E-Scooter gehören inzwischen zum Straßenbild vieler Städte in Deutschland. Die Fahrzeuge lassen sich einfach mieten und ohne Führerschein nutzen. Rechtlich sind sie jedoch keine Fahrräder. E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und unterliegen besonderen Regeln.
Wo darf ein E-Scooter fahren? Sind 20 km/h immer erlaubt? Besteht eine Helmpflicht? Und welche Folgen kann eine Fahrt unter Alkohol für den Führerschein haben? Gerade bei diesen Fragen bestehen häufig Missverständnisse.

Die maßgeblichen Regeln finden sich vor allem in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Hinzu kommen weitere Vorschriften, etwa aus dem Straßenverkehrsgesetz und dem Pflichtversicherungsgesetz. 2026 wurden die Regelungen für Elektrokleinstfahrzeuge zudem geändert. Dabei ist zu beachten, dass nicht sämtliche Änderungen gleichzeitig in Kraft treten.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Igor Posikow erläutert, welche E-Scooter Regeln derzeit gelten, welche Änderungen beschlossen wurden und welche rechtlichen Folgen bei Verstößen drohen können.
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Mehr InformationenWelche Regeln gelten für E-Scooter in Deutschland?
E-Scooter werden rechtlich als Elektrokleinstfahrzeuge eingeordnet. Die wesentlichen Anforderungen ergeben sich aus der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, kurz eKFV. Daneben gelten insbesondere Vorschriften der StVO.
Ein E-Scooter ist rechtlich ein Kraftfahrzeug. Das ist vor allem bei Alkohol, Versicherung und bestimmten Verkehrsverstößen von Bedeutung. Die rechtliche Behandlung unterscheidet sich deshalb in wichtigen Punkten von der eines Fahrrads.
Die eKFV erfasst Elektrokleinstfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h und höchstens 20 km/h, sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Regeln gelten grundsätzlich unabhängig davon, ob Sie einen eigenen Elektro-Tretroller oder einen Leih-E-Scooter nutzen.
Wo dürfen E-Scooter fahren?
E-Scooter dürfen nicht beliebig auf Gehweg, Radweg und Straße wechseln. Welche Verkehrsfläche benutzt werden darf, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der jeweiligen Beschilderung.
Nach der derzeit geltenden Rechtslage sind grundsätzlich vorhandene Radverkehrsflächen zu benutzen. Dazu gehören insbesondere baulich angelegte Radwege und Radfahrstreifen. Fehlen solche Verkehrsflächen, darf mit dem E-Scooter grundsätzlich auf der Fahrbahn gefahren werden.
Darf ein E-Scooter auf dem Gehweg fahren?
Grundsätzlich gehört ein E-Scooter nicht auf den Gehweg. Auch das Ausweichen auf den Gehweg, weil die Fahrbahn unangenehm oder stark befahren ist, ist nicht ohne Weiteres erlaubt.
Für ausdrücklich freigegebene Verkehrsflächen können besondere Regelungen gelten. Entscheidend sind deshalb immer die konkrete Beschilderung und die jeweils geltende Fassung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften.
Besonders gegenüber Fußgängern ist Rücksicht geboten. Wo Elektrokleinstfahrzeuge ausnahmsweise auf gemeinsam genutzten oder entsprechend freigegebenen Flächen fahren dürfen, darf der Fußgängerverkehr weder gefährdet noch behindert werden.
Dürfen E-Scooter in Fußgängerzonen fahren?
Grundsätzlich dürfen E-Scooter in Fußgängerzonen nicht fahren. Eine Nutzung ist nach der derzeit geltenden Rechtslage nur zulässig, wenn die Verkehrsfläche auch für Elektrokleinstfahrzeuge freigegeben ist. Maßgeblich sind daher die vorhandenen Verkehrszeichen und Zusatzzeichen.
Ab dem 1. März 2027 ändert sich die Rechtslage: Ist ein Gehweg oder eine Fußgängerzone durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ für den Radverkehr freigegeben, gilt diese Freigabe grundsätzlich auch für E-Scooter. Auf diesen Flächen gilt Schrittgeschwindigkeit. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden.
Wie schnell dürfen E-Scooter fahren?
Für Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei maximal 20 km/h.
Das bedeutet nicht, dass ein Fahrer in jeder Situation mit 20 km/h fahren darf. Wie bei anderen Fahrzeugen muss die Geschwindigkeit an die konkrete Verkehrssituation angepasst werden.
Besondere Vorsicht ist beispielsweise bei schlechten Sichtverhältnissen, hohem Fußgängeraufkommen oder unübersichtlichen Verkehrssituationen erforderlich.
Wer einen eigenen E-Roller kauft, sollte außerdem darauf achten, ob das konkrete Modell für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Nicht jeder im Handel angebotene Elektroroller erfüllt die Anforderungen der eKFV.
