Im Straßenverkehr kann ein einziger unüberlegter Moment weitreichende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer drängelt, schneidet, ausbremst oder andere Verkehrsteilnehmer durch sein Verhalten unter Druck setzt, muss damit rechnen, sich dem Vorwurf der strafbaren Nötigung ausgesetzt zu sehen. Solche Situationen kommen im Alltag zwar häufig vor, es handelt sich dabei jedoch nicht nur um unhöfliches Verhalten, sondern um potenziell strafrechtlich relevantes Handeln. Die Schwelle zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat ist niedriger als viele denken.

Gerade Beschuldigte sind häufig überrascht, wie ernst die Sache plötzlich wird. Eine Anzeige wegen Nötigung kann Geldstrafen und Punkte in Flensburg zur Folge haben, den Führerschein kosten oder sogar zu einem Eintrag ins Führungszeugnis führen. Deshalb ist es wichtig, von Beginn an umsichtig zu handeln, keine voreiligen Aussagen zu treffen und sich durch einen erfahrenen Verteidiger vertreten zu lassen. Ein frühzeitiger juristischer Beistand erhöht die Chancen, das Verfahren günstig zu beeinflussen oder es sogar ganz einzustellen.
In diesem Beitrag informiert Igor Posikow, Fachanwalt für Verkehrsrecht, über strafbare Verhaltensweisen im Straßenverkehr, den Nötigungsbegriff im juristischen Sinn und die drohenden rechtlichen Folgen. Außerdem erfahren Sie, wie Sie sich im Falle einer Anzeige richtig verhalten und warum eine frühzeitige anwaltliche Vertretung für den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheidend sein kann.
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Mehr InformationenWann wird aggressives Fahrverhalten zur strafbaren Nötigung im Straßenverkehr?
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie fahren mit erlaubter Geschwindigkeit auf der linken Spur der Autobahn. Im Rückspiegel taucht plötzlich ein Fahrzeug auf, das extrem dicht auffährt, ununterbrochen die Lichthupe betätigt und Ihnen signalisiert, dass Sie unverzüglich die Spur räumen sollen. Sie fühlen sich bedrängt, eingeschüchtert und unsicher. Eine solche Situation ist keine bloße Unhöflichkeit im Straßenverkehr, über die man hinwegsehen sollte, oder das Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers, das man hinnehmen muss. Vielmehr handelt es sich um eine strafrechtlich relevante Nötigung im Straßenverkehr.
Nötigung im Straßenverkehr ist kein Kavaliersdelikt
Aggressives Verhalten am Steuer ist im deutschen Straßenverkehr keine Seltenheit. Viele Autofahrer unterschätzen jedoch, dass bestimmte Verhaltensweisen strafbar sein können. Besonders im Fokus steht dabei die Nötigung im Straßenverkehr. Dabei handelt es sich um einen Tatbestand, der schnell erfüllt sein kann, jedoch oft von den Betroffenen nicht als solcher erkannt oder als Kavaliersdelikt heruntergespielt wird. Wer andere Verkehrsteilnehmer etwa durch dichtes Auffahren, abruptes Ausbremsen oder blockierendes Fahrverhalten zu bestimmten Reaktionen zwingt, macht sich möglicherweise strafbar.
Darum sollten Sie als Autofahrer das Thema ernst nehmen
Die strafrechtlichen Folgen einer Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr können erheblich sein. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe droht in der Regel auch ein Fahrverbot. Eine Verurteilung wegen Nötigung kann zudem in Einzelfällen ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen werden. In schweren Fällen kann auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Wenn Sie beruflich auf ein Fahrzeug angewiesen sind, kann dies auch Konsequenzen für den Beruf oder das persönliche Ansehen haben. Umso wichtiger ist es deshalb, die genaue Grenze zwischen erlaubtem und strafbarem Verhalten zu kennen.
Wann wird dichtes Auffahren zur Straftat und wann bleibt es eine Ordnungswidrigkeit?
Wer kennt es nicht: Der Hintermann auf der Autobahn fährt dicht auf. Doch nicht jedes Auffahren ist automatisch eine Straftat. In vielen Fällen handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung, die mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und gegebenenfalls einem Fahrverbot geahndet wird. Die Grenze zur strafbaren Nötigung wird jedoch dann überschritten, wenn bestimmte zusätzliche Umstände hinzukommen.
