Entziehung der Fahrerlaubnis: Die 7 häufigsten Fragen

Igor Posikow

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Der Verlust des Führerscheins kann für Betroffene gravierende Folgen haben. Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann durch ein Gerichtsurteil oder einen behördlichen Bescheid erfolgen. Was für Außenstehende wie eine bloße Verwaltungsmaßnahme klingt, bedeutet für Betroffene oft einen massiven Einschnitt in den Alltag. Denn ohne Fahrerlaubnis sind nicht nur private Wege, sondern oft auch berufliche Perspektiven infrage gestellt, insbesondere wenn das Auto ein zentraler Bestandteil der Tätigkeit ist.

Fahrerlaubnisentziehung
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Dabei wird häufig übersehen, dass es einen wesentlichen Unterschied zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis gibt. Beide Maßnahmen klingen ähnlich, sind rechtlich jedoch klar voneinander zu unterscheiden und haben völlig unterschiedliche Konsequenzen. Wer diesen Unterschied nicht kennt, läuft Gefahr, die Lage falsch einzuschätzen oder wichtige Fristen und Handlungsmöglichkeiten zu versäumen.

In diesem Beitrag erläutert Igor Posikow, Fachanwalt für Verkehrsrecht, worauf es in solchen Situationen wirklich ankommt, warum es wichtig ist, frühzeitig rechtliche Beratung einzuholen, und er erklärt die Unterschiede zwischen einem Fahrverbot und einer Fahrerlaubnisentziehung sowie die Konsequenzen einer Fahrerlaubnisentziehung. Darüber hinaus gibt er Tipps, wie man seine Fahrerlaubnis wiedererlangt.

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Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis?

Das Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis sind zwei Maßnahmen, die grundlegend unterschiedlich sind und mit ganz unterschiedlichen rechtlichen und praktischen Folgen verbunden sind.

Fahrverbot – zeitlich befristet

Ein Fahrverbot ist eine zeitlich befristete Maßnahme, bei der das Führen eines Kraftfahrzeugs für einen Zeitraum von einem bis sechs Monaten untersagt wird.

Die Fahrerlaubnis bleibt dabei aber bestehen. Nach Ablauf der Verbotsfrist darf der Betroffene ohne erneute Prüfung oder Antrag wieder fahren. Fahrverbote werden häufig bei weniger gravierenden Verkehrsverstößen, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen, verhängt. Das Fahrverbot dient vor allem der erzieherischen Wirkung.

Entziehung der Fahrerlaubnis – Verlust des Führerscheins

Demgegenüber bedeutet die Entziehung der Fahrerlaubnis einen vollständigen Verlust des Rechts, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Die Gründe sind bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis gravierender als bei einem Fahrverbot. Gründe für eine Entziehung der Fahrerlaubnis reichen von Straftaten bis hin zu charakterlichen oder gesundheitlichen Eignungsmängeln.

In solchen Fällen geht der Gesetzgeber davon aus, dass die betroffene Person ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist nicht automatisch möglich, sondern setzt ein formelles Verfahren bei der Fahrerlaubnisbehörde voraus. Oft ist dies mit der Anforderung einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) verbunden.

Gravierende Unterschiede und Folgen

Da sich beide Maßnahmen für die Betroffenen ganz unterschiedlich auswirken, ist es wichtig, sie klar zu unterscheiden. Während ein Fahrverbot in vielen Fällen relativ problemlos überstanden werden kann, zieht eine Fahrerlaubnisentziehung erhebliche Konsequenzen nach sich. Dies kann sich sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich auswirken – insbesondere, wenn man auf ein Fahrzeug angewiesen ist oder wenn es Teil der beruflichen Tätigkeit ist.

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für die Entziehung einer Fahrerlaubnis?

