
Fahrzeugkäufe führen immer wieder zu rechtlichen Streitigkeiten, wenn sich kurz nach der Übergabe Mängel zeigen oder vereinbarte Eigenschaften fehlen. Besonders bei komplex aufgebauten Fahrzeugen wie Wohnmobilen stellt sich häufig die Frage, wann ein Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen kann. Für Verbraucher ist es oft schwer einzuschätzen, welche Rechte sie tatsächlich haben und welche Schritte erforderlich sind, um diese wirksam durchzusetzen.
In diesem Beitrag informiert der Fachanwalt für Verkehrsrecht Igor Posikow über die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Rücktritt vom Fahrzeugkauf wegen Mängeln. Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Berlin II (Az. 32 O 197/24) aus dem Aktenbestand der Kanzlei Posikow Kehren dient dabei als Grundlage, da deren Bedeutung für Fahrzeug- und Wohnmobilkäufer von höchster Bedeutung ist.
Den vollständigen Urteilstext können Sie unten nachlesen.
Übersicht:
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Mehr InformationenWann kann man vom Kauf eines Fahrzeugs zurücktreten, wenn es Mängel hat?
Der Kauf eines neuen Fahrzeugs, vielleicht sogar des langersehnten Traumfahrzeugs, ist für viele Verbraucher ein besonderer Moment, egal ob Pkw, Camper oder luxuriöses Wohnmobil. Nach oft monatelanger Recherche und sorgfältiger Auswahl soll das Traumfahrzeug endlich vor der Tür stehen. Umso größer ist die Enttäuschung, wenn kurz nach der Übergabe Probleme auftreten. Unerwartete Mängel, nicht funktionierende Technik oder gar Rost an einem vermeintlich neuen Fahrzeug sind nicht nur ärgerlich, sondern werfen auch rechtliche Fragen auf.
Mängel an Neufahrzeugen sind keine Seltenheit
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass gerade beim Kauf von Fahrzeugen, insbesondere bei technisch komplexen Produkten wie Wohnmobilen, es häufig zu Streitigkeiten über Mängel und Gewährleistungsrechte kommt. Käufer erwarten ein einwandfreies Fahrzeug, während Händler oft argumentieren, dass kleinere Mängel hinzunehmen oder bereits bekannt gewesen seien. Solche Konflikte können schnell existenziell werden, denn bei Fahrzeugpreisen von 50.000 Euro und mehr steht viel Geld auf dem Spiel.
Urteil des Landgerichts Berlin: Rücktritt vom mängelbehafteten Wohnmobil
Das Landgericht Berlin II hatte in einem aktuellen Fall (Urteil vom 22. Mai 2025, Az. 32 O 197/24) über genau eine solche Situation zu entscheiden. Ein Käufer hatte ein neues Wohnmobil erworben, das sich schon bald als mängelbehaftet herausstellte. Nach mehreren erfolglosen Versuchen, die Defekte beheben zu lassen, erklärte er schließlich den Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Fall zeigt anschaulich, welche Rechte Verbraucher bei erheblichen Mängeln haben und wie Gerichte die Pflichten von Händlern bewerten. Am Ende des Beitrags finden Sie das anonymisierte Urteil im Volltext.
Wie kam es zum Streit vor dem Landgericht Berlin?
Im Mittelpunkt des Verfahrens (Az. 32 O 197/24, Urteil vom 22. Mai 2025) stand der Kauf eines als Neufahrzeug bezeichneten Wohnmobils des Fabrikats Mooveo Citroën 60 DB. Der Käufer hatte das Fahrzeug im April 2023 bei einem Händler für rund 67.000 Euro erworben. Schon kurz nach der Übergabe traten jedoch verschiedene Probleme auf, die den Käufer stutzig machten.
Was zunächst wie kleinere Mängel aussah, entwickelte sich schnell zu einem umfangreichen Streitfall. Der Kläger dokumentierte die Defekte sorgfältig und wandte sich wiederholt an den Verkäufer. Die Mängel betrafen unter anderem die Rückfahrkamera, das Digitalradio und verschiedene technische Komponenten des Aufbaus. Später kamen weitere Punkte hinzu, darunter Roststellen, vergilbte Oberflächen und eine falsch gelieferte Satellitenanlage, die nicht der vertraglich geschuldeten Ausstattung entsprach.