Ordnungswidrigkeit: Sicherheitsabstand unterschritten
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Autofahrer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Vordermann einhalten müssen. Als Faustregel gilt: Der Abstand in Metern sollte mindestens der Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit in km/h entsprechen. Wer diesen Abstand unterschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt auch dann, wenn das dichte Auffahren kurzfristig oder unbeabsichtigt geschieht, etwa weil man unaufmerksam war oder eine Verkehrssituation falsch eingeschätzt hat.
Solche Verstöße werden in der Regel mit Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister geahndet. Je nach Geschwindigkeit und Abstand kann zusätzlich ein Fahrverbot verhängt werden. Strafrechtlich relevant wird das Verhalten in diesen Fällen allerdings noch nicht.
Straftat: Nötigung durch gezieltes Drängeln
Anders sieht es aus, wenn das dichte Auffahren bewusst und mit dem Ziel erfolgt, den Vordermann zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen. Dies kann etwa ein Spurwechsel oder schnelleres Fahren sein. Besonders kritisch wird es, wenn der Auffahrende zusätzlich durch Lichthupe, Blinker, Gesten oder riskante Fahrmanöver Druck aufbaut. Kommt dann noch eine massive Unterschreitung des Abstands bei hoher Geschwindigkeit hinzu, kann der Tatbestand der strafbaren Nötigung erfüllt sein.
Absicht und Intensität sind entscheidend
Ob dichtes Auffahren als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat gewertet wird, hängt maßgeblich vom Motiv, der Intensität des Verhaltens und dem Gesamtbild der Situation ab. Wer versehentlich zu dicht auffährt, muss in der Regel mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Wer jedoch bewusst drängelt und andere Verkehrsteilnehmer einschüchtert oder gefährdet, riskiert ein Strafverfahren wegen Nötigung.
Ob es um ein Bußgeldverfahren oder den Vorwurf einer Straftat wegen Nötigung im Straßenverkehr geht: Eine rechtliche Einschätzung im frühen Verfahrensstadium kann entscheidend sein. Rechtsanwalt Igor Posikow ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und unterstützt Betroffene mit Erfahrung und Kompetenz bei der Wahrung ihrer Rechte.

Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht, Igor Posikow, unterstützt Sie in den einzelnen Bereichen des Verkehrsrechts.
Was zählt als Nötigung im Straßenverkehr?
Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, kennt Situationen, in denen die Emotionen hochkochen. Doch wer andere Verkehrsteilnehmer unter Druck setzt, etwa durch dichtes Auffahren oder aggressives Abdrängen, kann sich strafbar machen. Die rechtliche Grundlage dafür ist der Straftatbestand der Nötigung.
Nötigung nach dem Strafgesetzbuch
Die rechtliche Definition der Nötigung findet sich in § 240 StGB. Dort heißt es sinngemäß:
„Wer einen anderen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einem bestimmten Verhalten nötigt, macht sich strafbar.”
Das Gesetz verlangt dabei nicht nur, dass eine Zwangssituation geschaffen wird, sondern auch, dass die Handlung als verwerflich einzustufen ist (§ 240 Abs. 2 StGB). Diese Verwerflichkeit ist oft der entscheidende Punkt bei der rechtlichen Bewertung.
Voraussetzungen für eine Nötigung
Damit ein Verhalten tatsächlich als strafbare Nötigung gilt, müssen mehrere Voraussetzungen zusammenkommen:
- Erstens muss ein sogenanntes Nötigungsmittel vorliegen. Das bedeutet, dass der Täter entweder Gewalt anwendet oder eine Drohung ausspricht. Im Straßenverkehr geschieht das häufig in Form von riskantem Fahrverhalten, etwa durch plötzliches Abbremsen oder zu dichtes Auffahren, das als Zwang empfunden wird.
- Zweitens muss ein sogenannter Nötigungserfolg eintreten. Das bedeutet, dass das Opfer durch das Verhalten des Täters zu einer bestimmten Handlung, Duldung oder Unterlassung gezwungen wurde. Im Straßenverkehr kann dies etwa das plötzliche Wechseln der Spur sein, weil man sich durch das Verhalten des Hintermanns bedrängt fühlt.
