Gewährleistung beim Autokauf – Was Autohändler beachten sollten!

Igor Posikow

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Inhalt

Käufer haben beim Autokauf Anspruch auf Gewährleistung. Gewerbliche Händler und Autohäuser können Privatkunden die Gewährleistung grundsätzlich nicht verweigern. Allerdings sind Verkürzungen der Gewährleistungsfrist z.B. bei Gebrauchtfahrzeugen möglich.

Gewährleistung beim Autokauf
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Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Außerdem muss eine solche Verkürzung rechtswirksam erklärt und vereinbart werden. Hier lauern einige Fallstricke für Autohäuser und gewerbliche Autoverkäufer.

In diesem Beitrag zeigen wir, was die gesetzliche Gewährleistung ist, wie lange der Gewährleistungszeitraum beträgt, wann Händler die Frist verkürzen dürfen und wann ein Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen möglich ist.

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Was bedeutet Gewährleistung?

Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers und trifft diesen grundsätzlich sowohl beim Verkauf von Gebraucht- als auch von Neufahrzeugen. Ohne ausdrückliche vertragliche Grundlage gilt die gesetzliche Gewährleistung sowohl für private als auch für gewerbliche Autoverkäufer.

Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, dem Käufer eine mangelfreie Sache – hier ein mangelfreies Fahrzeug – zu verschaffen. Darüber hinaus beinhaltet die Gewährleistung die Verpflichtung, bei Vorliegen eines Mangels diesen zu beseitigen oder auf andere Weise zu beheben.

Da es bei der gesetzlichen Gewährleistung um Mangelfreiheit z.B. eines Fahrzeugs oder allgemein einer gekauften Sache bei Übergabe an den Kunden geht, wird die gesetzliche Gewährleistung auch als Sachmängelhaftung bezeichnet. Die gesetzliche Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung gilt also nicht speziell für Fahrzeuge, sondern grundsätzlich für alle gekauften beweglichen Sachen oder Gegenstände.

Normaler Verschleiß oder Mangel

Tritt nach der Übergabe eines Fahrzeugs an den Kunden ein Problem auf, stellt sich häufig die Frage, ob es sich um altersbedingten Verschleiß handelt oder ob das Fahrzeug einen Mangel aufweist. Von einem Sachmangel ist in der Regel immer dann auszugehen, wenn das Fahrzeug objektiv oder subjektiv von den Anforderungen abweicht.

Hat man als Verkäufer im Rahmen seiner Aufklärungspflicht vor Abschluss des Kaufvertrages und erneut bei Vertragsschluss ausdrücklich über Abweichungen des Zustandes, insbesondere bei Gebrauchtwagen, informiert, liegt in solchen Mängeln kein Sachmangel vor. Wurde jedoch der Kilometerstand manipuliert oder stellt sich ein ausdrücklich als unfallfrei beworbenes Fahrzeug als Unfallfahrzeug heraus, liegt ein Sachmangel vor.

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Ein Sachmangel liegt auch vor, wenn öffentlich beworbene Eigenschaften oder Ausstattungsmerkmale fehlen, ohne dass hierüber “vor Vertragsschluss und eigens” sowie bei Vertragsschluss aufgeklärt wurde.

Das Fahrzeug kann aber auch einen Defekt aufweisen. Handelt es sich dabei um normalen Verschleiß, haftet man als Verkäufer nicht im Rahmen der Gewährleistung. Tritt jedoch ein Mangel, wie z.B. ein Getriebeschaden, erst einige Zeit nach der Übergabe des Fahrzeugs auf und kann festgestellt werden, dass dieser Mangel bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war, so liegt ein von der Gewährleistung erfasster Sachmangel vor.

Rechte bei Sachmängeln

Liegt ein Sachmangel vor, muss man als Verkäufer darüber informiert werden. Der Käufer hat die Wahl zwischen der Beseitigung des Mangels (Nacherfüllung) und der Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs (Ersatzlieferung). Bei einem Gebrauchtwagen kommt regelmäßig nur die Beseitigung des Mangels in Betracht, da die Ersatzlieferung eines entsprechenden mangelfreien Gebrauchtwagens nicht möglich ist.

