Fahren ohne Fahrerlaubnis – Welche Strafe droht?

Igor Posikow

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne die erforderliche Fahrerlaubnis stellt in Deutschland eine ernst zu nehmende Straftat dar, die nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) strafrechtlich verfolgt wird. Diese Vorschrift dient dem Schutz der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs, indem sichergestellt wird, dass nur Personen ein Fahrzeug führen dürfen, die ihre Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nachgewiesen haben.

Fahren ohne Fahrerlaubnis Strafe
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Nicht nur das Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern auch wenn ein Fahrzeughalter das Fahren ohne Fahrerlaubnis zulässt, in dem er z.B. sein Fahrzeug an einen Fahrer ohne Fahrerlaubnis weitergibt, wird durch § 21 StVG unter Strafe gestellt. Ein Verstoß gegen § 21 StVG als Fahrer ohne Fahrerlaubnis oder als Fahrzeughalter, der ein solches Fahren ermöglicht hat, kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen.

Welche Strafe beim Fahren ohne Fahrerlaubnis droht, wann man überhaupt ohne Fahrerlaubnis fährt, was der Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein ist und welche Folgen das Fahren ohne Fahrerlaubnis für einen Fahrzeughalter haben kann, erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Igor Posikow in diesem Beitrag.

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Was ist der Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein?

Wer in Deutschland ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen führen will, muss dazu die Erlaubnis der zuständigen Behörde besitzen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 StVG). Diese Erlaubnis wird Fahrerlaubnis genannt. Die entsprechende behördliche Bescheinigung ist der Führerschein (§ 2 Abs. 1 Satz 3 StVG). Ohne eine entsprechende Fahrerlaubnis darf in Deutschland also kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug geführt werden.

Während die Fahrerlaubnis die grundsätzliche Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen bescheinigt, dient der Führerschein lediglich als Nachweis dieser Befähigung.

Was bedeutet Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Wer keine Fahrerlaubnis besitzt und dennoch ein Fahrzeug führt, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat im Straßenverkehr. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) strafbar. Es gibt verschiedene Gründe, warum man keine Fahrerlaubnis besitzt. Einige Gründe sind:

  • es wurde nie eine Fahrerlaubnis (durch Prüfung) erworben
  • es wurde nicht die erforderliche Führerscheinklasse erworben (z.B. für einen LKW über 7,5t)
  • die erforderliche Führerscheinklasse ist durch Fristablauf erloschen
  • die Fahrerlaubnis wurde rechtskräftig entzogen (z.B. wegen Alkohol am Steuer oder Drogenmissbrauchs)
  • es liegt ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid vor, in dem ein befristetes Fahrverbot verhängt wurde – auch wenn man in diesem Fall im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, darf man für die Dauer des Fahrverbots kein motorisiertes Fahrzeug führen.
Bussgeldbescheid

Wie Sie erfolgreich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, erläutern wir Ihnen in diesem Beitrag.

Mofas erlaubt?

Bei einem Mofa handelt es sich nicht um ein Fahrzeug, für das ein Führerschein erforderlich ist. Wer ohne entsprechende Mofa-Prüfbescheinigung erwischt wird, begeht lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die mit 20 Euro geahndet wird. Wer allerdings vor dem 01.04.1965 geboren ist, benötigt für ein Mofa, das zugelassen, versichert und nicht frisiert sein muss, keine solche Prüfbescheinigung.

Bei einem Fahrverbot ist es verboten, während der verhängten Dauer überhaupt ein Kraftfahrzeug zu führen. Dies gilt auch für Mofas sowie E-Scooter und Pedelecs. Wurde hingegen die Fahrerlaubnis entzogen, ist das Führen eines Mofas mit oder ohne Prüfbescheinigung (je nachdem ob man vor oder nach dem 01.04.1965 geboren ist) möglich. Auch E-Scooter und Pedelecs dürfen bei Entzug der Fahrerlaubnis gefahren werden.

Strafbarkeit des Halters

Wenn Sie als Halter eines Kraftfahrzeugs eine andere Person mit Ihrem Fahrzeug fahren lassen, sollten Sie darauf achten, dass diese Person die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt oder dass gegen sie kein Fahrverbot verhängt wurde. Wird dies versäumt und die Person ohne die erforderliche Fahrerlaubnis mit dem Fahrzeug angetroffen, kann der Halter des Fahrzeugs mit einer Strafe belegt werden. Nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG wird auch der Halter bestraft, der anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt. Der Verweis auf § 25 StVG bzw. § 44 StGB schließt auch ein befristetes Fahrverbot für den Fahrer ein.

