Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr – Welche Strafen drohen

Igor Posikow

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fahrlässige Körperverletzung ist ein Straftatbestand im deutschen Strafrecht, der vorliegt, wenn jemand durch Unachtsamkeit oder mangelnde Sorgfalt die Gesundheit eines anderen verletzt. Im Gegensatz zur vorsätzlichen Körperverletzung handelt der Täter nicht absichtlich, sondern verletzt fahrlässig die körperliche Unversehrtheit eines anderen. Dies kann zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall geschehen.

Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
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Vor allem im Straßenverkehr kann eine kurze Ablenkung zu einem Unfall führen, bei dem Menschen verletzt werden. Auch leichte Verletzungen wie Prellungen oder Nackenschmerzen können rechtliche Folgen haben.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Igor Posikow informiert in diesem Beitrag über fahrlässige Körperverletzung, was Fahrlässigkeit bedeutet, welche Strafen drohen und warum Autofahrer, denen fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird, gegenüber der Polizei zunächst immer schweigen sollten.

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Was ist fahrlässige Körperverletzung?

Die fahrlässige Körperverletzung ist ein Straftatbestand im deutschen Strafgesetzbuch (§ 229 StGB). Bei der gewöhnlichen Körperverletzung (§ 223 StGB) handelt es sich um eine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen, wobei unter einer körperlichen Misshandlung jede üble und unangemessene Behandlung zu verstehen ist, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird. Dies können z.B. Schmerzen, aber auch Erbrechen oder Übelkeit sowie psychische Folgen sein.

Eine Körperverletzung kann auch zu einer Gesundheitsschädigung führen. Unter Gesundheitsschädigung versteht man einen krankhaften Zustand, der durch die fahrlässige Körperverletzung verursacht oder verschlimmert wurde. Dazu gehören z.B. offene Wunden oder Prellungen.

Vorsätzliche und fahrlässige Formen der Körperverletzung

Die Strafbarkeit einer gewöhnlichen Körperverletzung setzt voraus, dass diese vom Täter absichtlich, also mit Vorsatz, begangen wird. Dies gilt auch für die weiteren Formen der Körperverletzung, z.B. die gefährliche oder schwere Körperverletzung.

Zu den vorsätzlich begangenen Formen der Körperverletzung kommt als weitere Schuldform die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB hinzu. Hierbei muss der Täter nicht vorsätzlich, sondern nur fahrlässig gehandelt haben. Fahrlässigkeit bezeichnet dabei das Außerachtlassen oder Vernachlässigen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, wodurch es zu einer Körperverletzung kommen muss, damit eine strafbare Handlung vorliegt.

Beispiele für fahrlässige Körperverletzung

Eine fahrlässige Körperverletzung liegt vor, wenn der Täter die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und durch dieses Verhalten eine andere Person verletzt wird. Dies kann z. B. in den folgenden Beispielen der Fall sein:

  • Behandlungsfehler eines Arztes oder Pflegepersonals: z. B. wenn der Arzt ein falsches Medikament verschreibt oder notwendige Maßnahmen unterlassen werden und es dadurch zu einem Gesundheitsschaden kommt.
  • Fahrlässiger Umgang mit Werkzeugen/Geräten oder Missachtung von Sicherheitsvorschriften: Ein Bauarbeiter missachtet Sicherheitsvorschriften oder lässt die gebotene Sorgfalt außer Acht und es kommt zu einem Unfall, bei dem eine andere Person verletzt wird. Gleiches gilt für Fehler bei der Bedienung von Maschinen oder Geräten sowie die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die zu Unfällen mit Personenschaden führen können.
  • Verkehrsunfälle: Verletzung von Verkehrsvorschriften oder Unachtsamkeit im Straßenverkehr, die zur körperlichen Schädigung einer anderen Person führen.

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Was bedeutet fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr?