In Deutschland kann die Entziehung der Fahrerlaubnis auf zwei unterschiedlichen rechtlichen Wegen erfolgen: Entweder erfolgt sie in einem Strafverfahren durch ein Strafgericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde im Verwaltungsverfahren. Beide Verfahren verfolgen dasselbe Ziel: Die Teilnahme am Straßenverkehr soll nur Personen erlaubt sein, die geeignet und zuverlässig sind. Der Weg dorthin ist jedoch unterschiedlich, sowohl in Bezug auf Auslöser, Ablauf als auch Folgen.

Fahrerlaubnisentziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde

Die verwaltungsrechtliche Entziehung erfolgt unabhängig von einer konkreten Straftat und oft außerhalb eines Gerichtsverfahrens. Sie kommt vor allem dann zum Tragen, wenn Zweifel an der Eignung oder Befähigung zum Führen eines Fahrzeugs bestehen. Dies kann beispielsweise bei Alkohol- oder Drogenproblemen, gesundheitlichen Einschränkungen oder auffälligem Verhalten im Straßenverkehr (auch bei wiederholten Ordnungswidrigkeiten) der Fall sein.

In diesem Fall handelt die Fahrerlaubnisbehörde auf Grundlage verwaltungsrechtlicher Vorschriften und kann die Fahrerlaubnis ohne vorherige Verurteilung entziehen. Die Betroffenen erhalten einen entsprechenden Bescheid, gegen den sie sich verwaltungsgerichtlich zur Wehr setzen können.

Diese Form der Entziehung hat einen präventiven Charakter: Sie soll Gefahren im Straßenverkehr vorbeugen, bevor es zu konkreten Straftaten kommt.

Fahrerlaubnisentziehung durch das Strafgericht

Die strafrechtliche Entziehung hingegen erfolgt im Rahmen eines Strafverfahrens. Dies setzt voraus, dass sich der Fahrer wegen einer Straftat, wie beispielsweise Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht oder gefährlicher Fahrweise, vor Gericht verantworten muss. Das Gericht prüft dann zusätzlich zur eigentlichen Straftat, ob der Täter aufgrund seines Verhaltens grundsätzlich ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Ist das der Fall, wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für die Wiedererteilung festgelegt.

Diese Form der Entziehung hat einen strafenden Charakter und ist oft mit einem hohen Maß an öffentlicher Wahrnehmung und persönlichen Konsequenzen verbunden. Die Entscheidung erfolgt gemeinsam mit der Strafe im Urteil.

Trunkenheit am Steuer

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Verhältnis von Straf- und Verwaltungsverfahren

In der Praxis können strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Verfahren parallel laufen. So kann es beispielsweise sein, dass ein Strafrichter wegen Trunkenheit im Verkehr eine Sperrfrist verhängt, während die Fahrerlaubnisbehörde später prüft, ob die Wiedererteilung etwa an eine MPU geknüpft wird. Auch wenn das Strafverfahren eingestellt wird oder mit einer Geldstrafe endet, kann die Behörde eigenständig die Entziehung anordnen, beispielsweise bei fortbestehenden Zweifeln an der Fahreignung.

Unter welchen Voraussetzungen kann die Fahrerlaubnis im Strafverfahren entzogen werden?

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine besonders einschneidende Maßnahme, die im Strafverfahren erfolgen kann. Sie erfolgt nicht automatisch, sondern muss im Urteil ausdrücklich angeordnet werden. Rechtsgrundlage ist § 69 StGB (Strafgesetzbuch), ergänzt durch § 69a StGB, der die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis regelt.

Voraussetzungen nach § 69 StGB

Ein Strafgericht kann einem Täter die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich aus der konkreten Straftat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Diese Ungeeignetheit ist das zentrale Kriterium und unterscheidet sich von einem bloßen Fehlverhalten. Es geht um charakterliche, körperliche oder geistige Mängel, die eine Gefährdung des Straßenverkehrs befürchten lassen.

Doch nicht jede Straftat führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Entscheidend ist stets die Gesamtschau von Tat und Persönlichkeit. Es bedarf keiner weiteren Tateinheit, jedoch muss die Tat verkehrsbezogen sein oder Rückschlüsse auf die charakterliche Eignung im Straßenverkehr zulassen. Ein rechtskräftiges Urteil ist jedoch die Voraussetzung für den Entzug der Fahrerlaubnis.