Mängelanzeigen und vergebliche Nachbesserungsversuche
Im Juli 2023, also nicht einmal drei Monate nach Abschluss des Kaufvertrags, informierte der Käufer die Verkäuferin erstmals per E-Mail über die bestehenden Mängel. Nach mehreren weiteren E-Mails und einer längeren Urlaubsphase übermittelte er im November 2023 eine detaillierte Mängelliste mit über 30 Punkten sowie eine Fotodokumentation. Die Verkäuferin wurde zur Nachbesserung aufgefordert, reagierte jedoch nur zögerlich.
Da keine ordnungsgemäße Reparatur erfolgte, schaltete der Käufer im März 2024 Rechtsanwalt Igor Posikow ein. Dieser forderte die Verkäuferin zur Nacherfüllung auf und setzte eine Frist. Da auch daraufhin keine zufriedenstellende Reaktion erfolgte, erklärte der Käufer im April 2024 den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises.

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Die Argumente der Parteien
Der Kläger machte geltend, das Wohnmobil sei nicht fabrikneu und weise erhebliche Mängel auf, die die Nutzung deutlich beeinträchtigten. Zudem habe die Verkäuferin ihrer Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht nachgekommen.
Die Beklagte bestritt die behaupteten Mängel. Sie argumentierte, es handele sich teilweise nur um übliche Gebrauchsspuren und der Käufer habe das Alter des Fahrzeugs gekannt. Außerdem sei der Aufbau des Wohnmobils ordnungsgemäß erfolgt. Diese Verteidigung überzeugte das Gericht jedoch nicht.
Das Urteil des Landgerichts Berlin
Das Landgericht Berlin II entschied zugunsten des Käufers. Es stellte fest, dass das Fahrzeug erhebliche Mängel aufwies und der Käufer deshalb wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten war. Die Verkäuferin wurde verurteilt, dem Käufer 66.833,89 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Die Rückzahlung erfolgt Zug um Zug gegen Rückgabe des Wohnmobils. Zusätzlich muss die Verkäuferin die vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 2.293,25 Euro tragen.
Das Gericht sah die Vielzahl der dokumentierten Mängel als Beweis für eine erhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit an. Eine bloße Bagatelle lag nicht vor. Auch die lange Untätigkeit der Verkäuferin bei der Nacherfüllung spielte eine wichtige Rolle für die Entscheidung.
Rechtliche Bedeutung des Falls für Autokäufer
Der Fall zeigt, dass sich Käufer bei wiederholten und erheblichen Mängeln nicht alles gefallen lassen müssen. Wer seine Ansprüche sorgfältig dokumentiert, Fristen setzt und den Rücktritt nachvollziehbar erklärt, kann seine Rechte erfolgreich durchsetzen. Besonders beim Kauf teurer Fahrzeuge wie Wohn- oder Reisemobile ist es entscheidend, frühzeitig zu reagieren und sich rechtlich beraten zu lassen.
Das Urteil des Landgerichts Berlin verdeutlicht, dass Händler ihre Pflichten zur Mängelbeseitigung ernst nehmen müssen. Unterlassen sie eine rechtzeitige oder ordnungsgemäße Nachbesserung, riskieren sie nicht nur den Rücktritt, sondern auch die Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrags. Das Urteil des LG Berlin ist noch nicht rechtskräftig.
Welche rechtlichen Grundlagen bestehen beim Rücktritt von und bei Mängeln an Fahrzeugen?
Wenn nach dem Kauf eines Autos oder Wohnmobils Mängel auftreten, stellt sich schnell die Frage, ob der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Das Bürgerliche Gesetzbuch räumt dem Käufer in den §§ 434, 437 und 323 BGB grundsätzlich dieses Recht ein, wenn die Kaufsache mangelhaft ist und eine Nacherfüllung erfolglos bleibt.
Das bedeutet jedoch, dass dem Verkäufer zunächst die Gelegenheit gegeben werden muss, den Mangel zu beheben oder ein mangelfreies Fahrzeug zu liefern. Erst wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt oder die Nachbesserung scheitert, kann der Käufer den Rücktritt erklären und den Kaufpreis zurückverlangen.
