Schadensersatzrecht

Schadensersatzrecht: Ansprüche aus verschiedenen Rechtsgebieten

Schadensersatzrecht ist kein eigenes Rechtsgebiet, sondern ist eine verallgemeinerte Bezeichnung für eine Vielzahl von Ansprüchen aus verschiedenen Rechtsgebieten, die darauf gerichtet sind, einen Schädiger für verursachte Schäden in Haftung nehmen zu können.

Igor Posikow

Rechtsanwalt

Schadensersatzrecht ist überwiegend in das Zivilrecht einzuordnen, es fließt aber teilweise in das Strafrecht und das öffentliche Recht ein. 

Schadensersatz umfasst auch den Anspruch auf Schmerzensgeld, soweit es sich um physisch oder psychisch beigebrachte Schäden an einer Person handelt.

Im Schadensersatzrecht ist zunächst zu klären, ob das Handeln oder Unterlassen des verantwortlichen Schädigers dem Grund nach einen Anspruch zugunsten des Geschädigten auslöst. Erst danach wird die Höhe der jeweiligen Ersatzansprüche relevant.

Schadensersatzansprüche oder Schmerzensgeldansprüche können beispielsweise durch folgende Eingriffe oder Verletzungen entstehen:

  • Verletzung von Sorgfaltspflichten
  • Personenschäden und Sachschäden
  • keine oder eine mangelbehaftete, vertragliche Leistung 
  • Eingriff in persönliche Rechte, (allg. Persönlichkeitsrecht)
  • u.a.

Anschließend ist es dann notwendig, zu ermitteln, inwieweit dem Geschädigten ein tatsächlicher oder gegebenenfalls fiktiver Schaden entstanden ist. Im Schadensersatzrecht gilt grundsätzlich, dass tatsächlich entstandene Schaden rechtlich ersatzfähig ist. Ausnahmsweise kann auch der Ersatz von nur hypothetischen Schäden beansprucht werden, die in gewissen Konstellationen von dem Schädiger verlangt werden können.

Die häufigsten Schadenpositionen sind:

  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschäden
  • Nutzungsausfall bei Fahrzeugen
  • Schmerzensgeld
  • Verzugsschäden
  • Entgangene Zinsen
  • Gewinnausfall und Verdienstausfall
  • Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts
  • u.a.

Die materiellen Schadenpositionen lassen sich zum Teil unter Beiziehung von Tabellen und anderen Kalkulationshilfen berechnen. Anders verhält es sich mit den immateriellen Schadensposten, wie z.B. dem Schmerzensgeld. Die konkrete Bemessung der Höhe des von dem Schädiger zu zahlenden Schadenersatzes erfolgt durch die Gerichte. Daher kann der mögliche Schadenersatzanspruch von dem Rechtsanwalt nicht exakt, sondern unter Berücksichtigung der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen nur in einem bestimmten Bereich ermittelt werden. Daher ist regelmäßig eine Prognose über die Höhe des möglicherweise zustehenden Schmerzensgeldes möglich.

Manchmal entscheidet der Mandant selbst, in welcher Höhe er durchsetzen möchte. Wenn der Schädiger eine Zahlung generell oder in der geforderten Höhe ablehnt,  wird am Ende jedoch durch Klage und durch das Gericht festgestellt, welcher Betrag dem Geschädigten letztendlich als angemessen zuerkannt wird.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie an unserem Standort in Hamburg, aber natürlich auch bundesweit.

Igor Posikow

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Jaleesa Lienau
Rechtsanwältin