Regelvermutung der Ungeeignetheit (§ 69 Abs. 2 StGB)

Für bestimmte Straftaten enthält § 69 Abs. 2 StGB die Regelvermutung, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Dazu zählen:

  • § 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs
  • § 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr
  • § 142 StGB – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht“), wenn jemand getötet oder erheblich verletzt wurde oder ein bedeutender Sachschaden vorliegt
  • § 315b StGB – Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • § 323a StGB – Vollrausch (wenn er sich im Straßenverkehr auswirkt)
Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs

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Liegt eine dieser Straftaten vor, wird vermutet, dass der Fahrer ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs ist. In diesen Fällen soll das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die die Eignung ausnahmsweise nicht in Frage stellen.

Von der Entziehung der Fahrerlaubnis kann abgesehen werden, wenn es sich z.B. um Bagatellfälle handelt, die zwar einen der Straftatbestände erfüllen, in denen aber keine Gefährdung der Allgemeinheit gesehen werden kann. Das OLG Stuttgart hat beispielsweise dann von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen, wenn es sich um eine Trunkenheitsfahrt gehandelt hat, die nur wenige Meter betrug und nur durchgeführt wurde, um ein Fahrzeug in eine ordnungsgemäße Parkposition abzustellen.

Sperrfrist (§ 69a StGB)

Wird die Fahrerlaubnis durch ein rechtskräftiges Urteil entzogen, ordnet das Gericht gleichzeitig eine Sperrfrist für deren Neuerteilung an. In dieser Zeit darf die zuständige Fahrerlaubnisbehörde keine neue Fahrerlaubnis ausstellen. Selbst wenn alle formalen Voraussetzungen vorlägen, ist die Neuerteilung in der Sperrfrist ausgeschlossen.

Die gesetzliche Mindestdauer der Sperrfrist beträgt sechs Monate. Je nach Schwere der Tat und Vorgeschichte kann die Frist jedoch auch bis zu fünf Jahre betragen. In besonders schweren Fällen, etwa bei wiederholten Trunkenheitsfahrten, kann sogar eine unbefristete Sperre verhängt werden.

Die Sperrfrist ist jedoch keine absolute Frist, sodass sie unter bestimmten Voraussetzungen im Nachhinein verkürzt werden kann (§ 69a Abs. 7 StGB). Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass der Betroffene seine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nachweislich wiedererlangt hat. Dies kann beispielsweise durch die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), einer Nachschulung oder durch einen freiwilligen Abstinenznachweis erfolgen. Ein entsprechender Antrag auf Sperrfristverkürzung kann frühestens nach drei Monaten gestellt werden.

Zumeist ist eine Verkürzung der Sperrfrist um ein bis drei Monate möglich. Entscheidend ist aber bei der Entscheidung über eine Verkürzung, welche Verkehrsstraftat begangen wurde.

Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO)

Das Gericht kann bereits während eines laufenden Strafverfahrens die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen, wenn konkrete Anhaltspunkte und dringende Gründe dafür vorliegen, dass der Betroffene am Ende des Verfahrens als ungeeignet angesehen wird. Diese Möglichkeit ergibt sich aus § 111a StPO (der Strafprozessordnung und wird in der Praxis häufig genutzt, insbesondere bei Trunkenheitsfahrten, Drogen am Steuer oder gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr.

Die vorläufige Entziehung erfolgt per Beschluss ohne Hauptverhandlung, kann aber mit einer Beschwerde angegriffen werden. Die Maßnahme dient dem Schutz der Allgemeinheit, damit potenziell gefährliche Fahrer nicht monatelang weiter am Straßenverkehr teilnehmen, bis das Urteil rechtskräftig wird. Wichtig für Betroffene: Die Zeit der vorläufigen Entziehung kann später auf die Sperrfrist angerechnet werden (§ 69a Abs. 6 StGB).

Wie wird die Fahrerlaubnis im verwaltungsrechtlichen Verfahren entzogen?

