Es ist schnell passiert: Nicht auf die Schilder geachtet oder in Gedanken über die rote Ampel gefahren, schon landet ein Bußgeldbescheid der Behörden im Briefkasten. Was in vielen Fällen nicht weiter tragisch ist, kann aber schwerwiegende Folgen haben, etwa wenn Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot drohen. Ein Bußgeldbescheid ist immer ärgerlich für die Betroffenen.
Insbesondere für Berufstätige, die auf ihr Auto angewiesen sind, kann ein Fahrverbot eine herbe Konsequenz sein. Noch dazu, wenn der Bußgeldbescheid fehlerhaft erstellt wurde.
In solchen Fällen lohnt es sich, den Bußgeldbescheid auf Fehler prüfen zu lassen und so ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot abzuwenden. Welche Möglichkeiten Sie haben, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.
Wann kommt es zu einem Bußgeldbescheid?
Ein Bußgeldverfahren wird immer dann eingeleitet, wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Besonders häufig sind Verstöße gegen das Verkehrsrecht und die StVO. Beispiele für Ordnungswidrigkeiten, bei denen in der Regel ein Bußgeld verhängt wird, sind unter anderem:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen (“zu schnell gefahren”)
- Rotlichtverstöße (“über eine rote Ampel gefahren”)
- Benutzung des Handys am Steuer
- Alkohol oder THC am Steuer
Innerhalb von 3 Monaten muss die Bußgeldstelle dann die Anhörung, häufig in Form eines Anhörungsbogen an den Betroffenen verfügen, ansonsten verjährt der Verstoß. Insbesondere bei Verkehrsverstößen wird grundsätzlich ein Anhörungsbogen verschickt, um zu ermitteln, ob der Halter des Fahrzeugs auch tatsächlich der Fahrer zu diesem Zeitpunkt war.
Die Behörde ermittelt sodann den tatsächlichen Fahrer, der folglich einen Bußgeldbescheid erhält. Dieses Vorgehen muss ebenfalls innerhalb von 3 Monaten nach Verfügung der Anhörung erfolgen, ansonsten verjährt der Anspruch.
Achtung: Die Übersendung des Anhörungsbogens kann entfallen, wenn die Identität des Fahrers bereits bekannt ist, insbesondere dann, wenn der Fahrer nach dem Verstoß angehalten und seine Personalien direkt aufgenommen werden können. Das ist häufig bei Alkohol oder Handy am Steuer der Fall, wenn der Betroffene vor Ort angehört wird.
Welche Strafen können verhängt werden?
Die verhängten Strafen richten sich immer nach der Ordnungswidrigkeit, die begangen wurde, sowie dem Schweregrad des Verstoßes. Diesen zu ermitteln, liegt auch im Ermessen der Behörde. Das bedeutet, dass die behördlichen Entscheidungsträger bei der Rechtsanwendung keine gebundene Entscheidung treffen müssen, sondern im Rahmen des Gesetzes einen gewissen, gesetzlich vorgegebenen Spielraum bei der Beurteilung haben.
Ein Bußgeld darf laut Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) zwischen 5 und 1.000 Euro betragen (§ 17 Abs. 1 OWiG). Dies ist zwar der Regelfall, aber es gibt auch Ausnahmen in anderen Gesetzen, die deutlich höhere Geldbußen vorsehen. Im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sind zum Beispiel höhere Bußgelder möglich, etwa bei einem Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze.
Ein Fahrer, der mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut ein Fahrzeug führt, muss demzufolge mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro rechnen (§ 24a StVG).
Zusätzlich können im Verkehrsrecht auch weitere Sanktionen wie ein Fahrverbot oder ein Eintrag im Punkteregister in Flensburg erfolgen. Im schlimmsten Fall droht nach Abschluss des Bußgeldverfahrens die Anordnung eines Fahreignungsseminars (MPU) oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis.
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Als spezialisierter Anwalt im Verkehrsrecht konnte ich schon vielen Mandanten mit Anliegen wie Ihrem erfolgreich weiterhelfen. Gemeinsam schauen wir uns Ihren individuellen Fall an und finden für Sie eine Lösung. Vereinbaren Sie jederzeit ein unverbindliches Beratungsgespräch!
Wie können sich Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid wehren?
Betroffene können immer Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Dazu genügt es, schriftlich (also per Brief oder Fax) den Einspruch der zuständigen Behörde mitzuteilen. Ein solcher Einspruch muss nicht begründet sein, es reicht die bloße Aussage, dass Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen.
Möchten Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, sollten Sie schnell handeln. Die Frist für einen Einspruch bei einem Bußgeldbescheid beträgt nur 2 Wochen. Dies gilt ab dem Zeitpunkt der Zustellung, also dann, wenn die Post Ihnen den Brief übergeben hat.
Nach Ablauf dieser Frist ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und Sie müssen zahlen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie beweisen können, die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt zu haben. Dies ist schwierig und kann im Zweifel nur mit einem Anwalt nachgewiesen werden.