Wie hoch ist die Strafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Der Strafrahmen für die Strafbarkeit nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG sieht für den Fahrer, der ohne die erforderliche Fahrerlaubnis fährt, eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Der Halter (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG) ist mit derselben angedrohten Strafe bedroht. Es handelt sich dabei um eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit, obwohl der Straftatbestand nicht im Strafgesetzbuch steht.

Der Strafrahmen wird in Absatz 2 auf Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen beschränkt, wenn der Täter fahrlässig handelt. Dies gilt sowohl für den Fahrer, der ohne die erforderliche Fahrerlaubnis fährt, als auch für den Halter, der sein Fahrzeug einem Fahrer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis überlässt (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 StVG).

Nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG gilt diese Strafandrohung auch, wenn der entsprechende Führerschein nach § 94 StPO beschlagnahmt wurde und dennoch vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug geführt wird. Gleiches gilt nach § 21 Abs. 2 Nr. 3 StVG für den Halter, der dem Fahrer sein Fahrzeug überlässt, wenn dessen Führerschein nach § 94 StPO beschlagnahmt wurde.

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Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, riskiert auch den Versicherungsschutz

Wer ohne entsprechende Fahrerlaubnis erwischt wird, muss mit den in § 21 StVG beschriebenen Sanktionen rechnen. Wer aber nicht nur ohne Fahrerlaubnis erwischt wird, sondern dabei auch noch einen Unfall verursacht, dem drohen neben der strafrechtlichen Verfolgung auch Probleme mit dem Versicherungsschutz.

Zwar kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden Dritter auf, die zum Beispiel an einem anderen Fahrzeug entstehen. Allerdings kann es vorkommen, dass die Versicherung diese Kosten bis zu einer bestimmten Höhe – meist bis zu 5.000 Euro – vom Unfallverursacher zurückfordern kann. Teilkasko und Vollkasko müssen bei einem Unfall gar nicht zahlen, so dass man auf dem Schaden am eigenen Fahrzeug sitzen bleiben kann. Auch Rechtsschutzversicherer haben in der Regel einen Haftungsausschluss in den Vertragsbedingungen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Selbst wenn Sie als Fahrzeughalter Ihr Fahrzeug an jemanden ohne Fahrerlaubnis verleihen, kommt neben der Strafbarkeit nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 und § 21 Abs. 2 Nr. 3 StVG hinzu, dass die Kaskoversicherung den Schaden am Fahrzeug wahrscheinlich nicht übernehmen wird.

Wann wird eine Freiheitsstrafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis verhängt?

Zwar spricht § 21 Abs. 1 StVG von einer möglichen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Die im Gesetz enthaltene Androhung einer Freiheitsstrafe verunsichert häufig die Personen, denen das Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wird.

Wer allerdings Ersttäter ist, also zum ersten Mal beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt wird, kommt in der Regel nicht ins Gefängnis, sondern erhält eine Geldstrafe. Eine Freiheitsstrafe kann jedoch in Betracht kommen, wenn der Täter bereits vorbestraft ist, insbesondere bei einschlägigen Vorstrafen.

Gefängnisstrafe meist nur für Wiederholungstäter

Bei Wiederholungstätern, d.h. Personen, die immer wieder uneinsichtig beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt werden, ist eine Freiheitsstrafe schon deutlich wahrscheinlicher. Anstelle der Freiheitsstrafe kommen bei Wiederholungstätern aber auch höhere Geldstrafen und andere Maßnahmen wie z.B. eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von bis zu 12 Monaten in Betracht. Gerade letzteres ist für Personen, die kurz vor der Führerscheinprüfung stehen und ohne Führerschein fahren, ein gravierender Einschnitt.

Wie kann ich mich als Halter eines Fahrzeugs verteidigen?

Wenn Sie jemandem Ihr Fahrzeug überlassen, geliehen oder jemanden mit Ihrem Fahrzeug etwas abholen geschickt haben und diese Person beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt wurde, wird in der Regel auch gegen Sie als Fahrzeughalter ermittelt. Aufgrund der Strafbarkeit nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 und § 21 Abs. 2 Nr. 3 StVG droht dem Fahrzeughalter der gleiche Strafrahmen wie dem Fahrer ohne Fahrerlaubnis. Daher ist eine gute Verteidigungsstrategie für den Fahrzeughalter besonders wichtig, um eine Strafe zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.