Diese Grundsätze gelten nicht nur für Pkw, sondern auch für Wohnmobile und andere Fahrzeuge, unabhängig davon, ob sie als Neuwagen oder Gebrauchtfahrzeuge verkauft werden. Ein Urteil des Landgerichts Berlin bestätigt, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte auch bei komplex aufgebauten Fahrzeugen wie Reisemobilen uneingeschränkt greifen.
Fabrikneues Fahrzeug
Ein zentraler Aspekt vieler Streitigkeiten über Mängel an Fahrzeugen ist die sogenannte „Fabrikneuheit“. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Fahrzeug nur dann fabrikneu, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:
- das Modell wird weiterhin unverändert produziert
- es bestehen keine Standzeitmängel
- zwischen Herstellung und Kauf liegen höchstens zwölf Monate
Im Fall des Landgerichts Berlin spielte diese Frage ebenfalls eine Rolle. Das Gericht stellte klar, dass bei einem Wohnmobil der Zeitpunkt des endgültigen Aufbaus entscheidend ist, nicht das Herstellungsdatum des Fahrgestells. Da der Ausbau und die Endfertigung später erfolgten, war das Fahrzeug in diesem Sinne als neu zu bewerten. Käufer sollten dennoch immer prüfen, wann Chassis und Aufbau gefertigt wurden, um spätere Diskussionen über das tatsächliche Alter zu vermeiden.
Pflichten zur Nacherfüllung für den Verkäufer
Bevor ein Rücktritt wirksam erklärt werden kann, muss dem Verkäufer die Chance zur Nachbesserung gegeben werden. Der Käufer ist verpflichtet, ihm hierfür eine angemessene Frist zu setzen. Was als angemessen gilt, hängt vom Einzelfall ab. Bei typischen Fahrzeugmängeln gelten etwa zwei Wochen als ausreichend. Bei technisch aufwendigen Fahrzeugen wie Wohnmobilen kann die Frist etwas länger ausfallen, wenn Ersatzteile oder Werkstattkapazitäten beschafft werden müssen.
Im entschiedenen Fall hatte der Käufer die Mängel mehrfach gemeldet und dem Händler genügend Zeit gegeben, um die Reparaturen durchzuführen. Da die Verkäuferin jedoch über Monate hinweg keine wirksame Nachbesserung veranlasste, konnte der Käufer schließlich vom Vertrag zurücktreten. Das Gericht stellte klar, dass eine verspätete Reaktion oder Untätigkeit des Händlers dem Käufer die Möglichkeit eröffnet, vom Kauf zurückzutreten und den Kaufpreis zurückzufordern.
Beweislast bei Mängeln innerhalb des ersten Jahres
Für Verbraucher besonders vorteilhaft ist die gesetzliche Beweislastumkehr nach § 477 BGB. Sie gilt für alle Verbrauchsgüterkäufe, also auch beim Kauf eines Fahrzeugs. Danach wird vermutet, dass ein Mangel, der innerhalb der ersten zwölf Monate nach Übergabe auftritt, bereits beim Kauf bestanden hat. Der Verkäufer muss beweisen, dass dies nicht der Fall war, was ihm meist nicht gelingt.
Das Landgericht Berlin stellte fest, dass die Beklagte diesen Nachweis nicht führen konnte. Die Vielzahl dokumentierter Mängel sowie die vorgelegte Fotodokumentation des Käufers reichten aus, um den Rücktritt zu rechtfertigen. Für Verbraucher bedeutet das, dass eine frühzeitige Mängeldokumentation hilfreich sein kann, sodass sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.
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Erheblichkeit eines Mangels für Rücktritt
Nicht jeder kleine Defekt berechtigt jedoch zum Rücktritt. Nach § 323 Absatz 5 Satz 2 BGB ist ein Rücktritt ausgeschlossen, wenn der Mangel nur unerheblich ist. Doch ab wann gilt ein Mangel als erheblich? Der Bundesgerichtshof hat hierzu eine klare Orientierung geschaffen: Eine erhebliche Pflichtverletzung liegt vor, wenn die Kosten der Mangelbeseitigung mehr als fünf Prozent des Kaufpreises betragen oder der Mangel die Gebrauchstauglichkeit spürbar einschränkt. Unerheblich sind Mängel hingegen, wenn sie geringfügig, also behebbar, sind und die Kosten für die Mängelbeseitigung weniger als fünf Prozent des Kaufpreises betragen.