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist auch unabhängig von einem Strafverfahren im Verwaltungsverfahren durch die Fahrerlaubnisbehörden möglich. Im Unterschied zum strafrechtlichen Verfahren geht es hierbei nicht um die Ahndung einer Straftat, sondern um präventive Gefahrenabwehr und den Schutz der Allgemeinheit. Wer sich als ungeeignet oder unzuverlässig zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, soll aus dem Verkehr gezogen werden – unabhängig davon, ob bereits eine Verurteilung vorliegt.

Zweifel an der Fahreignung

Die behördliche Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt gemäß § 3 StVG (Straßenverkehrsgesetz) immer dann, wenn begründete Zweifel an der körperlichen, geistigen oder charakterlichen Eignung des Betroffenen bestehen. Solche Zweifel können beispielsweise durch folgende Faktoren entstehen:

  • Auffälligkeiten im Straßenverkehr (z. B. mehrfaches Fahren unter Alkoholeinfluss)
  • polizeiliche oder ärztliche Berichte über Drogenkonsum
  • Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr
  • Hinweise auf psychische Erkrankungen oder Kontrollverlust
  • chronische Krankheiten mit Relevanz für die Verkehrssicherheit (z. B. Epilepsie)

In vielen Fällen geht der Entziehung der Fahrerlaubnis ein behördliches Prüfungsverfahren voraus, das entweder die Fahreignung bestätigt oder widerlegt.

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Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Ein zentrales Instrument der Behörde ist die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Sie dient dazu, offene Fragen zur Fahreignung abzuklären, beispielsweise ob ein Betroffener seinen Drogenkonsum oder Alkoholkonsum nachhaltig eingestellt hat oder sein Verkehrsverhalten kontrollieren kann.

Eine MPU wird insbesondere in folgenden Fällen angeordnet:

  • Alkohol am Steuer mit über 1,6 Promille
  • wiederholte Alkoholfahrten
  • Fahren unter Drogeneinfluss oder Drogenkonsum im Alltag
  • aggressives Verhalten im Straßenverkehr (z. B. Raserfälle)
  • Häufung von Punkten im Fahreignungsregister

Kommt der Betroffene einer MPU-Aufforderung nicht fristgerecht nach, darf die Fahrerlaubnisbehörde allein daraus auf mangelnde Eignung schließen. Eine inhaltliche Untersuchung ist dann nicht erforderlich. Diese Mitwirkungspflicht wird von vielen unterschätzt und führt in nicht wenigen Fällen bereits zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Verfahren und Entscheidung der Behörde

Das Verwaltungsverfahren beginnt in der Regel mit einer Anhörung des Betroffenen. Danach fordert die Behörde häufig ärztliche Gutachten, Laborwerte oder ein MPU-Gutachten an. Reagiert der Betroffene nicht, unvollständig oder negativ auf die Anforderungen, folgt die Entziehung der Fahrerlaubnis durch Bescheid gemäß § 3 StVG i. V. m. § 46 FeV.

Die Fahrerlaubnis ist dann sofort ungültig. Gleichzeitig ordnet die Behörde in der Regel die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO an, was bedeutet, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Die Fahrerlaubnis gilt als entzogen, bis ein Gericht anders entscheidet.

Rechtsschutzmöglichkeiten

Gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis kann und sollte der Betroffene Widerspruch einlegen. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, bleibt die Möglichkeit der Klage beim Verwaltungsgericht. Dabei ist es häufig sinnvoll, zusätzlich einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zu stellen, um vorläufig weiterfahren zu dürfen. Allerdings hängen die Erfolgsaussichten davon ab, ob die Zweifel an der Fahreignung nachvollziehbar entkräftet werden können, etwa durch nachgereichte Nachweise, Gutachten oder Abstinenznachweise.