Dabei kann es sein, dass der Fahrzeughalter überhaupt keine Kenntnis davon hat, dass jemand mit seinem Fahrzeug unterwegs ist oder dass ein Fahrer keine Fahrerlaubnis besitzt oder vorübergehend keine Fahrerlaubnis besitzt (z.B. wegen eines vorübergehenden Fahrverbots).

Klassische Fälle sind die eigenen Kinder, die mit dem Auto der Eltern eine Spritztour machen, oder der Arbeitnehmer, der grundsätzlich mit dem Auto des Arbeitgebers fahren darf. Gerade Arbeitgeber lassen sich vielleicht zu Beginn des Arbeitsverhältnisses den Führerschein zeigen, danach aber meist nicht mehr. Verliert der Arbeitnehmer dann im Laufe der Zeit seine Fahrerlaubnis, wird sie ihm entzogen oder ist sie erloschen, informiert der Arbeitnehmer den Arbeitgeber aus Angst vor einer Kündigung vielleicht gerade nicht.

Strafbarkeit des Arbeitgebers als Fahrzeughalter

Allerdings dürfte es im Sinne einer Strafbarkeit nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG problematisch sein, wenn man sich als Arbeitgeber nur einmalig und nicht regelmäßig den Führerschein zeigen lässt. Dies zu unterlassen, dürfte zumindest fahrlässig sein.

Arbeitgebern ist daher zu empfehlen, sich die Fahrerlaubnis regelmäßig nachweisen zu lassen und den Arbeitnehmer zu verpflichten, über einen möglichen Verlust der Fahrerlaubnis (Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis etc.) zu informieren.

Letztlich kommt es für die Strafbarkeit des Fahrzeughalters auch darauf an, unter welchen Umständen jemand auf ein Fahrzeug zugreifen kann. Werden die Schlüssel z.B. im Betrieb ohne besonderen Schutz aufbewahrt, so dass jeder die Fahrzeugschlüssel an sich nehmen kann, oder werden sie verschlossen und nur bei Bedarf herausgegeben, so können diese Umstände im Ermittlungs- oder Strafverfahren zu unterschiedlichen Argumentationen hinsichtlich der strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen.

Strafbarkeit des privaten Fahrzeughalters

Wenn man sein Fahrzeug verleiht oder jemandem überlässt, sollte man sich die Fahrerlaubnis zeigen lassen und das Fahrzeug nur dann übergeben, wenn die Fahrerlaubnis vorhanden ist. Überlässt man jemandem bewusst sein Fahrzeug, braucht man in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren gute Argumente, warum man davon ausgehen durfte, dass derjenige im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, obwohl man sich diese nicht hat zeigen lassen. Wenn man als Halter sogar wusste, dass jemand nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, kann dies als Vorsatz gewertet werden.

Haben sich Kinder das Auto der Eltern geschnappt, kommt es ebenfalls auf die Umstände an. Lagen die Schlüssel beispielsweise offen in der elterlichen Wohnung, kann dies eher für eine fahrlässige Strafbarkeit des Halters sprechen. Werden die Autoschlüssel verschlossen aufbewahrt, was man in der eigenen Wohnung wohl eher selten tut, kann dies eine Strafbarkeit mildern.

Aber auch hier kommt es auf die richtige und erfolgversprechende Verteidigungsstrategie an, um eine Strafe zu vermeiden oder gering zu halten. Hierzu sollten sich Betroffene, egal ob Fahrer ohne Fahrerlaubnis oder Fahrzeughalter, von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen.

Igor Posikow ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und vertritt Sie bei Vorwürfen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie allen anderen Vorwürfen des Verkehrsstrafrechts.

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Wie hoch ist die Strafe für Fahren ohne Führerschein?

Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) besteht die Pflicht, bei jeder Fahrt den gültigen Führerschein mitzuführen. Verstößt man dagegen, fährt also ohne Führerschein, wird dies natürlich nicht wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet.

Wird man bei einer Kontrolle ohne Führerschein angetroffen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von 10 Euro geahndet wird. Dies gilt zum Beispiel, wenn Sie Ihren Führerschein vergessen oder verloren haben (es sei denn, Sie haben sich einen vorläufigen Führerschein als Ersatz ausstellen lassen).

Hat man die Umstellung eines alten Führerscheins auf den EU-Führerschein im Scheckkartenformat versäumt, wird ebenfalls nur ein Bußgeld von 10 Euro fällig. 

Trunkenheit am Steuer

Welche Strafen bei Trunkenheit am Steuer drohen, lesen Sie in diesem Beitrag.

