Anwalt für Verkehrsrecht in Hamburg

Nach dem Unfall. Gegen den Bußgeldbescheid. Für Ihren Führerschein.

Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt Sie gegenüber Versicherern, Bußgeldstellen und Behörden — von der Kanzlei am Neuer Wall 75 in der Hamburger Innenstadt.

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Posikow Kehren Neues KI Bild mit Hinweis

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Anwalt für Verkehrsrecht in Hamburg

Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt Sie gegenüber Versicherern, Bußgeldstellen und Behörden — von der Kanzlei am Neuer Wall 75 in der Hamburger Innenstadt.

Das sagen unsere zufriedenen Mandanten:

Ein Großteil unserer verkehrsrechtlichen Mandate kommt über Empfehlungen zustande. Die Bewertungen stammen von Mandantinnen und Mandanten, die wir nach Unfällen, in Bußgeldverfahren und bei Auseinandersetzungen rund um den Fahrzeugkauf vertreten haben.

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Fristen auf einen Blick:

Anlass Frist
Einspruch gegen Bußgeldbescheid 2 Wochen ab Zustellung
Einspruch gegen Strafbefehl 2 Wochen ab Zustellung
Widerspruch gegen Entziehung der Fahrerlaubnis 1 Monat ab Bekanntgabe
Schadensersatz nach Verkehrsunfall 3 Jahre ab Schluss des Jahres der Kenntnis
Gewährleistung Neuwagen 2 Jahre ab Übergabe
Gewährleistung Gebrauchtwagen vom Händler häufig auf 1 Jahr verkürzt
Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren 6 Monate bis Anhörung/Bescheid
Läuft eine dieser Fristen bei Ihnen bereits? Dann rufen Sie uns an — wir sagen Ihnen sofort, wie viel Zeit tatsächlich noch bleibt.

Womit können wir Ihnen helfen?

Verkehrsunfall

Schadensersatz, Schmerzensgeld und Nutzungsausfall gegenüber der gegnerischen Versicherung durchsetzen — vollständig statt gekürzt.

Bußgeld und Punkte

Einspruch prüfen, Messung angreifen, Fahrverbot abwenden und Punkte in Flensburg vermeiden. Die Frist beträgt nur zwei Wochen.

Führerschein und MPU

Vertretung bei Fahrerlaubnisentzug, MPU-Anordnung und Wiedererteilung — sowie in Verkehrsstrafverfahren.

Autokauf und Mängel

Verschwiegener Unfallschaden, manipulierter Tacho, defekter Motor: Rückabwicklung, Minderung oder Schadensersatz durchsetzen.

Gerade einen Unfall gehabt?

1
Unfallstelle sichern
Warnblinkanlage, Warnweste, Warndreieck. Bei Verletzten zuerst Erste Hilfe und Notruf 112.
2
Polizei rufen
Immer bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage, Dienstwagen, Mietwagen oder Leasingfahrzeug.
3
Kein Schuldanerkenntnis
Auch dann nicht, wenn es „nur zur Vereinfachung“ verlangt wird.
4
Daten aufnehmen
Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsschein-Nummer. Zeugen notieren.
5
Ausgiebig fotografieren
Endstellung, Schäden aus mehreren Winkeln, Bremsspuren, Verkehrszeichen.
6
Eigenen Gutachter beauftragen
Sie dürfen Sachverständigen und Werkstatt grundsätzlich selbst wählen.
7
Anwalt einschalten
Bei unverschuldetem Unfall trägt die Gegenseite Ihre Anwaltskosten in aller Regel selbst.

Verkehrsunfall in Hamburg: Ihre Ansprüche gegen die Versicherung

Auf Hamburger Straßen kommt es täglich zu Verkehrsunfällen — im dichten Verkehr auf dem Ring 2, beim Spurwechsel vor dem Elbtunnel oder beim Rangieren in einer
engen Straße in Eimsbüttel. Jeder dieser Unfälle löst wechselseitige Ansprüche auf Schadensersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld aus.
Welche Ansprüche tatsächlich entstehen und durchsetzbar sind, hängt von der konkreten Unfallkonstellation ab: Wer hat gegen die StVO verstoßen? War der Unfall für
einen der Beteiligten vermeidbar?