Im Straßenverkehr kann schon eine kurze Ablenkung zu einem Verkehrsunfall führen. Aufgrund der Umstände und des Unfallhergangs kommt es dabei häufig zu Verletzungen, auch wenn diese glücklicherweise meist glimpflich verlaufen. Wie schnell ist es passiert, dass man kurz abgelenkt war und nicht gesehen hat, dass der Vordermann plötzlich bremst. Ein Auffahrunfall ist meistens die Folge. Ein solcher Auffahrunfall durch Unaufmerksamkeit oder kurze Ablenkung kann fahrlässig sein.

Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr

Nach § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist jeder Verkehrsteilnehmer zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet und die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht. Darüber hinaus hat sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.

Man muss also stets die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachten und sich entsprechend verhalten. Wer beispielsweise durch den Blick auf sein Handy abgelenkt ist, hat diese Sorgfalt nicht beachtet und handelt im Zweifel fahrlässig.

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Leichte Verletzungen sind Körperverletzungen

Kommt es z.B. aus Unachtsamkeit und damit meist fahrlässig zu einem Auffahrunfall, sind häufig auch Verletzungen anderer Verkehrsteilnehmer die Folge. Klagt der Unfallgegner über Nackenschmerzen, kann grundsätzlich bereits der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt sein. Auch „blaue Flecken“ oder leichte Prellungen stellen eine Körperverletzung dar, da jede Art von Körperverletzung für eine mögliche Strafbarkeit ausreicht. Für eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr spielt die Schwere der Verletzung also keine Rolle. Sie spielt aber eine Rolle für das mögliche Strafmaß.

Wann wird ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet?

Man könnte meinen, dass bei sehr leichten Verletzungen, wie z.B. Nackenschmerzen, keine strafrechtlichen Ermittlungen erforderlich sind. Es handelt sich ja um Bagatellen. Es gehört jedoch zu den üblichen Abläufen bei der Polizei, dass bei einem Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt wurde, in der Regel noch an der Unfallstelle ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Daher kommt es grundsätzlich zur Einleitung eines solchen Ermittlungsverfahrens.

Die Hürden für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sind sehr niedrig, so dass ein solches Verfahren nach einem Unfall mit Verletzten völlig normal ist. Dies sagt aber noch nichts darüber aus, ob dem Verursacher tatsächlich ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen oder nachgewiesen werden kann. Zumal jede Art von Körperverletzung, wie z.B. Nackenschmerzen, ausreicht, um eine mögliche Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung zu begründen, ist ein Ermittlungsverfahren nichts Ungewöhnliches.

Als Verursacher eines Verkehrsunfalls merkt man die Einleitung eines solchen Verfahrens daran, dass die Polizei dies mitteilt bzw. über die Beschuldigtenrechte belehrt. Sie haben dann die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern. 

Der Rat des Fachanwalts: Wenn Sie als Beschuldigter vor Ort die Möglichkeit erhalten, sich zum Sachverhalt zu äußern, schweigen Sie! Auch wenn der Drang groß sein sollte, sich zum Sachverhalt zu äußern oder sich zu verteidigen, sollten Sie dies in jedem Fall unterlassen! Aufgrund eines möglichen Schocks und fehlender Rechtskenntnisse ist die Gefahr groß, Aussagen zu treffen, die in einem Strafverfahren gegen Sie verwendet werden können. Daher der ganz dringende Rat: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und schweigen Sie!

Wie hoch ist das Bußgeld bei fahrlässiger Körperverletzung?

Die fahrlässige Körperverletzung ist ein Straftatbestand (§ 229 StGB) aus dem Strafgesetzbuch. Es gibt keinen gesonderten Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr. Da es sich um einen Straftatbestand und nicht um eine Ordnungswidrigkeit handelt, kann bei fahrlässiger Körperverletzung kein Bußgeld verhängt werden. Es gilt die Strafandrohung des § 229 StGB.

Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass die Staatsanwaltschaft ein solches Verfahren, z.B. mit Unterstützung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, einstellt. Parallel das Verfahren jedoch an eine Ordnungsbehörde zwecks Verfolgung als Verkehrsordnungswidrigkeit abgibt. In solchen Fällen hängt die Höhe des Bußgeldes vom Unfallhergang ab.

Welche Strafe droht bei fahrlässiger Körperverletzung?

