Trunkenheit am Steuer: Welche Strafe droht?

Igor Posikow

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Alkohol ist in unserer westlichen Gesellschaft besonders verbreitet. Daher wundert es auch nicht, dass Trunkenheit am Steuer ein häufiges Delikt ist. Viele Menschen setzen sich nach dem Genuss alkoholischer Getränke ins Auto.

Während das Fahren unter Alkoholeinfluss bis zu einem gewissen Promillewert erlaubt ist oder “nur” als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, stellt eine zu hohe Konzentration im Blut eine Straftat dar. Bei Trunkenheit am Steuer drohen empfindliche Strafen. Wer betroffen ist, sollte daher umgehend juristischen Beistand suchen. 

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Was ist Trunkenheit im Verkehr?

Bei Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) handelt es sich um eine Straftat, die nicht unterschätzt werden sollte. Während in vielen anderen Fällen ein niedriges Bußgeld oder ein einfaches Fahrverbot drohen kann, ist Trunkenheit im Verkehr kein Kavaliersdelikt und kann auch mit Freiheitsstrafe geahndet werden. 

Ihnen wird eine Trunkenheitsfahrt vorgeworfen? Kontaktieren Sie gerne unsere erfahrenen Anwälte im Verkehrsrecht per E-Mail an: [email protected] oder telefonisch unter 040 46649021. Durch unsere jahrelange Erfahrung konnten wir schon einer Vielzahl von Mandanten zum Erfolg verhelfen. Unsere oberste Priorität ist es dabei, in Ihrem individuellen Fall das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Vereinbaren Sie jederzeit ein unverbindliches Erstgespräch mit uns.

Strafbar macht sich, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Das gilt sowohl bei einer vorsätzlichen als auch einer fahrlässigen Begehungsweise. 

Neben der Fahrt mit einem Kfz, Lkw oder einem Motorrad sind auch weitere Fahrzeuge wie Fahrräder, E-Scooter oder etwa elektrische Rollstühle erfasst. Diese müssen auf öffentlichem Grund (“im Verkehr”) bewegt werden. Die Fahrt auf einem Privatgrundstück ist nicht grundsätzlich strafbar, solange dabei niemand gefährdet oder verletzt wird.

Ab wann ist Fahren unter Einfluss von Alkohol strafbar?

Autofahren unter Alkoholeinfluss ist strafbar, wenn der Fahrer nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Die Rechtsprechung hat zur Ermittlung dieses Umstands einige Grenzwerte entwickelt, an denen sich Gerichte und auch die Polizei orientieren: 

  • Mehr als 0,3 Promille: Beträgt die Blutalkoholkonzentration (BAK) zwischen 0,3 und 0,5 Promille, müssen Ausfallerscheinungen auftreten, damit es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Das sind in der Regel alkoholbedingte Fahrfehler, beispielsweise das Fahren von Schlangenlinien. Aber auch eine verwaschene Sprache oder Lallen, also Erscheinungen, die nicht direkt etwas mit der Fahrtüchtigkeit zu tun haben, können dazu zählen.
  • Mehr als 0,5 Promille: Eine BAK von über 0,5 Promille führt automatisch zum Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit. Es kommt nicht mehr auf die Begleitumstände an. Wird bei einem solchen Wert der Straßenverkehr gefährdet, kann dies eine Straftat darstellen (§§ 315a ff. StGB). Kommen noch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzu, kann eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit am Steuer bereits angenommen werden.
  • Ab 1,1 Promille: Ab einer BAK von über 1,1 Promille liegt in jedem Fall eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit am Steuer vor. Fahrer mit einem Wert über 1,1 Promille machen sich der Trunkenheit im Verkehr strafbar, wenn Sie ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen. Dazu braucht es keine Ausfallerscheinungen. 
  • Ab 1,6 Promille: Ein BAK-Wert von 1,6 Promille gilt für Fahrradfahrer, die sich im Straßenverkehr bewegen. Über diesen Wert müssen Fahrradfahrer mit Konsequenzen rechnen. 
  • Ab 2,0 Promille: Ab 2,0 Promille kann eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegen, wenn in diesem Zustand eine Straftat begangen wird (bei Tötungsdelikten: 2,2 Promille).
  • Ab 3,0 Promille: Ab 3,0 Promille (bei Tötungsdelikten: 3,3 Promille) liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Schuldunfähigkeit vor. 