Ist der Mangel behebbar, so hat man als Verkäufer die Gelegenheit zur Nacherfüllung. Je nach Schwere des Mangels können dem Verkäufer auch mehrere Nachbesserungsversuche zustehen. Hierbei entscheidet der Einzelfall, wie viele Nacherfüllungsversuche möglich sind. Hat der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt und die Nacherfüllung faktisch ermöglicht, dann kommt es auf die Anzahl der Nacherfüllungsversuche nicht mehr an. Ist das Fahrzeug nach Ablauf der Frist nicht mangelfrei, eröffnen sich dem Käufer gegenüber dem Autohändler weitere Möglichkeiten.

Schlägt die Nachbesserung fehl, verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung oder ist die Nacherfüllung unmöglich – z.B. kann bei einem Unfallfahrzeug die Unfallfreiheit nicht wiederhergestellt werden, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung kann der Verkäufer auch zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet sein.

Wie lange hat man Gewährleistung beim Autokauf?

Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht des Käufers bzw. eine gesetzliche Pflicht, die man als Verkäufer hat. Die Dauer der Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistung beginnt erst mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zulassung spielt für den Beginn der Gewährleistung keine Rolle.

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Diese zweijährige Frist ist zunächst unabhängig davon, ob der Verkäufer gewerblich oder privat ist und ob es sich um ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug handelt. Bei Neufahrzeugen kann die zweijährige Gewährleistung nicht verkürzt werden. Allerdings hat man als Verkäufer die Möglichkeit, die Gewährleistung auszuschließen (bei bestimmten Käufergruppen) oder zu verkürzen (bei Gebrauchtfahrzeugen).

Der Ausschluss oder die Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistung richtet sich danach, ob es sich um private Verkäufer, gewerbliche Käufer oder Gebrauchtfahrzeuge handelt.

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Kann ein Händler die Gewährleistung verkürzen?

Die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers beträgt grundsätzlich zwei Jahre, unabhängig davon, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug handelt. Bei Gebrauchtfahrzeugen kann die Gewährleistungsfrist jedoch auf ein Jahr verkürzt werden. Eine solche Verkürzung ist jedoch nur möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Als gewerblicher Händler muss man gemäß § 476 Abs. 2 BGB mit seinem Kunden vor Vertragsschluss und “eigens”, d.h. gesondert, auf eine solche Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei einem Gebrauchtfahrzeug hingewiesen haben. Da man als Händler für eine solche Aufklärung voll beweispflichtig ist, sollte man sich den Hinweis auf die Verkürzung auch schriftlich bestätigen lassen.

Die zweite Voraussetzung besteht darin, dass im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Gewährleistungszeitraum bei einem Gebrauchtfahrzeug auf ein Jahr verkürzt ist. Auch dieser Hinweis sollte besonders hervorgehoben sein. Für die vertraglichen Voraussetzungen ist man als Verkäufer ebenfalls beweispflichtig.

Kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden?

Bei der Frage, ob die Gewährleistung ausgeschlossen werden kann, ist von verschiedenen Sachverhalten auszugehen. Der Ausschluss hängt davon ab, ob der Verkäufer oder der Käufer privat oder gewerblich handelt.

Der gewerbliche Verkäufer kann die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem privaten Käufer niemals ausschließen. Ein solcher Ausschluss ist rechtswidrig und damit unwirksam. Der private Verkäufer hingegen kann und sollte die Gewährleistung immer ausschließen. Schließlich kann der gewerbliche Verkäufer die Gewährleistung gegenüber gewerblichen Käufern ausschließen.

Der Ausschluss der Gewährleistung bedarf in jedem Fall einer rechtswirksamen vertraglichen Regelung. Bei dem Fehlen oder der Unwirksamkeit einer solchen Regelung kann die gesetzliche Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen werden. Sie kann daher im Streitfall auch gegenüber privaten Verkäufern geltend gemacht werden.