Verwaltungsrechtliche Entziehung hat gleiche Folgen wie strafrechtliche Entziehung

Die verwaltungsrechtliche Entziehung der Fahrerlaubnis ist oft weniger sichtbar, jedoch nicht weniger folgenreich. Sie betrifft insbesondere Personen mit Suchtproblemen, gesundheitlichen Einschränkungen oder wiederholten Verkehrsauffälligkeiten. Wer eine MPU-Aufforderung oder einen Anhörungsbogen zur Fahreignung erhält, sollte dies sehr ernst nehmen und frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um nicht unnötig in die Entziehungsfalle zu tappen.

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Wie bekomme ich meine Fahrerlaubnis wieder?

Wer seine Fahrerlaubnis durch ein Straf- oder Verwaltungsverfahren verloren hat, steht vor der Herausforderung, den Führerschein formal neu zu erlangen. Denn anders als bei einem Fahrverbot bekommt man den Führerschein nach einer Entziehung nicht automatisch zurück. Der Betroffene muss einen Antrag auf Wiedererteilung stellen und seine Fahreignung neu nachweisen.

Antrag nach Entziehung und Sperrfrist

Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis handelt es sich bei der Rückkehr nicht um eine Reaktivierung, sondern um eine vollständige Neuerteilung. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft also erneut, ob der Antragsteller geeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Dazu gehören körperliche, geistige und charakterliche Eignungskriterien.

Ein Antrag auf Wiedererteilung kann frühestens nach Ablauf der vom Gericht bei der Entziehung festgelegten Sperrfrist gestellt werden. Es empfiehlt sich allerdings, mindestens drei Monate vor Fristende tätig zu werden, um Verzögerungen zu vermeiden – insbesondere, wenn Gutachten oder Nachweise erforderlich sind.

Mögliche Nachweise für die Wiedererteilung

Welche Unterlagen oder Gutachten beizubringen sind, hängt vom Einzelfall ab. Vor allem der Grund der ursprünglichen Entziehung ist für den Umfang oder die Art der Nachweise entscheidend.

Wurde die Fahrerlaubnis aufgrund von Drogen- oder Alkoholdelikten entzogen, sind häufig ein positives MPU-Gutachten sowie Abstinenznachweise (auch bei sonstigen Substanzproblematiken, z. B. bei Medikamenten) erforderlich.

Ärztliche Bescheinigungen oder Facharztberichte sind beispielsweise bei psychischen oder physischen Erkrankungen erforderlich, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Außerdem können Nachweise über Schulungsmaßnahmen oder Aufbauseminare erforderlich sein.

Zwar wird die MPU umgangssprachlich als „Idiotentest” bezeichnet, doch sollte man sie aufgrund dieser Bezeichnung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Man sollte sich bei einer MPU nicht auf „Bestehen oder Durchfallen“ verlassen, sondern sich aktiv vorbereiten. Dies ist idealerweise mit professioneller verkehrspsychologischer Unterstützung möglich. Hierbei sollten sich Betroffene stets an ein staatlich anerkanntes Institut, in dem die spätere MPU Prüfung auch absolviert werden kann, wenden.

Ablauf des Wiedererteilungsverfahrens

In der Regel folgt die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis einem Ablauf in vier Schritten:

  1. Zunächst ist am Wohnsitz ein Antrag auf Wiedererteilung bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.
  2. Die Behörde prüft die Fahreignung und fordert bei Bedarf weitere Unterlagen oder Gutachten an.
  3. Nach Vorlage der Nachweise bewertet die Behörde diese. Die Behörde kann auch eine MPU anordnen, sofern dies noch nicht geschehen ist.
  4. Fallen die Prüfung und alle Nachweise sowie Gutachten positiv aus, erteilt die Behörde eine neue Fahrerlaubnis und stellt den neuen Führerschein aus. Bei einer Entzugsdauer von mehr als zwei Jahren ist vorher eine Wiederholungsprüfung abzulegen. Wird diese bestanden, wird die Fahrerlaubnis erteilt.

Wer alle Auflagen erfüllt, erhält schließlich die Fahrerlaubnis in Form eines neuen Führerscheindokuments. Sollte die Behörde die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ablehnen, sollten Betroffene Widerspruch einlegen. Betroffene sollten in solchen Fällen die rechtliche Unterstützung eines Rechtsanwalts beanspruchen, um ihre Erfolgschancen zu steigern.

