 in Hamburg. Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten aber bundesweit — Besprechungen sind telefonisch oder per Videokonferenz möglich, Unterlagen tauschen wir digital aus.


