Verkehrsrecht
Das neue Kaufrecht 2022 unter dem Aspekt des Autokaufs
Bis zum 01.07.2021 sind alle Mitgliedsstaaten der EU dazu verpflichtet, die Warenkaufrichtlinie 2019/771 in nationales Recht umzusetzen und ab 01.01.2022 auf alle geschlossenen Kaufverträge anzuwenden.