Im vorliegenden Fall des Wohnmobils bejahte das Gericht die Erheblichkeit des Mangels. Die defekte Ausstattung, die Korrosionsspuren und die fehlerhafte Satellitenanlage stellten zusammen eine deutliche Wert- und Funktionsbeeinträchtigung dar. Damit war der Rücktritt rechtlich zulässig.
Für Käufer bedeutet das: Mehrere kleine Mängel können in der Gesamtschau durchaus erheblich sein, insbesondere wenn sie den Komfort oder die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen. Händler sollten daher nicht vorschnell annehmen, dass eine Vielzahl kleinerer Mängel folgenlos bleibt.
Rücktritt vom Fahrzeugkauf bei Mängeln möglich
Das Urteil des Landgerichts Berlin verdeutlicht die klare Linie der Rechtsprechung, nachdem Verbraucher sich bei erheblichen Mängeln nicht mit Ausreden oder Verzögerungen abspeisen lassen müssen. Wer Mängel dokumentiert, Fristen setzt und den Rücktritt rechtzeitig erklärt, kann sein Recht erfolgreich durchsetzen. Verkäufer hingegen sollten ihre gesetzlichen Pflichten ernst nehmen, um eine Rückabwicklung zu vermeiden.
Wer ein Wohnmobil, ein Auto oder ein sonstiges Fahrzeug kauft, sollte daher seine Gewährleistungsrechte kennen und im Zweifel rechtzeitig rechtlichen Rat einholen. Eine frühzeitige und sachkundige Beratung kann helfen, teure Fehler zu vermeiden und den Traum vom neuen Fahrzeug rechtssicher zu verwirklichen.
Was bedeutet das Urteil für Sie als Fahrzeug- und Wohnmobilkäufer?
Das Urteil des Landgerichts Berlin zeigt deutlich, dass Verbraucher beim Fahrzeugkauf, egal ob Auto, Wohnmobil oder Transporter, auf den gesetzlichen Schutz vertrauen können. Wer ein neues Fahrzeug erwirbt, darf erwarten, dass dieses mangelfrei ist und alle vereinbarten Eigenschaften aufweist. Treten dennoch Mängel auf, sind Käufer nicht schutzlos gestellt. Sie haben Anspruch auf Nachbesserung und, wenn diese fehlschlägt, auf Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises.
Für Käufer bedeutet das Urteil eine klare Bestätigung. Händler müssen Mängelrügen ernst nehmen und zeitnah reagieren. Verzögert der Verkäufer die Reparatur oder bestreitet er offensichtliche Mängel, kann der Käufer den Vertrag rückabwickeln und sein Geld zurückfordern. Gerade bei hochpreisigen Fahrzeugen wie Wohnmobilen ist diese Entscheidung ein wichtiges Signal für die Verbraucherrechte.
Häufige Fehler vermeiden und korrektes Handeln
Viele Käufer verlieren ihre Ansprüche, weil sie Mängel nicht korrekt anzeigen oder Fristen versäumen. Wichtig ist, Beanstandungen immer schriftlich und nachweisbar zu melden. Idealerweise erfolgt dies per E-Mail oder Einschreiben mit einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Beweisfotos, Werkstattberichte und Zeugen können später entscheidend sein. Ein vorschneller Rücktritt ohne Fristsetzung sollte dagegen vermieden werden, da er rechtlich unwirksam sein kann.
Das Urteil verdeutlicht, dass eine gute Vorbereitung und eine saubere Dokumentation der Mängelanzeigen im Streitfall den Unterschied machen können. Wer frühzeitig strukturiert vorgeht, hat vor Gericht die besseren Karten.
Pflichten für Verkäufer und Händler
Auch für Händler und Werkstätten ist das Urteil ein wichtiges Warnsignal. Sie sind verpflichtet, gemeldete Mängel zügig zu prüfen und zu beheben. Eine Weiterverweisung des Kunden an andere Betriebe oder das bloße Abstreiten der Mängel reicht nicht aus. Kommt der Händler seinen gesetzlichen Pflichten nicht nach, riskiert er nicht nur den Verlust des Kaufpreises, sondern auch weitere Schadensersatzansprüche.