Welche Verschuldensquote trifft wen? Wie wird die Betriebsgefahr zugerechnet? Und hat ein Beteiligter bereits seine Kaskoversicherung
in Anspruch genommen?
Hinzu kommt eine kaum überschaubare Zahl an Einzelfallentscheidungen der Gerichte zu praktisch jeder denkbaren Schadensposition. Genau deshalb lohnt sich —
besonders bei unverschuldeten Unfällen — der frühe Gang zum Anwalt für Verkehrsunfälle.

Diese Sachschäden können Sie geltend machen

Position Worum es geht
Reparaturkosten Konkret nach Rechnung oder fiktiv auf Gutachtenbasis
Wiederbeschaffungsaufwand Bei Totalschaden: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
Merkantiler Minderwert Wertverlust, der auch nach fachgerechter Reparatur bleibt
Sachverständigenkosten Kosten des von Ihnen beauftragten Gutachters
Nutzungsausfall Entschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug — alternativ Mietwagen
Anwaltskosten Bei unverschuldetem Unfall Teil des Schadensersatzanspruchs
usw. Weitere ersatzfähige Schadenspositionen je nach Einzelfall

Was Ihnen der Nutzungsausfall konkret bringt

Steht Ihr Fahrzeug nach dem Unfall still und mieten Sie keinen Ersatzwagen, steht Ihnen eine pauschale Entschädigung für jeden Ausfalltag zu. Die Gerichte greifen dafür regelmäßig auf die Tabelle von Sanden, Danner und Küppersbusch zurück. Sie ordnet über 38.000 Fahrzeugmodelle elf Gruppen von A bis L zu, mit Tagessätzen von rund 23 bis 175 Euro.

Drei Punkte, an denen Versicherer besonders häufig kürzen:

  • Herabstufung wegen Fahrzeugalters. Ab etwa fünf Jahren wird üblicherweise eine Gruppe tiefer eingestuft, ab etwa zehn Jahren zwei Gruppen. Ob das im Einzelfall berechtigt ist, hängt vom Zustand des Fahrzeugs ab.
  • Verkürzung der Ausfalltage. Beim wirtschaftlichen Totalschaden wird häufig pauschal mit 10 bis 14 Tagen Wiederbeschaffungsdauer gerechnet — obwohl die tatsächliche Dauer belegbar länger sein kann.
  • Bestreiten des Nutzungswillens. Bei privat genutzten Fahrzeugen spricht die Vermutung für Sie; die Versicherung muss belegen, dass Sie das Fahrzeug ohnehin nicht genutzt hätten.

Totalschaden oder fiktive Abrechnung — was lohnt sich?

Nach einem Unfall stellt sich zuerst die Frage, wie hoch der Schaden am Fahrzeug überhaupt ist. Dafür ist in der Regel ein Sachverständiger erforderlich; bei kleineren Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.

Viele Geschädigte fragen sich an dieser Stelle, ob sich aus der Regulierung nicht auch ein finanzieller Vorteil ziehen lässt. Der Gedanke liegt nahe: Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug für die im Gutachten ausgewiesene Summe instand setzen zu lassen. Sie dürfen günstiger reparieren und den Differenzbetrag anderweitig verwenden. Was dabei häufig übersehen wird: Ein nur notdürftig repariertes Fahrzeug erreicht seinen ursprünglichen Wert nicht wieder. Und bei fiktiver Abrechnung wird die Umsatzsteuer nur ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen ist.

Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, spricht man vom wirtschaftlichen Totalschaden. Unter engen Voraussetzungen — fachgerechte Reparatur und Weiternutzung des Fahrzeugs über mindestens sechs Monate — sind Reparaturkosten bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts ersatzfähig. Diese Grenze wird von Versicherern regelmäßig bestritten.

Umgekehrt zahlen die regulierenden Versicherer selten mehr, als sie müssen. Es werden regelmäßig erhebliche Beträge gekürzt, und nicht immer mit tragfähiger rechtlicher Begründung. Sich mit den einzelnen Kürzungspositionen auseinanderzusetzen, übersteigt die Möglichkeiten der meisten Laien. Wer früh einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einschaltet, verhandelt auf Augenhöhe.