Fazit

  • Straftatbestand: Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Straftat und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafbarkeit richtet sich sowohl gegen den Fahrzeugführer als auch gegen den Fahrzeughalter, der das Fahren ohne Fahrerlaubnis zugelassen hat.
  • Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein: Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Erlaubnis, ein Fahrzeug zu führen, während der Führerschein das amtliche Dokument ist, das diese Erlaubnis nachweist.
  • Gründe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gründe können sein, dass nie eine Fahrerlaubnis erworben wurde, die erforderliche Fahrerlaubnisklasse fehlt, die Fahrerlaubnis erloschen ist oder entzogen wurde oder ein befristetes Fahrverbot besteht.
  • Strafen für Fahren ohne Fahrerlaubnis: Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. Bei fahrlässiger Begehung (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 StVG) kann die Strafe auf sechs Monate Freiheitsstrafe oder 180 Tagessätze Geldstrafe beschränkt werden. Wiederholungstäter müssen mit Freiheitsstrafe rechnen. Ersttäter werden in der Regel mit einer Geldstrafe bestraft.
  • Folgen für den Fahrzeughalter: Auch der Halter eines Fahrzeugs kann bestraft werden, wenn er das Fahren ohne Fahrerlaubnis zulässt. Das Strafmaß kann dem des Fahrers entsprechen.
  • Versicherungsschutz: Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, riskiert auch seinen Versicherungsschutz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann die  Kosten bis zu einer bestimmten Höhe vom Unfallverursacher zurückfordern, die Kaskoversicherung muss bei einem Unfall gar nicht zahlen.
  • Verteidigungsstrategien für Fahrzeughalter: Fahrzeughalter sollten die Fahrerlaubnis ihrer Fahrer regelmäßig überprüfen und dokumentieren, um ihre Haftung zu minimieren oder ganz auszuschließen. Bei Unkenntnis über das Fahren ohne Fahrerlaubnis können bestimmte Verteidigungsstrategien helfen, Strafen zu vermeiden oder zu mindern. Hierzu sollten sich Fahrzeughalter bei dem Vorwurf des § 21 StVG an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden. 

FAQ

Was bedeutet Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Fahren ohne Fahrerlaubnis bedeutet, ein Kraftfahrzeug zu führen, ohne die dafür erforderliche behördliche Erlaubnis (Führerschein) zu besitzen. Es handelt sich um eine Straftat nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein?

Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Erlaubnis, ein Fahrzeug zu führen. Der Führerschein ist das physische amtliche Dokument, das diese Erlaubnis nachweist.

Welche Strafen drohen beim Fahren ohne Führerschein?

Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Bei fahrlässigem Verhalten kann die Strafe auf sechs Monate Freiheitsstrafe oder 180 Tagessätze Geldstrafe beschränkt werden.

Welche Strafen drohen Fahrzeughaltern, die das Fahren ohne Fahrerlaubnis zulassen?

Der Fahrzeughalter, der das Fahren ohne Fahrerlaubnis zulässt, wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG wie der Fahrer bestraft, also mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, bei fahrlässigem Verhalten mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder 180 Tagessätzen (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 StVG).

Hat das Fahren ohne Führerschein Auswirkungen auf den Versicherungsschutz?

Ja, wer ohne Fahrerlaubnis fährt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe vom Unfallverursacher zurückfordern und die Kaskoversicherung muss bei einem Unfall unter Umständen gar nicht zahlen.

Wann wird beim Fahren ohne Führerschein eine Freiheitsstrafe verhängt?

Bei Wiederholungstätern kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Ersttäter erhalten in der Regel eine Geldstrafe. Bei einschlägigen Vorstrafen oder wiederholten Verstößen ist eine Freiheitsstrafe wahrscheinlicher.

Was kann ich als Fahrzeughalter tun, um Strafen zu vermeiden?

Fahrzeughalter, z.B. Arbeitgeber, sollten regelmäßig die Fahrerlaubnis der Personen überprüfen, die ihr Fahrzeug benutzen. Es ist immer ratsam, sich den Führerschein zeigen zu lassen und das Fahrzeug nur mit Führerschein zu übergeben.

Ist das Fahren eines Mofas ohne Prüfbescheinigung strafbar?

Das Fahren eines Mofas ohne Prüfbescheinigung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet wird. Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind, benötigen keine Prüfbescheinigung für ein Mofa.

Was passiert, wenn man bei einer Kontrolle keinen Führerschein dabei hat?

Das Fahren ohne Führerschein (also nur das Dokument) ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße von 10 Euro geahndet. Das gilt zum Beispiel, wenn man den Führerschein vergessen oder verloren hat.

Bildquellennachweise:  Kzenon | Canva

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