Ab welchem Alter darf man E-Scooter fahren?
Das Mindestalter für das Fahren eines E-Scooters im öffentlichen Straßenverkehr beträgt 14 Jahre.
Kinder unter 14 Jahren dürfen ein Elektrokleinstfahrzeug im Sinne der eKFV daher nicht im öffentlichen Straßenverkehr führen. Ob der Roller gekauft, geliehen oder über einen Sharing-Anbieter gemietet wird, ändert an dieser gesetzlichen Altersgrenze nichts.
Bei Leih-E-Scootern können Anbieter in ihren Nutzungsbedingungen ein höheres Mindestalter vorsehen.
Wird Ihnen im Zusammenhang mit einer E-Scooter-Fahrt eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorgeworfen?
Posikow & Kehren prüft den konkreten Sachverhalt und berät Sie zu den möglichen rechtlichen Schritten.
Braucht man für einen E-Scooter einen Führerschein?
Für einen E-Scooter im Sinne der eKFV benötigen Sie keinen Führerschein und keine Mofa-Prüfbescheinigung.
Das gilt auch für Jugendliche ab 14 Jahren. Die Fahrerlaubnisfreiheit darf allerdings nicht mit einer rechtlichen Gleichstellung zum Fahrrad verwechselt werden.
Ein E-Scooter bleibt ein Kraftfahrzeug. Das kann insbesondere bei einer Fahrt unter Alkohol erhebliche Bedeutung haben. Auch wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, kann deshalb seinen bereits vorhandenen Führerschein gefährden.
Gibt es eine Helmpflicht für E-Scooter?
Für Fahrer eines E-Scooters besteht in Deutschland grundsätzlich keine gesetzliche Helmpflicht.
Ein Helm ist dennoch sinnvoll. E-Scooter bieten bei einem Unfall keinen Schutz durch eine Karosserie, und bereits Stürze bei vergleichsweise geringer Geschwindigkeit können schwere Verletzungen verursachen.
Die fehlende Helmpflicht bedeutet daher lediglich, dass das Fahren ohne Helm nicht schon deshalb einen Verkehrsverstoß darstellt.
Welche Anforderungen muss ein E-Scooter erfüllen?
Damit ein E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf, muss das Fahrzeug die gesetzlichen technischen Anforderungen erfüllen. Dazu gehört insbesondere eine entsprechende Betriebserlaubnis.
Vorgeschrieben sind unter anderem funktionsfähige Bremsen sowie Einrichtungen für Schallzeichen und die erforderliche Beleuchtung. Auch die Vorgaben für lichttechnische Einrichtungen und Reflektoren sind zu beachten.
Wer einen E-Tretroller kauft, sollte deshalb nicht allein auf Preis und Höchstgeschwindigkeit achten. Entscheidend ist, ob das konkrete Modell für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist.
Bei Veränderungen am Fahrzeug ist ebenfalls Vorsicht geboten. Technische Manipulationen, mit denen beispielsweise die zulässige Höchstgeschwindigkeit erhöht wird, können die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beeinflussen.
Besteht für E-Scooter eine Versicherungspflicht?
Ja. Für E-Scooter besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht.
Für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr muss eine entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen. Der Versicherungsschutz wird durch die vorgeschriebene Versicherungsplakette am Fahrzeug dokumentiert.
Die Haftpflichtversicherung dient insbesondere dazu, Schäden abzudecken, die anderen Personen durch die Nutzung des Fahrzeugs entstehen. Das kann bei einem Unfall erhebliche Bedeutung haben.
Wer ohne den erforderlichen Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr fährt, riskiert nicht lediglich eine zivilrechtliche Haftung. Das Fahren eines versicherungspflichtigen Fahrzeugs ohne den vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsvertrag kann nach dem Pflichtversicherungsgesetz strafbar sein.
Welche Promillegrenzen gelten auf dem E-Scooter?
Für E-Scooter gelten nicht die Alkoholgrenzen für Fahrräder. Da es sich um Kraftfahrzeuge handelt, sind grundsätzlich die für Kraftfahrzeugführer geltenden Alkoholvorschriften maßgeblich.
0,0 Promille für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren
Für Fahrer in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt das Alkoholverbot des § 24c StVG.
Wer zu diesem Personenkreis gehört, sollte daher auch nach geringen Mengen Alkohol keinen E-Scooter fahren.
Ab 0,5 Promille
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille kann eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vorliegen.
Bei einem erstmaligen Verstoß sieht der Bußgeldkatalog regelmäßig ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot vor.
Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen
Eine feste strafrechtliche Untergrenze von 0,3 Promille gibt es nicht in dem Sinne, dass ab diesem Wert automatisch eine Straftat vorliegt.