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Wenn Ihr neues Auto oder Wohnmobil Mängel aufweist oder der Händler auf Ihre Reklamationen nicht reagiert, sollten Sie nicht zögern. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung kann entscheidend sein, um Ihre Gewährleistungsrechte zu sichern und eine Rückabwicklung oder Kaufpreisminderung erfolgreich durchzusetzen.
Rechtsanwalt Igor Posikow, Fachanwalt für Verkehrsrecht, unterstützt Sie umfassend bei allen Fragen rund um Fahrzeugmängel, Rücktritt vom Kaufvertrag, Nacherfüllung und Schadensersatz. Durch seine langjährige Erfahrung im Verkehrs- und Zivilrecht weiß er, wie Sie Ihre Ansprüche effizient und rechtssicher durchsetzen können.
Fazit: Wann anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist
Spätestens wenn der Verkäufer nicht reagiert oder die Nachbesserung verweigert, sollten Käufer rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ein erfahrener Fachanwalt kann prüfen, ob die Voraussetzungen für den Rücktritt vorliegen, die Korrespondenz übernehmen und den Anspruch rechtssicher durchsetzen.
Rechtsanwalt Igor Posikow, Fachanwalt für Verkehrsrecht, berät bundesweit Käufer von Fahrzeugen und Wohnmobilen zu den Themen Gewährleistung, Rücktritt und Schadensersatz. Er kennt die aktuelle Rechtsprechung und weiß, wie Gerichte wie das Landgericht Berlin solche Fälle bewerten. Durch eine frühzeitige anwaltliche Unterstützung lassen sich teure Fehler vermeiden und berechtigte Ansprüche konsequent durchsetzen.
FAQ
Wann kann ich vom Fahrzeugkauf zurücktreten?
Ein Rücktritt ist möglich, wenn das Fahrzeug mangelhaft ist und der Verkäufer trotz Aufforderung keine ordnungsgemäße Nachbesserung vornimmt. In diesem Fall kann der Käufer die Rückabwicklung verlangen und erhält den Kaufpreis zurück, muss das Fahrzeug jedoch zurückgeben.
Muss ich dem Verkäufer immer zuerst eine Frist setzen?
Ja, in der Regel ist eine Frist zur Nachbesserung erforderlich. Sie sollte angemessen sein, meist etwa zwei Wochen. Nur wenn der Verkäufer die Reparatur ausdrücklich verweigert oder diese unmöglich ist, kann der Käufer sofort vom Vertrag zurücktreten.
Gilt beim Wohnmobil dieselbe Beweislast wie beim Pkw?
Ja. Gemäß § 477 BGB gilt innerhalb des ersten Jahres nach Übergabe die Beweislastumkehr zugunsten des Käufers. Das bedeutet, dass vermutet wird, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel erst später entstanden ist.
Welche Mängel gelten als erheblich?
Ein Mangel ist erheblich, wenn er den Wert oder die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs deutlich mindert. Maßgeblich ist auch die Höhe der Reparaturkosten: Übersteigen sie etwa fünf Prozent des Kaufpreises, liegt in der Regel ein erheblicher Mangel vor.
Was passiert nach einem wirksamen Rücktritt?
Nach einem wirksamen Rücktritt muss der Verkäufer den Kaufpreis erstatten. Im Gegenzug gibt der Käufer das Fahrzeug zurück und zahlt eine Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer. Beide Seiten werden so gestellt, als wäre der Kauf nie erfolgt.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Wenn der Händler auf Mängelanzeigen nicht reagiert oder eine Nachbesserung verweigert, ist rechtliche Unterstützung empfehlenswert. Rechtsanwalt Igor Posikow, Fachanwalt für Verkehrsrecht, prüft Ihren Fall, sichert Beweise und setzt Ihre Ansprüche auf Rücktritt oder Schadensersatz konsequent durch. Frühzeitige anwaltliche Hilfe kann verhindern, dass Sie berechtigte Ansprüche verlieren.
Bildquellennachweise: Tjanze | Canva
Urteil des LG Berlin im Volltext