Bußgeldbescheid aus Hamburg: Einspruch prüfen lassen

Bußgeldbescheide erreichen Betroffene oft Wochen nach dem eigentlichen Vorfall. Ab dem Zugang bleiben Ihnen genau zwei Wochen, um Einspruch einzulegen. Danach
wird der Bescheid rechtskräftig — samt Punkten und Fahrverbot.

Nicht jeder Bescheid hält einer Prüfung stand. Messfehler, Verwertungsprobleme, eine fehlerhafte Fahreridentifizierung, formale Mängel oder eingetretene Verjährung
führen regelmäßig zur Einstellung des Verfahrens oder zumindest zu einer deutlichen Reduzierung. Ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt, lässt sich seriös erst nach
Einsicht in die Bußgeldakte beurteilen — die wir für Sie beantragen.

Geschwindigkeit: ab wann es ernst wird
Schwelle Folge
Innerorts bis 20 km/h zu schnell Bußgeld, keine Punkte
Ab 21 km/h zu schnell, inner- wie außerorts 1 Punkt in Flensburg
Ab 31 km/h zu schnell innerorts Regelfahrverbot von einem Monat
Ab 41 km/h zu schnell außerorts Regelfahrverbot von einem Monat
Zweimal 26 km/h oder mehr binnen 12 Monaten Fahrverbot wegen Beharrlichkeit, auch unterhalb der Schwellen
Bußgeldrahmen Innerorts 30 bis 800 Euro, außerorts 20 bis 700 Euro
Toleranzabzug Bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 Prozent des Messwerts

Maßgeblich ist immer der Wert nach Toleranzabzug. Die Regelsätze ergeben sich aus der Bußgeldkatalog-Verordnung und gelten in dieser Höhe seit der Novelle von August 2026.

Weitere häufige Vorwürfe

Vorwurf Regelsanktion
Handy oder Smartphone am Steuer 100 Euro und 1 Punkt
Rotlichtverstoß, einfach 90 Euro und 1 Punkt
Rotlichtverstoß, qualifiziert (Ampel länger als eine Sekunde rot) 200 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot
Alkohol ab 0,5 Promille, erster Verstoß 500 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot
Alkohol ab 0,5 Promille, zweiter Verstoß 1.000 Euro, 2 Punkte und drei Monate Fahrverbot

Kommen Ausfallerscheinungen hinzu oder verursachen Sie einen Unfall, kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen. Ab 1,1 Promille gilt unabhängig vom
Fahrverhalten absolute Fahruntüchtigkeit — dann ist es kein Bußgeldverfahren mehr, sondern ein Strafverfahren.

Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Liegt der Bescheid schon einige Tage bei Ihnen, melden Sie sich bitte umgehend.

Fahrerlaubnis, Führerscheinentzug und MPU

Der Verlust der Fahrerlaubnis trifft viele Betroffene härter als jede Geldbuße — beruflich wie privat. Wir vertreten Sie gegenüber der Hamburger Fahrerlaubnisbehörde und in gerichtlichen Verfahren.

Das Punktesystem in Flensburg

Punktestand Maßnahme der Behörde
1 bis 3 Punkte Vormerkung, keine Maßnahme
4 bis 5 Punkte Gebührenpflichtige Ermahnung, Hinweis auf das freiwillige Fahreignungsseminar
6 bis 7 Punkte Gebührenpflichtige Verwarnung, dringende Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung
Ab 8 Punkten Entziehung der Fahrerlaubnis — die Behörde hat dabei kein Ermessen

Ein Punkt lässt sich durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abbauen, allerdings nur bis zu einem Stand von fünf Punkten und höchstens alle fünf Jahre. Ab sechs Punkten bringt das Seminar keinen Rabatt mehr.

Wichtig ist außerdem die Reihenfolge: Die Behörde muss die Stufen Ermahnung und Verwarnung ordnungsgemäß durchlaufen haben, bevor sie entziehen darf. Genau hier finden sich in der Praxis immer wieder Angriffspunkte — etwa wenn Maßnahmen verspätet ergriffen oder Tilgungsfristen falsch berechnet wurden.

MPU und Wiedererteilung

Ab 1,6 Promille ist die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zwingend. Bereits ab 1,1 Promille kommt sie in Betracht, wenn weitere Auffälligkeiten hinzutreten. Nach einer strafgerichtlichen Entziehung liegt die Sperrfrist typischerweise zwischen sechs Monaten und fünf Jahren; unter bestimmten Voraussetzungen lässt sie sich durch die Teilnahme an einem anerkannten Seminar verkürzen.