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Welche Fehler treten bei der Wiedererteilung häufig auf?

Viele Betroffene scheitern an der Wiedererteilung ihrer Fahrerlaubnis, obwohl die gesetzliche Sperrfrist längst abgelaufen ist. Der Grund dafür liegt häufig nicht in der mangelnden Eignung, sondern in vermeidbaren Fehlern im Antragsprozess. Eines der häufigsten Versäumnisse ist eine zu späte Antragstellung. Wer erst nach Ablauf der Sperrfrist aktiv wird, muss oft mit erheblichen Verzögerungen rechnen, da die behördliche Prüfung sowie eventuelle Gutachten zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen.

Auch eine mangelnde Vorbereitung auf die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) führt regelmäßig zu negativen Gutachten. Betroffene sollten die Anforderungen und Bewertungskriterien nicht unterschätzen. Hinzu kommt, dass viele Anträge unvollständig oder mit unpassenden Unterlagen eingereicht werden. Das führt zu Rückfragen oder Ablehnungen.

Ein weitverbreiteter Irrtum besteht zudem in der Annahme, die Fahrerlaubnis werde automatisch nach Ablauf der Sperrfrist wieder erteilt. Das ist nicht der Fall. Ohne einen formellen Antrag und den Nachweis, dass sämtliche Anforderungen erfüllt sind, bleibt man weiterhin ohne Fahrerlaubnis. Dies kann unter Umständen Jahre dauern. Um diesen Fehler zu vermeiden, sollte man sich frühzeitig über die Voraussetzungen informieren und bei Unsicherheiten fachkundigen Rat eines Fachanwalts für Verkehrsrecht einholen.

Warum ist anwaltliche Unterstützung bei einem drohenden Entzug der Fahrerlaubnis unverzichtbar?

Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Straf- oder Verwaltungsverfahren bedeutet für viele Menschen einen tiefen Einschnitt in ihr privates und berufliches Leben. Die rechtlichen Hürden auf dem Weg zur Wiedererteilung sind hoch, die Anforderungen sind oft undurchsichtig und die Folgen von Fehlern sind gravierend. Ohne rechtliche Beratung laufen Betroffene schnell Gefahr, wichtige Fristen zu verpassen, ungeeignete Nachweise einzureichen oder sich verfahrensstrategisch falsch zu verhalten. Die Folge kann sein, dass sie unnötig lange auf die Wiedererteilung warten müssen oder diese sogar dauerhaft verweigert wird.

Ein erfahrener, auf das Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann die Erfolgsaussichten eines Antrags realistisch einschätzen und frühzeitig die richtigen Schritte einleiten: von der Sperrfristverkürzung über die Vorbereitung auf die MPU bis hin zur Verteidigung im Strafverfahren oder dem Widerspruch gegen behördliche Maßnahmen. Wer rechtzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nimmt, vermeidet kostspielige Fehler und verbessert seine Chancen auf eine schnelle und rechtssichere Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erheblich.

Rechtsanwalt Igor Posikow, Fachanwalt für Verkehrsrecht, steht Ihnen dabei mit umfassender Erfahrung und spezialisiertem Fachwissen zur Seite. Er kennt die Abläufe in Straf- und Verwaltungsverfahren ebenso wie die Anforderungen von Fahrerlaubnisbehörden und MPU-Stellen und setzt sich konsequent für Ihre Rechte ein. Egal, ob es um die Abwehr einer Entziehungsmaßnahme oder die strukturierte Vorbereitung auf die Wiedererteilung geht: Mit kompetenter Unterstützung an Ihrer Seite behalten Sie den Überblick und gewinnen wertvolle Zeit.

Verlieren Sie keine Zeit – lassen Sie sich rechtzeitig beraten! Ihre Mobilität ist zu wichtig, um sie dem Zufall zu überlassen.