Bei fahrlässiger Körperverletzung ist nach § 229 StGB Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren möglich. Die Höchststrafe von drei Jahren Freiheitsstrafe wird bei fahrlässiger Körperverletzung nur sehr selten verhängt. Das konkrete Strafmaß hängt von mehreren Faktoren und den Umständen des Einzelfalls ab. Dazu gehören unter anderem:

  • Intensität und Schwere der Verletzungen des Opfers: Leichte Nackenschmerzen werden anders bewertet als schwere Verletzungen oder bleibende Schäden. Auch die Dauer der ärztlichen Behandlung oder der Genesung ist zu berücksichtigen.
  • Grad der Fahrlässigkeit: Je nachdem, wie fahrlässig die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde, kann die Strafe entsprechend ausfallen.
  • Eventuelle Mitschuld des Geschädigten: Auch ein Mitverschulden des Geschädigten an dem Unfall und der fahrlässig verursachten Körperverletzung kann bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.
  • Nachtatverhalten: Ein weiteres Kriterium für die Strafzumessung ist das Nachtatverhalten des Täters, d.h. wie sich der Täter nach dem Unfall gegenüber dem Opfer verhalten hat. Eine Entschuldigung oder Wiedergutmachung kann sich positiv auf das Strafmaß auswirken.

Neben der zumeist verhängten Geldstrafe oder der eher seltenen Freiheitsstrafe können weitere Nebenstrafen verhängt werden. Dies kann ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis sein. In gravierenden Fällen wird häufig ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. In schwerwiegenden Fällen kann es aber auch zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen.

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Wann wird ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt?

Nachdem man als Beschuldigter nach einem Unfall bestenfalls geschwiegen hat, bekommt man einige Tage später Post mit einem Anhörungsbogen. Diesen Anhörungsbogen sollten Beschuldigte niemals alleine ausfüllen.

Der Rat des Fachanwalts: Wenn Sie einen Anhörungsbogen wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung erhalten haben, sollten Sie damit zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht gehen. Es ist in jedem Fall keine gute Idee, hier selbst Angaben zur Sache zu machen oder sich selbst verteidigen zu wollen. Wegen fehlender Rechtskenntnisse und fehlender Einsicht in die Ermittlungsakte können sich beschuldigte Autofahrer in der Regel nicht wirksam selbst verteidigen. Die Verteidigung gegen den Vorwurf sollte daher immer einem fachkundigen Rechtsanwalt überlassen werden.

Schweigen ist Gold!

Ähnlich wie bei der Frage vor Ort, ob man sich zum Sachverhalt äußern möchte, sollte man auch einen Anhörungsbogen nicht selbst ausfüllen. Hintergrund ist, dass man ohne Akteneinsicht nicht weiß, welche Ermittlungsergebnisse der Polizei oder Staatsanwaltschaft vorliegen, um eine Fahrlässigkeit nachweisen zu können. Damit ist die Beweislage für den Beschuldigten unklar. Bei einer solchen unklaren Beweislage ist eine Verteidigung nicht möglich.

Nur ein Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragen. Dadurch erhält man Informationen über die Äußerungen, die Verletzungen, den Sachverhalt und eventuell auch Informationen darüber, wie man sich unmittelbar vor dem Unfall im Straßenverkehr verhalten haben soll, jedenfalls nach den Ermittlungen der Polizei.

Die Akteneinsicht gibt meist Aufschluss darüber, wie wahrscheinlich eine Einstellung des Verfahrens oder eine Hauptverhandlung ist. Auf der Grundlage der Akteneinsicht kann ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht eine entsprechende Verteidigungsstrategie entwickeln.

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Fahrlässige Körperverletzung Verkehrsunfall Verfahren eingestellt

Ist die Beweislage dürftig oder gibt es kaum Anhaltspunkte für eine Fahrlässigkeit des Beschuldigten, kann die Verteidigungsstrategie z.B. hier ansetzen. Die Unschuld des Beschuldigten muss nicht zweifelsfrei bewiesen werden, denn die Staatsanwaltschaft muss die Schuld des Beschuldigten beweisen, nicht aber der Beschuldigte seine Unschuld. Gibt es aber keine Anhaltspunkte für eine Schuld, ist eine Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung nicht zu erwarten.