Die Wirksamkeit richtet sich nach dem AGB-Recht und sollte von der vorgegebenen gesetzlichen Formulierung zumindest inhaltlich nicht abweichen.

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Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Im täglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe Garantie und Gewährleistung häufig synonym verwendet. Zwischen den beiden Begriffen besteht jedoch ein nicht unerheblicher Unterschied. Während die Gewährleistung eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers ist, für ein mangelfreies Fahrzeug zu sorgen, ist die Garantie eine freiwillige Leistung.

Im Rahmen einer Garantie kann man als Händler/Verkäufer oder Hersteller eines Fahrzeugs freiwillig für bestimmte Fälle oder Defekte einstehen. Häufig findet man z.B. bei Elektroautos Garantien (siehe Tesla) für eine bestimmte Kilometerleistung oder das Alter der Antriebsbatterie bzw. eine bestimmte Restleistung der Antriebsbatterie.

Aber auch Händler bzw. Hersteller können Gebrauchtwagengarantien anbieten. Dabei kann der Garantiegeber in seinen Garantiebedingungen den Umfang der Garantie festlegen oder Ausschlüsse definieren.

Wie kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht Verkäufern helfen?

Wenn Sie als Autohändler oder gewerblicher Autoverkäufer mit Gewährleistungsansprüchen von Autokäufern konfrontiert werden, stehen diesen grundsätzlich die im Artikel beschriebenen Rechte zu. Wir unterstützen Autohändler und gewerbliche Autoverkäufer in derartigen Angelegenheiten, um diese Ansprüche möglichst kostenschonend und für beide Seiten zur Zufriedenheit zu regeln.

Abwehr unberechtigter Forderungen

Handelt es sich bei den Gewährleistungsansprüchen nicht um Sachmängel oder ist die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen, unterstützen wir Sie auch bei der Abwehr von Rückabwicklungsansprüchen des Kunden. Wir beraten umfassend zu allen Optionen, die Autohändlern bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Käufer zur Verfügung stehen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die für Sie optimale und kostengünstigste Vorgehensweise.

Prüfung von Ausschlüssen und Verkürzungen der gesetzlichen Gewährleistung

Im Vorfeld von Gewährleistungsansprüchen bieten wir Ihnen unsere vertragsrechtliche Unterstützung bei der Prüfung des Ausschlusses oder der Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistung. Nur durch die rechtswirksame Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Gewährleistungsverkürzungen, z.B. bei Gebrauchtfahrzeugen, überhaupt erst wirksam vereinbart werden.

Werden die gesetzlichen Voraussetzungen nicht eingehalten, ist die Verkürzung der Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf auf ein Jahr unwirksam und es würde sich automatisch eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ergeben. Eine Überprüfung und eventuelle Optimierung ist daher für Autohäuser und gewerbliche Autoverkäufer jederzeit sinnvoll und vorteilhaft.

Änderungen durch Zivilrechtsreform 2022 berücksichtigen!

Durch die BGB-Novellierung im Rahmen der Zivilrechtsreform 2022 haben sich auch Änderungen in Bezug auf digitale Produkte, insbesondere im Automobilbereich, ergeben. Hier kann es im Hinblick auf die Software-Update-Pflicht bei Fahrzeugen sehr schnell zu Sachmängeln kommen, beispielsweise bei Navigationssystemen.

In diesem Bereich sollten Autohäuser und gewerbliche Autoverkäufer handeln und wirksame Ausschlüsse nutzen. Gleiches gilt für die richtige und rechtlich korrekte Aufklärung über Fahrzeugmängel, um Gewährleistungsstreitigkeiten zu vermeiden.

Wir übernehmen in jeder Phase die vorgerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Wie wir Ihnen helfen können, lesen Sie auch in unserem Beitrag Anwalt Kfz-Vertragsrecht.