- Drittens muss das Gesamtverhalten als verwerflich im Sinne des Gesetzes gelten. Diese Bewertung ist nicht immer eindeutig und hängt stark vom Einzelfall ab. Die Gerichte prüfen, ob das Verhalten auf besonders anstößige Weise gegen das Recht verstößt. Das bloße Überschreiten von Verkehrsregeln reicht für eine strafbare Nötigung in der Regel nicht aus.
Nötigung im Straßenverkehr
Im Straßenverkehr begegnen uns zahlreiche Situationen, in denen das Verhalten eines Fahrers als Druckmittel eingesetzt wird. Das beginnt bei der Lichthupe, geht über dichtes Auffahren hin zu aggressivem Ausscheren oder Blockieren anderer Fahrzeuge. Entscheidend ist dabei immer, ob diese Handlungen gezielt dazu dienen, einen anderen Verkehrsteilnehmer zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen.
Die Rechtsprechung hat im Laufe der Jahre konkrete Fallgruppen entwickelt, in denen eine Nötigung im Straßenverkehr angenommen wird. Dabei kommt es auf das Zusammenspiel von Fahrverhalten, Intensität der Handlung und erkennbarer Absicht an. Ein einmaliges Auffahren bei Unachtsamkeit wird kaum strafbar sein. Wiederholtes, bewusstes und einschüchterndes Verhalten hingegen schon.

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Welche Strafen und Folgen drohen bei Nötigung im Straßenverkehr?
Viele Verkehrsteilnehmer unterschätzen die rechtlichen Folgen eines solchen Tatvorwurfs. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit oder ein aggressives Fahrmanöver können weitreichende Konsequenzen haben. Wer sich durch sein Verhalten strafbar macht, muss nicht nur mit einem Strafverfahren rechnen, sondern unter Umständen auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis sowie mit erheblichen Einträgen in behördliche Register.
Strafrahmen aus § 240 Abs. 1 StGB
Die rechtliche Grundlage bildet § 240 Abs. 1 StGB. Dort ist geregelt, dass Nötigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden kann. Die genaue Höhe der Strafe hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Entscheidende Faktoren sind unter anderem die Intensität der Tat, mögliche Vorstrafen, das Verhalten des Beschuldigten sowie die Auswirkungen auf das Opfer. In schwerwiegenden Fällen kann also auch eine Haftstrafe verhängt werden.
Ein besonders schwerer Fall der Nötigung ist in § 240 Abs. 4 StGB normiert. Dieser wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet. Er kann vorliegen, wenn das erzwungene Verhalten für das Opfer besonders erniedrigend oder gefährlich ist oder wenn die umfassende Würdigung des Einzelfalls eine solche Einstufung zulässt. Der BGH hat dies z. T. in Fällen bejaht, in denen durch eine Straßenblockade ein Stau auf einer Autobahn mit 500 Fahrzeugen verursacht worden ist (BGH, Urteil vom 29.10.1996, Az. 1 StR 562/96).
Eintrag im Führungszeugnis
Ob eine Verurteilung wegen Nötigung im Straßenverkehr im polizeilichen Führungszeugnis aufgeführt wird, hängt von der Höhe der Strafe ab. Wird eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verhängt, erfolgt in der Regel ein Eintrag in das Führungszeugnis. Eine Eintragung erfolgt auch schon bei der zweiten Verurteilung wegen einer Straftat unter 90 Tagessätzen. Das kann berufliche Nachteile mit sich bringen, insbesondere für Personen in sicherheitsrelevanten oder vertrauensbasierten Berufen. Auch bei niedrigeren Strafen erfolgt jedoch eine Eintragung im Bundeszentralregister, die bei erneuten Straftaten relevant werden kann.
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Fahrverbot
Eine strafrechtliche Verurteilung wegen Nötigung im Straßenverkehr kann zum Fahrverbot oder sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Zwar fällt die Nötigung nach § 240 StGB nicht in den Katalog der Straftaten nach § 69 Abs. 2 StGB, bei deren Verurteilung meist davon ausgegangen wird, dass der Täter als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist. Allerdings kann das Gericht bei anderen Straftaten gemäß § 69 Abs. 1 StGB prüfen, ob die beschuldigte Person nach Würdigung der Umstände des Einzelfalls dennoch als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist.