Wir begleiten Sie bei:

  • Entziehung der Fahrerlaubnis nach Straftaten oder
  • Ordnungswidrigkeiten Anordnung und Vorbereitung einer MPU
  • Fahreignungszweifeln nach Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten
  • Wiedererteilung nach Ablauf der Sperrfrist
  • Punktestand, Tilgungsfristen und Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
Wenn aus dem Verstoß ein Strafverfahren wird

In Strafverfahren gilt: Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache — dazu sind Sie nicht verpflichtet. Wir beantragen Akteneinsicht und bestimmen erst danach gemeinsam mit Ihnen die Verteidigungsstrategie. Mehr dazu auf unserer Seite zum Verkehrsstrafrecht.

Ärger nach dem Autokauf in Hamburg

Der Kauf eines Fahrzeugs oder Kraftrads ist eine erhebliche Investition. Umso ärgerlicher, wenn sich das Wunschauto nach kurzer Zeit als Fehlkauf entpuppt — verschwiegener Unfallschaden, manipulierter Tachostand, verschleierte Vorbesitzerzahl oder schlicht ein Motor, der nach 800 Kilometern den Dienst quittiert.

Ob Neuwagen vom Vertragshändler, Gebrauchtwagen von einem der großen Hamburger Autohäuser oder Privatkauf über ein Onlineportal: Wir prüfen, welche Ansprüche Ihnen zustehen, und setzen sie durch.

Anspruch Wann er greift
Nacherfüllung / Nachlieferung Erster Schritt bei Mängeln — Reparatur oder Ersatzfahrzeug
Rückabwicklung des Kaufvertrags Nach erfolgloser Nachbesserung oder bei erheblichen Mängeln
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung Bei verschwiegenen Unfallschäden oder manipuliertem Tacho
Kaufpreisminderung Wenn Sie das Fahrzeug behalten, aber weniger zahlen wollen
Widerruf der Finanzierung Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag
Widerruf im Fernabsatz Bei online oder telefonisch geschlossenen Kaufverträgen
Schadensersatz Für Folgekosten, Gutachten und Nutzungsausfall

Fristen, auf die es ankommt

Beim Neuwagen beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Übergabe. Beim Gebrauchtwagen vom Händler wird sie häufig wirksam auf ein Jahr verkürzt. Kaufen Sie privat, kann die Gewährleistung vollständig ausgeschlossen werden — allerdings nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Genau darin liegt bei verschwiegenen Unfallschäden und Tachomanipulationen der Ansatzpunkt.

Zeigt sich beim Kauf von einem Händler ein Mangel innerhalb der ersten zwölf Monate, wird zu Ihren Gunsten vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorlag. Die Beweislast liegt dann beim Verkäufer, nicht bei Ihnen.

Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen Kfz-Sachverständigen und bei Bedarf auch direkt eine Werkstatt zur Ermittlung und Behebung des Schadens. Wir arbeiten mit erfahrenen Schadensgutachtern und Fachbetrieben in Hamburg zusammen

Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen Kfz-Sachverständigen und bei Bedarf auch direkt eine Werkstatt zur Ermittlung und Behebung des Schadens. Wir arbeiten mit
erfahrenen Schadensgutachtern und Fachbetrieben in Hamburg zusammen.

Was kostet ein Anwalt für Verkehrsrecht in Hamburg?

Nach unverschuldetem Unfall

Sind Sie ohne eigenes Verschulden in einen Unfall geraten, gehören Ihre Anwaltskosten zum ersatzfähigen Schaden. Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt sie
grundsätzlich vollständig.

Mit Rechtsschutzversicherung

Ein Verkehrsrechtsschutz greift meist auch bei Bußgeldverfahren, Verfahren um die Fahrerlaubnis und Streitigkeiten rund um den Fahrzeugkauf. Nennen Sie uns Versicherer und Versicherungsnummer — die Deckungszusage holen wir für Sie ein.

Ohne Rechtsschutz

Unsere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Alternativ vereinbaren wir eine Stunden- oder Pauschalvergütung. Was auf Sie zukommt, besprechen wir vor Mandatserteilung.

