
Wohnmobil Mängel: Kammergericht Berlin weist Berufung der Händlerin zurück (26 U 94/25)
Das Kammergericht Berlin hat die Berufung einer Wohnmobil-Händlerin einstimmig zurückgewiesen (Beschluss vom 21.09.2026, Az. 26 U 94/25). Der Käufer durfte wegen zahlreicher Mängel vom Kauf des 67.000-Euro-Wohnmobils zurücktreten. Fachanwalt Igor Posikow erklärt die wichtigsten Grundsätze zu Beweislast, Erheblichkeit und Nachfrist – mit Volltext des Beschlusses.