Mit einem bloßen Bußgeldbescheid ist es jedoch noch nicht getan. Um tatsächlich zu bewirken, dass der Bescheid zurückgenommen wird, müssen Sie Fehler an der Rechtmäßigkeit darlegen können. Dies ist leicht, sofern Sie nicht der Fahrer des Fahrzeugs sind. In einem solchen Fall trifft die Verantwortung dann den Fahrer.
Deutlich schwieriger wird es jedoch, wenn Sie zu Unrecht geblitzt wurden oder Ihnen unrechtmäßig ein Rotlichtverstoß zur Last gelegt wird. Häufig können hier Messfehler vorliegen, die es nachzuweisen gilt.
Andernfalls wird Ihr Einspruch abgelehnt und Sie müssen die Geldbuße zahlen oder unter Umständen harte Konsequenzen wie ein Fahrverbot in Kauf nehmen.
Wie kann ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht helfen?
Insbesondere wenn der Bußgeldbescheid eine hohe Geldsumme als Strafe vorsieht oder es zu weiteren Sanktionen wie Punkten oder einem Fahrverbot kommt, können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Dieser kann für Sie prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll und erfolgversprechend ist. Ein erfahrener und spezialisierter Anwalt kann zudem einschätzen, ob sich der Streit mit den Behörden in Ihrem individuellen Fall lohnt.
Messfehler
Anwälte können durch Ihre langjährige Erfahrung gut überprüfen, ob es sich bei dem Blitzer-Vorfall um eine fehlerhafte Messung handelt. In einem solchen Fall kann der Anwalt zum Beispiel die Messprotokolle überprüfen und auswerten, ob in den Akten Anhaltspunkte gegeben sind, die auf Messfehler hinweisen und so Ihre Aussage stützen. Auch andere Anhaltspunkte, wie beispielsweise die falsche Beschilderung im Abschnitt des Blitzers, können juristisch überprüft werden.
Bereits ein falscher Aufstellwinkel des Blitzgerätes kann im Zweifel zu fehlerhaften Messungen der Geschwindigkeiten führen. Aber auch veraltete Software oder Radargeräte, welche eine große Abweichung bei der Messung von hohen Geschwindigkeiten aufweisen, lassen sich hier entlarven.
Als erfahrene Anwälte kennen wir uns mit den gängigen Vorschriften im Verkehrsrecht bestens aus und wissen, welches Vorgehen der Ordnungsbehörden gegen geltendes Recht verstößt oder verstoßen könnte.
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Formfehler
Auch Formfehler im Bußgeldbescheid lassen sich durch das geschulte Auge eines Anwalts für Verkehrsrecht ausfindig machen und können dazu führen, dass der Bußgeldbescheid angreifbar wird.
Enthält der Bescheid beispielsweise unvollständige Angaben, falsche Tatzeiten, fehlerhafte oder gar keine Rechtsmittelbelehrungen oder Ähnliches, so kann das Verfahren gegen Sie eingestellt werden.
Vermeidung von Fahrverboten
Geht es Ihnen um die Vermeidung eines Fahrverbotes, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht ebenfalls unterstützen. Ein Fahrverbot lässt sich durch eine stichhaltige und präzise Argumentation unter Umständen vermeiden, wenn es eine unzumutbare Härte für Sie darstellt.
Dies kann insbesondere Berufsfahrern helfen, nicht ihren Job zu verlieren und normal weiterarbeiten zu können. Durch geschickte Argumentation durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht kann ein Absehen vom Fahrverbot auch noch bei Gericht erwirkt werden.
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Fazit: So gehen Sie gegen einen Bußgeldbescheid vor
- Bei einer Anhörung oder beim Zugang eines Anhörungsbogens sollten Sie sich nicht eigenhändig äußern. Dies übernehmen wir gern für Sie, nach Sichtung der Behördenakte.
- Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie oder unser Fachanwalt Einspruch einlegen. Danach haben Sie die Möglichkeit, den Vorwurf gegen Sie noch einmal sorgfältig zu prüfen oder prüfen zu lassen.
- Bei dem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist Eile geboten: Ab Zustellung läuft eine Frist von 2 Wochen, in der Einspruch eingelegt werden kann. Ansonsten wird der Bescheid – und somit auch die Geldstrafe – rechtskräftig. Dies gilt auch, wenn die Verfolgungsverjährung bereits eingetreten ist.
- Aber auch die Behörden haben nicht ewig Zeit: Ab Tatzeitpunkt muss der Bußgeldbescheid innerhalb von 3 Monaten zugestellt werden, ansonsten tritt die Verfolgungsverjährung ein. Wir prüfen gern für Sie, ob Sie das Bußgeld wirklich zahlen müssen.
- Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht kann Ihren Bescheid prüfen und feststellen, ob Fehler vorliegen oder eine weitere Ermittlung in dem Fall erfolgversprechend scheint. Besonders bei hohen Bußgeldern oder einem Fahrverbot kann sich die Hilfe eines Anwalts auszahlen.
Sie brauchen rechtliche Unterstützung? Wenn Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, kann ein erfahrener Anwalt Ihnen helfen, gegen ein Fahrverbot vorzugehen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne und prüft Ihren Bußgeldbescheid auf Fehler seitens der Behörden oder der Technik. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Sie. Kontaktieren Sie uns jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch.
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