Zwei Punkte, die viele Mandanten nicht kennen:

Erstattung nur bei Freispruch. Im Bußgeld- und Strafverfahren trägt die Staatskasse Ihre notwendigen Auslagen nur, wenn Sie vor Gericht freigesprochen werden. Bei einer Einstellung ist die Erstattung die Ausnahme, gerade wenn die Bußgeldbehörde selbst einstellt.

Im Zivilverfahren zählt der Streitwert. Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach der Höhe Ihrer Forderung, bei einem Unfallschaden also nach dem Schaden.

Eine belastbare Zahl können wir Ihnen deshalb erst nennen, wenn wir wissen, worum es geht. Fragen Sie danach; wir rechnen es Ihnen im Erstgespräch vor.

Weitere Hinweise finden Sie in unserem Beitrag zu den Rechtsanwaltskosten nach einem Verkehrsunfall.

So läuft die Zusammenarbeit ab:

1 Teilen Sie uns Fristen mit

Telefonisch, per Formular oder E-Mail. Schildern Sie kurz, worum es geht — laufende Fristen erkennen wir sofort.
1

2 Wir prüfen Ihren Sachverhalt und sprechen mit Ihnen offen

Wir sichten Ihre Unterlagen und sagen Ihnen offen, wie wir die Erfolgsaussichten sehen. Auch dann, wenn wir abraten.
2

3 Vor der Beauftragung klären wir Sie über unsere Kosten auf

Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung oder klare Vergütungsvereinbarung — bevor wir tätig werden.
3

4 Durchsetzung

Korrespondenz mit Versicherung, Behörde oder Gegenseite. Wenn nötig, vertreten wir Sie vor Gericht. Sie bleiben durchgängig informiert.
4

Aus unserer Praxis:

Diese Fallbeispiele sind Platzhalter und müssen von der Kanzlei durch echte, anonymisierte Mandate ersetzt werden.

Erfundene Referenzen wären berufsrechtlich heikel und im Zweifel irreführende Werbung. Die Struktur — Ausgangslage, Vorgehen, Ergebnis, jeweils drei bis vier Sätze — ist bewusst so gewählt, dass sie sich mit realen Fällen schnell füllen lässt. Genau dieser Abschnitt liefert den Erfahrungsnachweis, den die Seite bisher nicht hat

Gekürzte Unfallregulierung

  • Ausgangslage: Kurz beschreiben, was passiert ist und was die Versicherung zunächst zahlen wollte.
  • Vorgehen: Welche Positionen wurden geprüft, welches Gutachten eingeholt, welche Argumente vorgebracht.
  • Ergebnis: Was am Ende durchgesetzt wurde, gern mit Größenordnung.

Fahrverbot abgewendet

  • Ausgangslage: Vorwurf, Messverfahren, drohende Sanktion.
  • Vorgehen: Akteneinsicht, geprüfte Angriffspunkte.
  • Ergebnis: Einstellung, Reduzierung oder Wegfall des Fahrverbots.

Gebrauchtwagen mit verschwiegenem Unfallschaden

  • Ausgangslage: Kaufsituation und entdeckter Mangel.
  • Vorgehen: Sachverständigengutachten, geltend gemachter Anspruch.
  • Ergebnis: Rückabwicklung, Minderung oder Vergleich.

Ihre Ansprechpartner im Verkehrsrecht:

Igor Posikow

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Partner

Herr Rechtsanwalt Posikow ist der Gründer und Partner der Kanzlei Posikow Kehren Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Er absolvierte sein Jurastudium an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt „Ökonomische Analyse des Rechts“; insbesondere die dadurch erworbene Expertise im Bereich der Makroökonomie sowie der Corporate Governance (“Leitung und Überwachung von Aktiengesellschaften”) stellt er seinen Klienten im Bereich der Start-Up Beratung zur Verfügung.

Er absolvierte anschließend das juristische Referendariat in Schleswig-Holstein am Oberlandesgericht Schleswig, mit Stationen bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht Itzehoe und in der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Pharmaziewesen und Medizinprodukte in Hamburg.

Die Kompetenzen des Rechtsanwalts erstrecken sich über die Rechtsgebiete des Zivilrechts, öffentlichen Rechts und des Strafrechts. Primär beschäftigt er sich mit dem Verkehrsrecht und Vertragsrecht, wobei ihm im Jahr 2020 der Fachanwaltstitel “Fachanwalt für Verkehrsrecht” verliehen wurde. Aktuell befasst er sich mit dem theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung für IT-Recht.