Wird die Fahreignung durch das Gericht verneint, kann die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung verhängt werden. In vielen Fällen ordnet die Führerscheinbehörde zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Diese ist nicht nur zeitaufwendig und kostenintensiv, sondern auch mit erheblichem Vorbereitungsaufwand verbunden.
Nötigung und zivilrechtliche Folgen
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen können auch zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Wer durch ein nötigendes Verhalten im Straßenverkehr einen Unfall verursacht oder andere Verkehrsteilnehmer in eine gefährliche Situation bringt, kann auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld verklagt werden. Dabei können erhebliche Summen zusammenkommen, insbesondere wenn es zu Personenschäden gekommen ist. Auch die Kfz-Haftpflichtversicherung kann unter bestimmten Umständen Regress nehmen, wenn die Tat vorsätzlich begangen wurde.
Frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend
Angesichts der Vielzahl möglicher Konsequenzen ist es ratsam, bereits bei einem Ermittlungsverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Eine frühzeitige Verteidigungsstrategie kann nicht nur dazu beitragen, ein Strafurteil zu vermeiden, sondern auch Führerscheinentzug oder Einträge im Führungszeugnis verhindern. Rechtsanwalt Igor Posikow ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und berät Sie umfassend, kompetent und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl für Ihren konkreten Fall.
Was sollten Sie tun, wenn Ihnen Nötigung im Straßenverkehr vorgeworfen wird?
Eine Anzeige wegen Nötigung kommt oft überraschend. Oft reicht bereits eine einzige aggressive oder unüberlegte Reaktion, um ins Visier der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu geraten. Was zunächst wie eine harmlose Nachlässigkeit wirkt, kann strafrechtlich weitreichende Folgen haben. Wer jetzt falsch reagiert oder unüberlegt handelt, riskiert nicht nur ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg, sondern unter Umständen auch eine Vorstrafe oder den Entzug der Fahrerlaubnis.
Ruhe bewahren und keine voreiligen Aussagen machen
Wer eine polizeiliche Vorladung oder eine Anhörung als Beschuldigter erhält, sollte zunächst keine Angaben zur Sache machen. Das Aussageverweigerungsrecht steht jedem Beschuldigten zu und sollte unbedingt genutzt werden. Auch scheinbar harmlose Aussagen können später gegen Sie verwendet werden. Daher gilt: Keine Stellungnahme ohne vorherige anwaltliche Beratung. Weder gegenüber der Polizei noch gegenüber anderen Beteiligten sollten Details zum Vorfall geäußert werden, solange die rechtliche Lage nicht umfassend geprüft wurde.
Sofortige anwaltliche Unterstützung ist sinnvoll
Wenn Sie eine Vorladung erhalten und somit Kenntnis von dem gegen Sie gerichteten Tatvorwurf erlangen, sollten Sie umgehend juristische Unterstützung einholen. Ein frühzeitig eingeschalteter Rechtsanwalt kann den Verlauf des Verfahrens entscheidend beeinflussen. Bereits im Ermittlungsverfahren lassen sich durch gezielte Verteidigungsschritte wichtige Weichen stellen. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kennt die Anforderungen der Rechtsprechung an den Tatbestand der Nötigung und kann frühzeitig beurteilen, ob das Verhalten strafbar war oder sich noch im Bereich einer Ordnungswidrigkeit bewegt.
Gerade bei widersprüchlichen Aussagen oder fehlender Beweislage bestehen oft gute Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens. Ein erfahrener Verteidiger wird Akteneinsicht beantragen, den Sachverhalt juristisch einordnen und gemeinsam mit Ihnen eine individuell abgestimmte Verteidigungsstrategie entwickeln.
Ihr Ansprechpartner für Verkehrsstrafsachen: Rechtsanwalt Igor Posikow
Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit vielen Jahren auf die Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren spezialisiert. Mit fundiertem Fachwissen, strategischem Blick für die Fallentwicklung und langjähriger Prozesserfahrung steht er Mandantinnen und Mandanten zur Seite, wenn der Vorwurf der Nötigung im Raum steht. Ob es um das Abwehren unberechtigter Anschuldigungen geht oder um die Vermeidung von Führerscheinverlust und strafrechtlichen Einträgen: Rechtsanwalt Posikow berät Sie umfassend und vertritt Ihre Interessen konsequent.