Bei einer Blutalkoholkonzentration ab etwa 0,3 Promille kann jedoch relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen. Hierfür kommt es auf die Umstände des konkreten Falls an.
Ab 1,1 Promille
Bei Kraftfahrzeugführern wird ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille grundsätzlich von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen. Das gilt nach der Rechtsprechung auch für E-Scooter.
Wer in diesem Zustand ein Fahrzeug im Verkehr führt, kann sich wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB strafbar machen.

Mehr zum Thema Trunkenheit im Verkehr erfahren Sie in diesem Beitrag.
Kann man wegen einer E-Scooter-Fahrt den Führerschein verlieren?
Ja. Eine Fahrt mit einem E-Scooter kann Auswirkungen auf eine vorhandene Fahrerlaubnis haben.
Zu unterscheiden sind allerdings Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis. Ein Fahrverbot untersagt für einen bestimmten Zeitraum das Führen von Kraftfahrzeugen. Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt dagegen die Fahrerlaubnis; nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist muss sie neu erteilt werden.
Insbesondere bei einer Trunkenheitsfahrt kann eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB in Betracht kommen. Ob die Voraussetzungen im konkreten E-Scooter-Fall vorliegen, ist anhand des jeweiligen Sachverhalts und der einschlägigen Rechtsprechung zu beurteilen.
Es wäre deshalb falsch, pauschal zu behaupten, bei einer bestimmten Promillezahl sei der Führerschein in jedem E-Scooter-Fall „automatisch weg“. Die strafrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Bewertung muss voneinander unterschieden und im Einzelfall geprüft werden.
Welche Bußgelder und Strafen drohen bei Verstößen?
Nicht jeder Verstoß gegen E-Scooter Regeln hat dieselben Folgen. Je nach Art und Schwere kommen Verwarnungsgelder, Bußgelder, Punkte oder ein Fahrverbot in Betracht. Bei bestimmten Verhaltensweisen kann auch ein Straftatbestand erfüllt sein.
Bußgelder können beispielsweise beim verbotswidrigen Befahren bestimmter Verkehrsflächen oder bei anderen Verstößen gegen die für Elektrokleinstfahrzeuge geltenden Verkehrsregeln anfallen.
Deutlich schwerwiegender können Alkohol- und Drogenfahrten oder Straftaten im Zusammenhang mit einem Unfall sein.
Welche Sanktion tatsächlich droht, hängt vom konkreten Tatvorwurf ab. Bei einem Bußgeldbescheid sollte deshalb nicht allein auf allgemeine Tabellen im Internet vertraut werden.
Darf man zu zweit auf einem E-Scooter fahren?
Nein. Die Personenbeförderung auf einem Elektrokleinstfahrzeug ist grundsätzlich nicht gestattet.
Ein E-Scooter darf daher nicht zu zweit gefahren werden. Das gilt auch dann, wenn das Trittbrett ausreichend groß erscheint oder nur eine kurze Strecke zurückgelegt werden soll.
Die Mitnahme einer weiteren Person verändert zudem das Fahrverhalten. Bremsweg und Stabilität können sich verschlechtern, was das Unfallrisiko erhöht.
Welche Regeln gelten beim Abbiegen und Abstellen?
Wer mit einem E-Scooter abbiegt, muss seine Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig und deutlich ankündigen. Wie dies erfolgt, hängt auch von der Ausstattung des Fahrzeugs und dem jeweils geltenden Rechtsstand ab.
Die technischen Vorgaben für Elektrokleinstfahrzeuge wurden im Zuge der Reform weiterentwickelt. Bei neueren Modellen spielen Fahrtrichtungsanzeiger beziehungsweise Blinker eine zunehmende Rolle.
Auch beim Abstellen dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig behindert werden. Das betrifft insbesondere Gehwege, Zugänge, Querungsstellen und Flächen, auf die Menschen mit Mobilitätseinschränkungen angewiesen sind.
In vielen Städten und Gemeinden bestehen für Leih-E-Scooter zudem besondere Abstellflächen oder örtliche Vorgaben. Nutzer sollten deshalb neben den allgemeinen Verkehrsregeln auch die Regelungen vor Ort beachten.
Was gilt nach einem Unfall mit einem E-Scooter?
Nach einem Unfall mit einem E-Scooter gelten grundsätzlich dieselben wesentlichen Verhaltenspflichten wie bei anderen Verkehrsunfällen. Unfallbeteiligte dürfen sich insbesondere nicht einfach entfernen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.
Ob und in welchem Umfang ein E-Scooter-Fahrer für einen entstandenen Schaden haftet, lässt sich nicht pauschal beantworten. Maßgeblich sind Unfallhergang, Verschulden und die jeweils einschlägigen Haftungsnormen.
