Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht der Anwaltskanzlei Posikow Kehren Rechtsanwälte Partnerschaft mbB am Standort in Hamburg unterstützt Sie in den einzelnen Bereichen des Verkehrsrechts.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hamburg
Das Verkehrsrecht ist als Sammelbegriff für eine Vielzahl von Regelungen zu verstehen, die ihren Ursprung im Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht haben.
Im zivilrechtlichen Bereich des Verkehrsrechts liegt der Fokus weitestgehend auf rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Verkehrsunfälle, Streitigkeiten mit Kraftfahrzeugversicherern (Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung und Vollkaskoversicherung) und rund um den Autokauf.
Kommt es auf öffentlichen Straßen zu einem Verkehrsunfall löst dies eine Vielzahl an wechselseitigen Ansprüchen auf Schadensersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld aus. Bei einem einseitig verschuldeten Unfall kann grundsätzlich der Geschädigte Ansprüche geltend machen.
Welche Ansprüche entstehen und im Ergebnis durchsetzbar sind, ist stark von der Unfallkonstellation und zahlreichen anderen Faktoren abhängig.
Mindestens genauso vielfältig, wie die möglichen Unfallereignisse ist auch die Rechtsprechung an den unterschiedlichen Gerichten auf dem gesamten Bundesgebiet. Eine schier unüberschaubare Vielzahl an Einzelfallentscheidungen der Gerichte zu allen denkbaren Schadenspositionen macht es unumgänglich, insbesondere bei unverschuldeten Verkehrsunfällen qualifizierten rechtlichen Rat von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuholen.
Nach einem Unfall möchte der Geschädigte in Erfahrung bringen, wie hoch der Schaden an seinem Fahrzeug ist. Hierfür ist regelmäßig die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich. Häufig reicht jedoch auch ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus.
Bereits hier entsteht bei vielen Geschädigten der Eindruck, man könne aus einem Verkehrsunfall Kapital schlagen und mit der Unfallregulierung Gewinn machen.
Dieser Eindruck ist gut nachvollziehbar, denn keinesfalls muss der Unfallgeschädigte sein Fahrzeug zu der im Gutachten aufgeführten Reparatursumme instand setzen. Es verbleibt stets die Möglichkeit das Fahrzeug kostengünstig reparieren zu lassen und den übrigen Geldbetrag anderweitig zu verwenden. Dass das Fahrzeug selbst durch eine notdürftige Reparatur nicht dem den ursprünglichen Wert aufweist, vergessen Viele.
Nur selten zahlen die regulierenden Versicherer des Unfallverursachers mehr Geld als sie müssen. Im Gegenteil, grundsätzlich werden größere Beträge, teilweise auch rechtlich unbegründet gekürzt.
Eine Auseinandersetzung mit den gekürzten Einzelpositionen mit dem Versicherer ist häufig den Fähigkeiten eines gänzlich Laien entzogen. Die Einschaltung eines Anwalts für Verkehrsrecht umgehend nach dem Verkehrsunfall ist häufig die beste Lösung.
Eine gute Nachricht vorweg: Ist man in einen Verkehrsunfall gänzlich ohne eigenes Verschulden verwickelt, so hat der Gegner grundsätzlich die Anwaltskosten vollständig zu übernehmen. Diese zählen nämlich zu den Schadensersatzkosten, die der Geschädigte nach einem Unfall im Straßenverkehr ersetzt verlangen darf.
Sollten Sie daher Unterstützung nach einem Verkehrsunfall benötigen, zögern Sie nicht uns möglichst umgehend zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gern bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihnen zustehender Forderungen.
Zu den typischen Ansprüchen im Verkehrszivilrecht / Verkehrsrecht gehören der Schadensersatz und das Schmerzensgeld, spezifischer:
Eine KFZ-Haftpflichtversicherung hat jeder der ein Fahrzeug anmeldet abzuschließen, um ein Fahrzeug überhaupt in der Öffentlichkeit bewegen zu dürfen.
Bei neueren oder hochwertigeren Fahrzeugen ist zum Abschluss einer Kaskoversicherung (Teilkasko und / oder Vollkasko) ebenfalls anzuraten.
Bei Problemen mit einem Versicherer, zum Beispiel nach einem teilweise selbst verschuldetem Verkehrsunfall oder bei Schwierigkeiten mit den eigenen Kaskoversicherern ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zur Vermeidung umfassender Anwaltskosten sicherlich eine sinnvolle Ergänzung.
Die Rechtsschutz im Verkehrsrecht übernimmt grundsätzlich auch die Kosten für einen Anwalt für Verkehrsrecht bei Bußgeldsachen, wie z.B.:
und bei strafrechtlichen Verstößen im Zusammenhang mit Straßenverkehrsvorgängen
Darüber hinaus übernehmen die Rechtsschutzversicherer im Bereich des Verkehrsrecht auch die Anwaltskosten bei der Vertretung gegenüber den Verkehrsbetrieben (sog. „Führerscheinstellen“), bei Auseinandersetzungen rund um die Fahrerlaubnisentziehung oder bei einer Anordnung einer MPU („Idiotentest“).
Zu dem Verkehrsrechtsschutz gehört auch die Übernahme der Kosten eines Anwalts für Verkehrsrecht und etwaigen Gerichtskosten in den Fällen von Streitigkeiten rund um den Fahrzeugkauf vom PKW Händler oder von Privatpersonen.
Der Kauf eines Fahrzeugs oder Kraftrads ist regelmäßig eine teure Anschaffung, die gut durchdacht werden muss. Umso ärgerlicher ist es, wenn sich das Traumfahrzeug schlimmstenfalls als ein Schrottfahrzeug entpuppt.
Unabhängig davon, ob Sie einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen erworben haben und Ihre Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen möchten, eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht steht grundsätzlich für die Kosten der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche auch vor Gericht ein.
Auch hier helfen wir Ihnen gern weiter. Kontaktieren Sie unseren Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hamburg jetzt.
Gerne vermitteln wir Ihnen einen Sachverständigenund bei Bedarf auch direkt eine Werkstattzu Ermittlung und Behebung des Schadens an Ihrem Wagen. Unsere Kooperation erstreckt sich auf renommierte und kompetente Schadenssachverständige und Werkstätten, die wir Ihnen bei Bedarf gerne empfehlen.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hamburg
Fachanwalt für Verkehrsrecht