Gelingt es dem Anwalt für Verkehrsrecht dann, eine Argumentation zu Gunsten des Beschuldigten zu entwickeln und diese der Staatsanwaltschaft überzeugend darzulegen, kann in der Regel bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden.

Fazit

  • Fahrlässige Körperverletzung: Eine fahrlässige Körperverletzung liegt vor, wenn jemand durch Unachtsamkeit oder mangelnde Sorgfalt einen anderen an der Gesundheit schädigt, z.B. bei einem Verkehrsunfall.
  • Beispiele für fahrlässige Körperverletzung: Dazu gehören Verkehrsunfälle, Behandlungsfehler oder die Missachtung von Sicherheitsvorschriften, die zu einer Verletzung einer Person führen.
  • Fahrlässigkeit im Straßenverkehr: Schon kurze Ablenkungen können zu fahrlässigem Verhalten und Unfällen führen. Auch leichte Verletzungen wie Prellungen oder Nackenschmerzen reichen für eine strafbare fahrlässige Körperverletzung grundsätzlich aus.
  • Einleitung eines Ermittlungsverfahrens: Bei Verkehrsunfällen mit Verletzten wird häufig ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet, unabhängig von der Schwere der Verletzung. Die Hürden für die Einleitung eines Verfahrens sind niedrig.
  • Strafmaß: Das Strafmaß für fahrlässige Körperverletzung reicht je nach Schwere der Verletzung und dem Grad der Fahrlässigkeit von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Auch ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis sind in bestimmten Fällen möglich. Bei leichteren Fällen und wenn der Täter noch nicht vorbestraft ist, bleibt es häufig bei einer Geldstrafe.
  • Fachanwalt und Schweigerecht: Betroffene sollten sich in einem solchen Verfahren nicht ohne Rechtsbeistand äußern und von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. So können unbedachte Aussagen vermieden werden, die später gegen sie verwendet werden können. Wird Ihnen eine fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, sollten Sie schweigen. Wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden und diesen nicht selbst beantworten. Igor Posikow ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und vertritt bundesweit Mandanten bei Verkehrsunfällen mit dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung.

FAQ

Was ist fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr?

Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr liegt vor, wenn jemand durch Unachtsamkeit oder mangelnde Sorgfalt, z.B. durch eine kurze Ablenkung, einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem eine andere Person verletzt wird. Bei einer fahrlässigen Körperverletzung liegt kein Schädigungsvorsatz vor.

Was passiert, wenn bei einem Unfall nur leichte Verletzungen entstehen?

Auch leichte Verletzungen wie Nackenschmerzen oder blaue Flecken können zu einem Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung führen. Die Schwere der Verletzung spielt für die Frage, ob eine Straftat vorliegt, keine Rolle, kann aber Einfluss auf das Strafmaß haben.

Welche Strafen drohen bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr?

Der Strafrahmen bei fahrlässiger Körperverletzung reicht von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, je nach Schwere der Verletzung, dem Grad der Fahrlässigkeit und eventuellen Strafschärfungs- oder Strafmilderungsgründen. Auch ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis sind möglich.

Wann wird ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet?

Ein Ermittlungsverfahren wird in der Regel unmittelbar nach einem Unfall mit Verletzten eingeleitet, unabhängig von der Schwere der Verletzungen. Die Hürden für die Einleitung eines Verfahrens sind niedrig, was aber nicht bedeutet, dass dem Fahrer automatisch eine Strafe droht.

Muss ich nach einem Unfall eine Aussage bei der Polizei machen?

Nein, es wird empfohlen, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und ohne Rechtsbeistand durch einen erfahrenen Rechtsanwalt keine Aussage zu machen. Unbedachte Aussagen können später in einem Strafverfahren gegen Sie verwendet werden. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sollte Sie entsprechend beraten und vertreten.

Bildquellennachweise:  Noey smiley | Canva

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