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung?
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Reagieren Sie besonnen und holen Sie rechtzeitig Hilfe!
Wenn Ihnen Nötigung im Straßenverkehr vorgeworfen wird, ist besonnenes Handeln entscheidend. Verzichten Sie auf eigene Stellungnahmen und lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Rechtsanwalt Igor Posikow steht Ihnen als Fachanwalt für Verkehrsrecht mit juristischer Präzision und einem klaren Blick für die Verteidigungsmöglichkeiten zur Seite. Nutzen Sie die Möglichkeit einer professionellen Einschätzung, bevor im Verfahren ohne Ihre Einflussnahme die Weichen gestellt werden.
Fazit
- Nötigung im Straßenverkehr kann eine ernsthafte Straftat sein: Verhalten wie Drängeln, Schneiden oder Ausbremsen kann weit mehr als nur unhöflich sein. Wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer gezielt unter Druck gesetzt werden, kann dies den Tatbestand der Nötigung erfüllen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat ist schnell überschritten: Nicht jedes dichte Auffahren ist automatisch strafbar. Entscheidend sind Faktoren wie Absicht, Intensität und Ziel des Verhaltens. Wer andere bewusst zum Spurwechsel oder Abbremsen zwingt, riskiert ein Strafverfahren.
- Drohende rechtliche Folgen: Eine Verurteilung wegen Nötigung kann Geldstrafen, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Tat auch im Führungszeugnis eingetragen, was berufliche Nachteile mit sich bringen kann.
- Betroffene sollten keine Angaben ohne anwaltliche Beratung machen: Nach einer Anzeige oder polizeilichen Vorladung sollten Betroffene keine Aussage zur Sache machen, bevor ein spezialisierter Anwalt den Fall geprüft hat. Auch scheinbar harmlose Aussagen können im Strafverfahren nachteilig ausgelegt werden.
- Frühzeitige anwaltliche Unterstützung verbessert die Verteidigungschancen: Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt wie Fachanwalt Igor Posikow kann frühzeitig Akteneinsicht beantragen, eine rechtliche Bewertung vornehmen und eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln. So lassen sich unnötige Belastungen und unangemessene Strafen oft vermeiden.
FAQ
Wann liegt eine Nötigung im Straßenverkehr vor?
Nötigung im Straßenverkehr liegt vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer durch sein Verhalten gezielt Druck auf andere ausübt, um sie zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen. Typische Beispiele hierfür sind bewusstes Drängeln, dichtes Auffahren mit Lichthupe, Ausbremsen oder aggressives Schneiden. Entscheidend ist, ob das Verhalten als sozialethisch verwerflich gewertet wird und beim Opfer eine Zwangssituation entsteht.
Worin liegt der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat?
Ein zu geringer Abstand zum Vordermann kann als Ordnungswidrigkeit gelten, wenn das Verhalten unbeabsichtigt oder nur kurzzeitig war. Wird das Auffahren jedoch bewusst eingesetzt, um andere zu beeinflussen oder einzuschüchtern, kann dies als strafbare Nötigung gewertet werden. Ausschlaggebend sind Absicht, Intensität und Wirkung auf das Opfer.
Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung wegen Nötigung im Straßenverkehr?
Der Gesetzgeber sieht bei Nötigung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. In schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre betragen. Zusätzlich drohen Punkte in Flensburg, der Entzug des Führerscheins und unter Umständen die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.
Wird eine Verurteilung wegen Nötigung ins Führungszeugnis eingetragen?
Ja, eine Verurteilung kann im polizeilichen Führungszeugnis erscheinen, wenn die Strafe mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe oder mehr als drei Monate Freiheitsstrafe beträgt. Auch bei geringeren Strafen erfolgt in jedem Fall ein Eintrag im Bundeszentralregister. Ein solcher Eintrag kann negative Folgen für die berufliche Zukunft haben.
Was sollten Betroffene tun, wenn sie beschuldigt werden?
Beschuldigte sollten keine Angaben zur Sache machen, bevor sie mit einem spezialisierten Rechtsanwalt gesprochen haben. Es ist wichtig, das Aussageverweigerungsrecht zu nutzen und frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Fachanwalt Igor Posikow berät Sie kompetent und entwickelt mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie.
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