Fazit

  • Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis sind nicht dasselbe: Ein Fahrverbot ist zeitlich befristet (ein bis sechs Monate) und die Fahrerlaubnis bleibt dem Betroffenen erhalten. Die Entziehung der Fahrerlaubnis hingegen bedeutet den vollständigen Verlust des Rechts, ein Fahrzeug zu führen.
  • Zwei Wege zur Entziehung – Strafgericht oder Verwaltungsbehörde: Die Fahrerlaubnis kann durch ein Strafgericht (z.B. bei Trunkenheit im Verkehr) oder durch die Fahrerlaubnisbehörde (z.B. bei gesundheitlichen Mängeln oder Drogenkonsum) entzogen werden. Beide Verfahren folgen unterschiedlichen Regeln, führen aber zum gleichen Ergebnis, nämlich dem Verlust der Fahrerlaubnis.
  • Sperrfrist nach strafrechtlicher Entziehung: Nach einem Gerichtsurteil wird zusätzlich eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten angeordnet, in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. In bestimmten Fällen kann diese verkürzt werden, etwa bei erfolgreicher MPU oder nachgewiesener Abstinenz.
  • Wiedererteilung erfordert aktiven Antrag und Vorbereitung: Nach Ablauf der Sperrfrist muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Dafür sind in der Regel Nachweise über die wiedererlangte Eignung erforderlich. Eine unzureichende oder verspätete Antragstellung führt oft zu Verzögerungen oder gar Ablehnungen. Betroffene sollten daher schon vor Ablauf der Sperrfrist aktiv werden, beispielsweise für die Vorbereitung der MPU oder den Abstinenznachweis.
  • Rechtliche Unterstützung ist entscheidend: Die Verfahren rund um die Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sind komplex. Wer hier frühzeitig einen erfahrenen Anwalt einschaltet, kann Fristen wahren, Fallstricke vermeiden und seine Erfolgschancen deutlich verbessern. Fachanwalt für Verkehrsrecht Igor Posikow unterstützt Betroffene mit spezialisierten Kenntnissen und Erfahrung.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis?

Ein Fahrverbot ist zeitlich befristet (in der Regel ein bis sechs Monate) und die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Nach Ablauf der Frist darf man wieder fahren, ohne eine erneute Prüfung ablegen zu müssen. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis hingegen verliert man das Recht, ein Fahrzeug zu führen, vollständig. Eine Wiedererteilung ist nur über ein formelles Verfahren bei der Fahrerlaubnisbehörde möglich, das oft eine MPU umfasst.

Wer darf die Fahrerlaubnis entziehen – Gericht oder Behörde?

Beide Varianten sind möglich und in der Praxis anzutreffen. Strafgerichte entziehen die Fahrerlaubnis, wenn sie die betroffene Person im Strafverfahren für ungeeignet halten (z. B. bei Trunkenheit im Verkehr) und bestimmte Straftaten begangen wurden. Die Fahrerlaubnisbehörden können die Fahrerlaubnis entziehen, wenn Zweifel an der Eignung bestehen, beispielsweise bei Drogenkonsum, Krankheiten oder Punkten.

Muss ich nach einer Entziehung automatisch zur MPU?

Nicht immer, aber sehr häufig. Eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) wird in der Regel bei Alkohol- oder Drogendelikten, aggressivem Fahrverhalten oder einer hohen Punktzahl im Fahreignungsregister verlangt. Wer eine MPU-Anordnung ignoriert oder die Untersuchung nicht besteht, hat kaum Chancen auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Wie bekomme ich meinen Führerschein nach einer Entziehung zurück?

Nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist muss ein Antrag auf Wiedererteilung bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Die Fahrerlaubnis wird nicht automatisch zurückerhalten, sodass ein Antrag immer notwendig ist. Die Behörde prüft dann, ob die Fahreignung wieder besteht. Häufig sind Gutachten, Nachweise über Abstinenz oder eine bestandene MPU erforderlich.

Bildquellennachweise:  Jackson David von Pexels | Canva

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Jaleesa Lienau
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