Herr Posikow betreut Mandate im ganzen Bundesgebiet. Darüber hinaus ist er Mitglied im Hamburgischen Anwaltverein e.V., der Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht und dem Deutschen Anwaltverein, sowie Mitglied im BVSK e.V.

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Igor Posikow

Carolin Gies

Rechtsanwältin für Verkehrsrecht und Vertragsrecht
(im Angestelltenverhältnis)

Frau Rechtsanwältin Gies absolvierte ihr Jurastudium mit dem Schwerpunkt Medien- und Urheberrecht an der Universität Leipzig

Auch ihr Referendariat absolvierte sie im Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden, mit Stationen am Landgericht Leipzig, einer Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht und der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein. Dadurch konnte sich Rechtsanwältin Gies fundierte Kenntnisse in unterschiedichen Rechtsgebieten aneignen.

Die Kompetenzen der Rechtsanwältin erstrecken sich über die Rechtsgebiete des Zivilrechts, öffentlichen Rechts und des Strafrechts. Schwerpunktmäßig ist sie im Bereich Verkehrsrecht und Vertragsrecht tätig.

Rechtsanwältin Gies unterstützt die Posikow Kehren Partnerschaft mbB als angestellte Anwältin in Hamburg und bundesweit.


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Carolin Gies

Anna-Sophie Dreyer

Rechtsanwältin
(im Angestelltenverhältnis)

Rechtsanwältin Anna-Sophie Dreyer absolvierte ihr Jurastudium mit dem Schwerpunkt Europa- und Völkerrecht an der Universität Hamburg. 

Nach dem Abschluss des ersten Staatsexamens arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Kanzlei für internationales Wirtschaftsrecht, wo sie wertvolle Einblicke in grenzüberschreitende und zollstrafrechtliche Sachverhalte gewann.

Im Anschluss verbrachte sie ihr juristisches Referendariat mit dem Schwerpunkt Strafrecht am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht. Während dieser Zeit durchlief sie Stationen unter anderem bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe, der Justizbehörde Hamburg und bei einer Wirtschaftsrechtskanzlei.

Die Kompetenzen der Rechtsanwältin erstrecken sich über die Rechtsgebiete des Strafrechts, Vertragsrechts und Verkehrsrechts mit besonderer Leidenschaft für das Verkehrsstrafrecht. 

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Anna-Sophie Dreyer

Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht in Hamburg:

Kontaktinformationen:

Anfahrtsbeschreibung:

Sie finden uns am Neuer Wall 75 in 20354 Hamburg, mitten in der Innenstadt und unweit der Binnenalster. Die U- und S-Bahn-Stationen Jungfernstieg und Rathaus liegen wenige Gehminuten entfernt, mit dem Auto erreichen Sie uns über den Ring 1 (Glockengießerwall) in Richtung Innenstadt. Parkhäuser gibt es in unmittelbarer Nähe, etwa am Jungfernstieg oder am Bleichenhof.

Als Verkehrsrechtsanwälte vertreten wir Mandantinnen und Mandanten aus dem gesamten Hamburger Stadtgebiet und dem Umlandvon Altona und Eimsbüttel über Winterhude und Barmbek bis Bergedorf, Harburg und Wandsbek. Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder per Videokonferenz.

Verkehrsrechtliche Verfahren mit Hamburger Bezug werden je nach Streitwert und Verfahrensart vor dem Amtsgericht Hamburg-Mitte beziehungsweise dem Landgericht Hamburg verhandelt. Ordnungswidrigkeitenverfahren führt die zuständige Bußgeldstelle, Fragen der Fahrerlaubnis fallen in die Zuständigkeit der Hamburger Fahrerlaubnisbehörde. Diese Verfahrenswege kennen wir aus täglicher Arbeit.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

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Häufige Fragen zum Verkehrsrecht:

Der Kauf eines Fahrzeugs oder Kraftrads ist eine erhebliche Investition. Umso ärgerlicher, wenn sich das Wunschauto nach kurzer Zeit als Fehlkauf entpuppt — verschwiegener Unfallschaden, manipulierter Tachostand, verschleierte Vorbesitzerzahl oder schlicht ein Motor, der nach 800 Kilometern den Dienst quittiert.