Anwalt KFZ-Vertragsrecht

Fazit

  • Gewährleistung beim Autokauf: Käufer haben Anspruch auf Gewährleistung, die von gewerblichen Händlern oder Autohändlern grundsätzlich nicht verweigert werden kann. Verkürzungen der Gewährleistungsfrist sind möglich, bedürfen aber bestimmter Voraussetzungen und rechtsgültiger Vereinbarungen.
  • Bedeutung der Gewährleistung: Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer ein mangelfreies Fahrzeug zu verschaffen. Sie umfasst auch die Pflicht zur Beseitigung von Mängeln, die bei Übergabe bereits bestanden. Dies gilt sowohl für Gebraucht- als auch für Neufahrzeuge und generell für alle gekauften Gegenstände.
  • Normaler Verschleiß oder Mangel: Ein Sachmangel liegt vor, wenn das Fahrzeug objektiv oder subjektiv von den Anforderungen abweicht. Für normalen Verschleiß haftet der Verkäufer nicht, wohl aber für nachweisbare Mängel.
  • Rechte bei Sachmängeln: Bei Sachmängeln hat der Käufer die Wahl zwischen Nacherfüllung und Ersatzlieferung. Bei Gebrauchtwagen kommt in der Regel nur die Beseitigung des Mangels in Betracht. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
  • Dauer der Gewährleistung: Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden. Bei Gebrauchtwagen kann die Frist unter bestimmten Voraussetzungen auf ein Jahr verkürzt werden.
  • Verkürzung der Gewährleistung durch Händler: Gewerbliche Händler können die Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr verkürzen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Kunde muss auf die Verkürzung hingewiesen werden und die Verkürzung muss im Vertrag vereinbart werden.
  • Ausschluss der Gewährleistung: Ein gewerblicher Verkäufer kann die gesetzliche Gewährleistung gegenüber einem privaten Käufer nicht ausschließen. Der private Verkäufer hingegen kann die Gewährleistung immer ausschließen. Der Ausschluss bedarf einer wirksamen vertraglichen Regelung.

FAQ

Was ist die Gewährleistung beim Autokauf?

Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer ein mangelfreies Fahrzeug zu liefern. Sie gilt sowohl für Gebraucht- als auch für Neufahrzeuge und erstreckt sich in der Regel auf alle gekauften Gegenstände.

Was ist der Unterschied zwischen normalem Verschleiß und einem Mangel?

Ein Sachmangel liegt vor, wenn das Fahrzeug objektiv oder subjektiv von den Anforderungen nach § 434 BGB abweicht. Für normalen Verschleiß haftet der Verkäufer nicht im Rahmen der Gewährleistung.

Welche Rechte stehen dem Käufer bei einem Sachmangel zu?

Bei einem Sachmangel hat der Käufer die Wahl zwischen Nacherfüllung und Ersatzlieferung. Bei Gebrauchtwagen kommt in der Regel nur die Beseitigung des Mangels in Betracht. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

Wie lange gilt die Gewährleistung beim Autokauf?

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, unabhängig davon, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt. Bei Gebrauchtwagen kann die Frist unter bestimmten Voraussetzungen auf ein Jahr verkürzt werden.

Können Händler die Gewährleistung verkürzen?

Gewerbliche Händler können die Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr verkürzen, müssen dafür aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen und die Verkürzung im Vertrag vereinbaren.

Kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden?

Ein gewerblicher Verkäufer kann die gesetzliche Gewährleistung gegenüber einem privaten Käufer nicht ausschließen. Dagegen kann der private Verkäufer die Gewährleistung immer ausschließen, sofern eine wirksame vertragliche Regelung vorliegt. Der gewerbliche Verkäufer kann die Gewährleistung gegenüber gewerblichen Kunden ausschließen.

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Verkäufers, während die Garantie eine freiwillige Leistung ist. Garantien können vom Händler oder Hersteller freiwillig für bestimmte Fälle oder Mängel übernommen werden.

Wie hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Autohändler und gewerbliche Autoverkäufer bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen unterstützen, unberechtigte Ansprüche abwehren und bei der Prüfung von Ausschlüssen und Verkürzungen der gesetzlichen Gewährleistung unterstützen.

Bildquellennachweise:  Svitlana Hulko | Canva

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