Achtung: Um die BAK zu bestimmen, können die Polizeibeamten Sie dazu auffordern, sie mit aufs Revier zu begleiten, um eine Blutabnahme vorzunehmen. Sie sind nicht verpflichtet, diesem Eingriff zuzustimmen. Die Blutentnahme kann dennoch von der Polizei angeordnet werden.

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Strafe für Alkohol am Steuer: Welche Strafen drohen bei Trunkenheit im Verkehr?

Liegt eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB vor (ab 1,1 Promille), droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Grundsätzlich kommt es zu bei Verurteilung noch zu einer Eintragung von 3 Punkten in Flensburg und einem Entzug der Fahrerlaubnis. Ab einem BAK von über 1,6 Promille wird bei der Beantragung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis in der Regel zusätzlich eine MPU, also eine medizinisch-psychologische Untersuchung, angeordnet, zur Prüfung der generellen Fahreignung. 

Für Fahrer unter 21 Jahren oder in der Probezeit gelten verschärfte Regelungen: Schon bei einem Wert über 0,0 Promille droht ein Bußgeld von 250 Euro, eine Probezeitverlängerung um weitere 2 Jahre, 1 Punkt in Flensburg und ein Aufbauseminar.

Bei einer BAK von über 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen drohen 3 Punkte und in einigen Fällen auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Voraussetzung ist die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder ein Unfall. 

Über 0,5 Promille droht ein Bußgeld von 500 bis 1500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und bis zu 3 Monate Fahrverbot. Wird der Verkehr dabei gefährdet, so liegt die Freiheitsstrafe bei bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe (§ 315 c StGB). 

Wie kann ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht bei Trunkenheit am Steuer helfen?

Bei den Promillegrenzen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte, die immer mit der Betrachtung des Einzelfalls einhergehen. Der Grund: Jeder Mensch reagiert anders auf eine bestimmte Menge Alkohol. So kann eine Person, die unter Alkoholismus leidet, noch bei einigen Promille “ganz normal” Auto fahren, während andere bereits bei 0,3 Promille Ausfallerscheinungen zeigen. 

Ein erfahrener und spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht kann mit einer guten Argumentation unter Umständen nicht nur die Strafe mildern, sondern das Ermittlungsverfahren im besten Fall frühzeitig zur Einstellung bringen.

Wenn eine Sanktion bereits verhängt ist, kann ein spezialisierter Anwalt noch einiges erreichen: Beispielsweise kann ein Fahrverbot so gelegt werden, dass es den Alltag des Betroffenen möglichst wenig beeinrächtigt, unter Umständen kann das Verbot mit einer guten Begründung gänzlich verhindert werden.

Wenn Sie das erste Mal von einem verkehrsrechtlichen Vorwurf gegen sich erfahren, verhalten Sie sich ruhig und nehmen Sie Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht auf. Lassen Sie keine wertvolle Zeit verstreichen, sondern involvieren Sie möglichst früh einen Experten, um Einfluss auf das Verfahren zu nehmen. 

Achten Sie darauf, sich den Beamten gegenüber kooperativ zu verhalten, jedoch sollten Sie keinen Maßnahmen freiwillig zustimmen, wenn diese nicht verpflichtend sind. Das gilt zum Beispiel für die Blutabnahme oder das “Pusten”. Vermeiden Sie zudem in jedem Fall den direkten Kontakt zu den Behörden.

Ein Anwalt im Verkehrsrecht hat nicht nur bei dem Vorwurf einer Straftat einen breiten Spielraum, wenn es darum geht, eine angemessene Strafe zu erreichen. Gleichzeitig kann er auch Fehler der Polizeibeamten aufdecken und durch die Geltendmachung von Verfahrensfehlern eine Bestrafung mildern oder sogar verhindern.

Sie benötigen Unterstützung? Kontaktieren Sie uns jederzeit, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Wir konnten bereits vielen Beschuldigten dabei helfen, eine Einstellung des Verfahrens oder zumindest eine Strafmilderung zu erreichen. Gerne unterstützen wir Sie auch in Ihrem individuellen Fall.

Bildquellennachweis: Lev Dolgachov | Panthermedia

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