Die Haftung bei Elektrokleinstfahrzeugen weist zudem rechtliche Besonderheiten auf. Deshalb sollte insbesondere bei Personenschäden oder höheren Sachschäden geprüft werden, welche Ansprüche bestehen und gegen wen sie gerichtet werden können.
Nach Möglichkeit sollten Unfallort, Schäden und beteiligte Fahrzeuge fotografiert sowie die Kontaktdaten von Zeugen aufgenommen werden. Bei Verletzten ist unverzüglich Hilfe zu leisten.
Welche Änderungen der E-Scooter Regeln gelten 2026 und 2027?
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wurde 2026 geändert. Für Nutzer ist dabei besonders wichtig: Die Reform tritt nicht vollständig zu einem einzigen Zeitpunkt in Kraft.
Ein Teil der Änderungen gilt seit dem 1. April 2026. Weitere Änderungen treten zum 1. März 2027 in Kraft.
Mit der Reform werden die Regelungen für Elektrokleinstfahrzeuge teilweise neu geordnet und stärker mit den Vorschriften für den Radverkehr verzahnt. Daneben werden technische Anforderungen weiterentwickelt.
Für neue Modelle spielen unter anderem Vorgaben zur technischen Ausstattung eine Rolle. Die Reform betrifft beispielsweise Fahrtrichtungsanzeiger und weitere Sicherheitsanforderungen.
Wann sollte ein Anwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet werden?
Nicht jeder kleinere Verstoß erfordert anwaltliche Unterstützung. Anders kann es aussehen, wenn Punkte, ein Fahrverbot, eine Geldstrafe oder die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen.
Das betrifft insbesondere Trunkenheitsfahrten, Unfälle mit Personenschäden und strafrechtliche Vorwürfe. Auch bei einem Bußgeldbescheid kann eine Prüfung sinnvoll sein, wenn die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen zweifelhaft sind.
Rechtsanwalt Igor Posikow ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Partner der Kanzlei Posikow & Kehren Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Er berät und vertritt Mandanten bundesweit in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.
Nach Einsicht in die Ermittlungs- oder Bußgeldakte lässt sich regelmäßig zuverlässiger beurteilen, welche Beweismittel vorliegen und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.
Fazit: E-Scooter Regeln im Überblick
- E-Scooter sind rechtlich Kraftfahrzeuge und keine Fahrräder.
- Die zentralen Regeln ergeben sich insbesondere aus der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und der StVO.
- Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV haben eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h.
- Das Mindestalter für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beträgt 14 Jahre.
- Ein Führerschein ist für einen E-Scooter grundsätzlich nicht erforderlich.
- Eine gesetzliche Helmpflicht besteht grundsätzlich nicht.
- E-Scooter unterliegen der Versicherungspflicht.
- Gehwege dürfen nicht ohne entsprechende rechtliche Freigabe befahren werden.
- Die Mitnahme einer zweiten Person ist grundsätzlich nicht erlaubt.
- Für Alkohol gelten die für Kraftfahrzeugführer maßgeblichen Regeln.
- Eine Alkoholfahrt kann deshalb auch Auswirkungen auf eine vorhandene Fahrerlaubnis haben.
FAQ: Häufige Fragen zu E-Scooter Regeln
Grundsätzlich sind die vorgesehenen Radverkehrsflächen zu benutzen. Sind solche nicht vorhanden, darf grundsätzlich die Fahrbahn genutzt werden. Ein Gehweg darf nicht allein deshalb befahren werden, weil er für Fußgänger vorgesehen ist. Bei besonderen Freigaben ist die jeweilige Beschilderung zu beachten.
Das gesetzliche Mindestalter beträgt 14 Jahre. Ein Führerschein ist für einen E-Scooter im Sinne der eKFV grundsätzlich nicht erforderlich.
Grundsätzlich nein. Das Befahren eines Gehwegs setzt eine entsprechende Freigabe voraus. Welche Regelung gilt, hängt auch von der Beschilderung und dem zum Zeitpunkt der Fahrt geltenden Rechtsstand ab.
Eine pauschale Aussage, eine bestimmte Alkoholmenge sei „erlaubt“, ist missverständlich. Für E-Scooter gelten die Alkoholvorschriften für Kraftfahrzeuge. Ab 0,5 Promille kann eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vorliegen. Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen kann bereits ab etwa 0,3 Promille relative Fahruntüchtigkeit und damit eine Strafbarkeit in Betracht kommen. Ab 1,1 Promille wird grundsätzlich von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt § 24c StVG.
Ja, das ist möglich. Insbesondere bei einer strafbaren Trunkenheitsfahrt kann eine Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht kommen. Sie erfolgt jedoch nicht allein deshalb „automatisch“, weil ein bestimmter Promillewert erreicht wurde. Die straf- und fahrerlaubnisrechtlichen Voraussetzungen müssen im konkreten Fall geprüft werden.
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