IMMOBILIENRECHT

Im Immobilienrecht unterscheidet man das öffentlich-rechtliche und das privatrechtliche Immobilienrecht.

Das private Immobilienrecht regelt etwa die vertragsrechtlichen Fragestellungen und Gesichtspunkte in Bezug auf Kauf, Verkauf, Übertragung und Belastung von Immobilien und deren Verwaltung und Bewirtschaftung (Immobilienwirtschaft). Andere Bezeichnungen hierfür sind auch Grundstücksrecht oder Liegenschaftsrecht, manchmal auch Immobiliarsachenrecht.

Rechtsanwalt Michael Kehren
Michael Kehren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Hamburg

Erwerb der eigenen vier Wände durch Kauf einer Bestandsimmobilie – es gibt viel zu beachten!

Für Verbraucher geht es hierbei vor allem um den Hauskauf und den Hausbau der „eigenen vier Wände“. Gerade in Metropolen wie Hamburg, Berlin oder München spielt das Wachstum der Infrastruktur eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Beim Immobilienkauf beraten wir unsere Mandanten sowohl hinsichtlich der rechtlichen Aspekte der Immobilienfinanzierung durch Bankdarlehen und deren Absicherung durch Hypothek und Grundschuld, als auch hinsichtlich des Abschlusses und der Abwicklung des Hauskaufs oder Erwerbs der Eigentumswohnung selbst.

Wir beraten Sie ausführlich und verständlich, wenn es um den Erwerb Ihrer Immobilie geht, egal ob es um den Kaufvertrag eines Einfamilienhauses, Mehrfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung geht. Unsere Rechtsanwälte entlasten Sie

  • bei der Würdigung und Analyse rechtlicher Risikofaktoren, wie etwa Altlasten und Grundbuchrechte Dritter
  • bei den entsprechenden Anträgen gegenüber den zuständigen Behörden, etwa beim Grundbuchamt und Notar
  • als verhandlungsstarker Partner, etwa bei der konkreten Prüfung und Ausarbeitung des notariellen Kaufvertrages

Erwerb im Zwangsversteigerungsverfahren

Unsere Anwälte beraten Sie auch im Zusammenhang mit dem häufig preiswerten Erwerb einer Immobilie bei Zwangsversteigerungen von Grundstücken und Eigentumswohnungen.

Wir zeigen Ihnen die Besonderheiten des Zwangsversteigerungsverfahrens auf und stellen gemeinsam mit Ihnen sicher, dass Sie nach erfolgreichem Zuschlag, die Fristen zur Zahlung des Versteigerungserlöses einhalten und keine Fristen versäumen.

Auf Gläubigerseite beraten und vertreten wir Sie bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung, während wir auf Seiten des Schuldners alle Möglichkeiten aufzeigen und ausschöpfen, um bei Zahlungsschwierigkeiten eine Vollstreckung Ihres Grundstücks und Grundvermögens zu vermeiden.

Grundbuchbelastungen – besser vorher aufklären lassen! 

Bei Grundstücken und Eigentumswohnungen geht es im Immobilienrecht häufig um die Sicherung der Finanzierung der Darlehen und Kredite. Die wenigsten beschäftigen sich mit anderen möglichen Belastungen des Grundbuchs.

Auch hier empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig rechtlichen Rat durch unsere Rechtsanwälte einzuholen, um etwa im Falle eines Grundstückskaufs zu vermeiden, dass entgegenstehende Rechte Dritter wie Vorkaufsrechte oder Vormerkungsrechte, Leitungsrechte, Nießbrauch oder Baulasten die Freude an Ihrem Neuerwerb trüben.

Bei Eintragungen in das Grundbuch, gelten diese für den jeweiligen Eigentümer. Davon abzugrenzen sind die beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten, die das Eigentum am Grundstück zugunsten bestimmter Personen belasten, etwa mit einem Wohnungsrecht. Solche beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten sind ebenfalls im Grundbuch einzutragen.

Hausbau – auch keine Alternative ohne Sorgen! 

Auch wer sich für den Neubau eines Hauses entscheidet, vermeidet nicht alle Risiken.

  • Welche Maßnahmen stehen Ihnen zur Verfügung, wenn im Rahmen der Bauprojektierung ein Verzug seitens des Bauträgers oder des Architekten Kosten verursacht? Durch wen werden die Schäden ersetzt?
  • Was kann bei mangelhafter Leistung von Seiten der beauftragten Handwerker, Werk- und Dienstleister unternommen werden?
  • Wer haftet bei Unfällen auf der eingerichteten Baustelle?
  • Wer hat Schadensersatzzahlungen bei Mangelfolgeschäden nach Fertigstellung des Bauwerks zu leisten?

Wie Sie sich auch entscheiden, unsere Rechtsanwälte begleiten Sie in allen Phasen Ihres Bauvorhabens.

Erwerb von Eigentumswohnungen

Gerade in Metropolen wie Hamburg und Großstädten fällt die Entscheidung zugunsten des Erwerbs einer Eigentumswohnung statt eines Hauses.

Hier ergeben sich Besonderheiten, über die Sie sich beraten lassen sollten, da die „eigenen vier Wände“ in diesem Fall nicht bedeuten, dass Sie ihr eigener Herr sind. Denn mit der Eintragung als Eigentümer des Sondereigentums und Ihres Miteigentumsanteils am Gemeinschaftseigentum im Wohnungsgrundbuch werden Sie Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

Anders als bei einer reinen Hausverwaltung, wie man sie etwa von Mietwohnungen bei Baugenossenschaften kennt, oder der Aufstellung von Betriebskostenabrechnungen, wie man sie ebenfalls aus Mietverhältnissen kennt, erfolgt die Verwaltung der Immobilie insgesamt durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

Diese führt Eigentümerversammlungen durch, in denen Beschlüsse übe die Verwaltung durch Mehrheit getroffen werden. Hieran sind Sie vielfach gebunden, auch wenn Sie nicht einverstanden sind. Andererseits haben Sie als Wohnungseigentümer im Rahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft ein nicht unerhebliches Mitsprache- und Gestaltungsrecht.

Vor dem Erwerb der Eigentumswohnung sollten Sie sich rechtlichen Rat über Ihre Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer einholen.

Ihre Rechtsanwälte für Immobilienrecht der Posikow Kehren Partnerschaft mbB in Hamburg beraten Sie und vertreten Ihre Interessen zu diesem Thema. 

Rechtsanwalt Michael Kehren
Michael Kehren

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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Hamburg

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Jaleesa Lienau
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