Ob Neuwagen vom Vertragshändler, Gebrauchtwagen von einem der großen Hamburger Autohäuser oder Privatkauf über ein Onlineportal: Wir prüfen, welche Ansprüche Ihnen zustehen, und setzen sie durch.

Wann sollte ich nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt einschalten?

So früh wie möglich, idealerweise bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung sprechen. Versicherer regulieren routiniert und kürzen Positionen, die vielen Geschädigten gar nicht bekannt sind. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Gegenseite Ihre Anwaltskosten ohnehin — Abwarten bringt Ihnen also keinen Vorteil.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zahlt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, holen wir die Deckungszusage für Sie ein. Ohne Rechtsschutz rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab; die Gebühren richten sich dabei nach dem Streitwert. Alternativ vereinbaren wir eine Stunden- oder Pauschalvergütung. Die Kosten besprechen wir immer vor Mandatserteilung.

In der Regel melden wir uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Läuft eine Frist — etwa die zwei Wochen für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid — sagen Sie das bitte gleich bei der Kontaktaufnahme, dann ziehen wir Ihren Fall vor.

Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids muss der Einspruch bei der Behörde eingehen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig — mit allen Folgen wie Punkten und Fahrverbot.

Ab acht Punkten im Fahreignungsregister muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen; ein Ermessen hat sie dabei nicht. Zuvor durchläuft sie zwei Stufen: die Ermahnung bei vier bis fünf Punkten und die Verwarnung bei sechs bis sieben Punkten. Werden diese Stufen nicht ordnungsgemäß eingehalten, ist die Entziehung angreifbar.

Ein Punkt wird ab 21 km/h zu viel eingetragen, innerorts wie außerorts. Ein Regelfahrverbot droht ab 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts. Wer innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit 26 km/h oder mehr auffällt, riskiert auch unterhalb dieser Schwellen ein Fahrverbot. Maßgeblich ist stets der Wert nach Toleranzabzug.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt haben. Bei Verhandlungen mit dem Versicherer kann die Verjährung gehemmt sein — verlassen Sie sich darauf aber nicht ohne anwaltliche Prüfung.

Das lässt sich seriös erst nach Einsicht in die Bußgeldakte sagen. Geprüft werden unter anderem die Ordnungsmäßigkeit der Messung, die Identifizierung des Fahrers, die Einhaltung von Fristen und formale Anforderungen an den Bescheid. Wir beantragen die Akteneinsicht und schätzen die Aussichten anschließend offen für Sie ein.

Jeder zugelassene Rechtsanwalt darf im Verkehrsrecht tätig werden. Den Fachanwaltstitel verleiht die Rechtsanwaltskammer dagegen nur nach Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und einer Mindestanzahl selbstständig bearbeiteter Fälle. Der Titel ist an eine jährliche Fortbildungspflicht gebunden.

Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls grundsätzlich ja. Sie müssen sich nicht auf den Prüfdienst oder die Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung verweisen lassen. Bei Bagatellschäden gelten allerdings Besonderheiten.

Der Tagessatz richtet sich nach der Fahrzeuggruppe und liegt nach den üblicherweise herangezogenen Tabellen zwischen etwa 23 und 175 Euro. Ältere Fahrzeuge werden häufig eine oder zwei Gruppen tiefer eingestuft. Multipliziert wird mit der tatsächlichen Ausfalldauer, beim Totalschaden mit der Wiederbeschaffungsdauer.

Ein Verkehrsrechtsschutz deckt in der Regel Bußgeld- und Strafverfahren im Straßenverkehr, Verfahren rund um die Fahrerlaubnis sowie Streitigkeiten aus dem Fahrzeugkauf ab. Der konkrete Umfang ergibt sich aus Ihren Versicherungsbedingungen — die Deckungsanfrage übernehmen wir für Sie

Unsere Kanzlei sitzt am Neuer Wall 75 in Hamburg. Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten aber bundesweit — Besprechungen sind telefonisch oder per Videokonferenz möglich, Unterlagen tauschen wir digital aus.

Bereit, Ihr Anliegen zu besprechen?

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Rechtsanwalt Michael Kehren
Michael Kehren
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Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

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Jaleesa Lienau
Rechtsanwältin