VERKEHRSSTRAFRECHT
VERKEHRSORDNUNGSWIDRIGKEITEN

Das Verkehrsstrafrecht begegnet jedem Verkehrsteilnehmer statistisch gesehen mindestens alle 2,5 Jahre. Das Geflecht an straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften in Deutschland ist, in der Vielfalt und umfassenden Ausgestaltung nahezu sämtlicher Verkehrssituationen weltweit einmalig.

Igor Posikow

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hamburg

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Dieser Teil des Rechtsgebietes Verkehrsrecht spielt in großen Teilen:

  • im Bußgeldkatalog (BKat)
  • in der Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • in dem Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • teilweise in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • im Strafgesetzbuch (StGB)
  • und anderen

Das Strafrecht im öffentlichen Verkehr

Egal, ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Kraftrad oder als Autofahrer, die Rechtsvorschriften sind vielfältig und sollten eingehalten werden.

Das Verkehrsrecht und spezieller das Verkehrsstrafrecht umspannt sämtliche öffentlich zugängliche Straßen und Wege samt öffentlicher Plätze. Darüber hinaus finden sich auch Regelungen im Bereich des Luftfahrtrechts, Eisenbahnrechts und im See- und Binnenschifffahrtsrecht.

Das Strafgesetzbuch, Ordnungswidrigkeitengesetz und der Bußgeldkatalog geben Aufschluss über beispielsweise unerwünschtes Verhalten im Straßenverkehr und beinhalten das jeweilige Strafmaß. 

Im Strafgesetzbuch finden sich die Straßenverkehrsdelikte u.a. in den folgenden Vorschriften:

Unser Tipp, wenn Ihnen ein Delikt vorgeworfen wird: Ziehen Sie so rasch wie möglich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht der Rechtsanwaltskanzlei Posikow Kehren Rechtsanwälte aus Hamburg zu Rate. 

Welchen Unterschied gibt es zwischen Verkehrsstrafrecht und  Bußgeldrecht?

Zu den Klassikern unter den Ordnungswidrigkeiten gehört zweifelsohne der Geschwindigkeitsverstoß. Die Bußgeldhöhe ist je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung, unterteilt in außerorts und innerorts gestaffelt. Hiernach werden auch die „Punkte in Flensburg“ (Eintragung ins Fahreignungsregister) bemessen. Bei sogenannter Beharrlichkeit (Wiederholungstätern) oder bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann auch ein Fahrverbot hinzukommen.

Achtung: nicht jeder behördliche Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberhöhung ist zutreffend. In Abhängigkeit von dem Messverfahren tauchen immer wieder Fehler in den Messungen auf. Die Fehlmessungen sind häufig auf falsche Einrichtung, Bedienung oder Systemfehler zurückzuführen. Gerade deshalb sollte, ganz besonders wenn es um ein Fahrverbot geht, ein Ratschlag von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht der Rechtsanwaltskanzlei Posikow Kehren Rechtsanwälte eingeholt werden.

Bei Straftaten im Straßenverkehr noch innerhalb der Probezeit ist die Fahrerlaubnis ganz besonders in Gefahr.

Zu beachten ist, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht immer die Identität des Fahrers aufdecken können, deshalb wird in solchen Fällen zunächst stets der Halter des Fahrzeugs aufgesucht oder angeschrieben, mit der Aufforderung den eigentlichen Fahrer zum Tatzeitpunkt zu benennen.

Unabhängig davon, ob man selbst das eigene Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vorwurfs führte oder eine andere Person, sollte man niemals gegenüber der Polizei etwas zugeben. Hier ist es empfehlenswert von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen und zunächst einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.  

Gut zu wissen: mit Hilfe eines Anwalts kann zur Vorbereitung einer Stellungnahme die Akteneinsicht beantragt werden. Erst danach macht die Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie oder der Einlassung zum Vorwurf überhaupt Sinn.

Mögliche Rechtsfolgen

Die Verkehrsdelikte im Strafgesetzbuch und die Ordnungswidrigkeiten im StVG und OWiG sowie BKat unterscheiden sich in der Intensität und Dauer der Bestrafung.

Beinahe selbstverständlich sind im StGB die denkbar schwersten Verstöße im Straßenverkehr kodifiziert und entsprechend sanktioniert.

Im sog. Bußgeldrecht die Übrigen, eher leichten bis mittleren Verstöße, bei welchen in der Regel Bußgelder und Fahrverbote nebst Punkteeinträgen bis zu 2 Punkten in Flensburg drohen. Bei der Begehung von Straßenverkehrsdelikten drohen in der Regel 3 Punkte im Fahreignungsregister, nach dem Einkommen bemessene Geldstrafen und im Regelfall neben Fahrverboten auch die endgültige Fahrerlaubnisentziehung.

Bei gravierenden Verstößen, wie Trunkenheit am Steuer bei über 1,1 Promille wird die Fahrerlaubnis nach § 111 StPO vorläufig entzogen und der Führerschein beschlagnahmt und eingezogen.

Der Führerschein und die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz

Gerade weil viele Menschen nicht nur privat sondern auch beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, ist es wichtig in Angelegenheiten des Strafrechts einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gern.

Igor Posikow

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Jaleesa Lienau
Rechtsanwältin