Fristlose Kündigung wegen Lärmbelästigung – Urteil 2024: Was Mieter und Vermieter jetzt wissen müssen

Michael Kehren

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Lärm in Mietwohnungen ist ein häufiger Streitpunkt. Ob tobende Kinder, laute Musik oder rücksichtsloses Verhalten in den späten Abendstunden – wenn es zu viel wird, kann das ernsthafte Konsequenzen haben.

Fristlose Kündigung Wohnung
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In diesem Beitrag erfahren Sie, unter welchen Umständen eine fristlose Kündigung wegen Lärmbelästigung möglich ist, welche Rolle Abmahnungen spielen und was das aktuelle Urteil des Amtsgerichts Münster aus dem Jahr 2024 für Mieter und Vermieter bedeutet.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Michael Kehren beleuchtet den Fall einer achtköpfigen Familie, bespricht Ihre Rechte und gibt konkrete Handlungsempfehlungen.

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Wenn der Lärm zur Belastung wird

Lautstarker Streit, hämmernde Musik, polternde Schritte: Wer dauerhaft dem Lärm seiner Nachbarn ausgesetzt ist, kennt das Gefühl der Hilflosigkeit. Gerade in Mehrfamilienhäusern ist Rücksicht im Alltag entscheidend. Doch was passiert, wenn diese rücksichtslose Lärmbelästigung zur Regel wird? Dürfen Vermieter in solchen Fällen fristlos kündigen? Und wie oft müssen sie vorher abmahnen?

Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Münster aus dem Jahr 2024 liefert hierzu wichtige Antworten – und zeigt: Die Grenzen des Zumutbaren sind klar definiert.

Der Fall vor dem Amtsgericht Münster: Achtköpfige Familie sorgt für anhaltende Ruhestörung

Im Zentrum des Urteils steht eine achtköpfige Familie, die in einem Mehrfamilienhaus zur Miete wohnte. Die Nachbarn beschwerten sich wiederholt über störenden Lärm: Kindergeschrei in den späten Abendstunden, lärmende Haushaltsgeräte nach 22 Uhr und lautstarke Diskussionen.

Trotz mehrfacher schriftlicher Abmahnungen zeigte sich keine Veränderung im Verhalten der Familie. Die Vermieterin zog daraufhin die Konsequenzen und sprach eine fristlose Kündigung aus. Die Familie wehrte sich gegen die Kündigung und der Fall landete vor Gericht.

Das Urteil: Fristlose Kündigung wirksam

Das Amtsgericht Münster (Az. 8 C 123/23) entschied im Februar 2024 zugunsten der Vermieterin. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die anhaltenden Ruhestörungen eine erhebliche Vertragsverletzung darstellen. Die fristlose Kündigung sei daher rechtmäßig.

Entscheidend war, dass die Familie trotz mehrerer Abmahnungen keine Einsicht zeigte. Die Beweisaufnahme ergab, dass die Lärmbelästigung in ihrer Intensität und Häufigkeit für die Nachbarn unzumutbar war.

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Was bedeutet das Urteil für Mieter?

Für Mieter gilt: Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung in den eigenen vier Wänden. Doch dieses Recht endet dort, wo die Rechte der Nachbarn beginnen. Wer wiederholt und dauerhaft gegen die Hausordnung verstößt oder Ruhezeiten missachtet, riskiert eine Abmahnung – und bei anhaltendem Fehlverhalten sogar die fristlose Kündigung.

Besonders gefährlich: Viele unterschätzen die Wirkung einer Abmahnung. Diese ist im Mietrecht oftmals Voraussetzung für eine Kündigung. Doch wenn die Störungen danach weitergehen, kann bereits eine Abmahnung ausreichen.

Mieter zieht nach Kündigung nicht aus

Was Sie als Vermieter tun können, wenn Ihr Mieter nach einer Kündigung nicht auszieht, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was bedeutet das Urteil für Vermieter?

Vermieter haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, das friedliche Miteinander im Haus sicherzustellen. Wenn ein Mieter ständig durch Ruhestörung auffällt und das Verhalten auch nach Abmahnungen nicht ändert, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.

Allerdings müssen Vermieter ihre Schritte gut dokumentieren:

  • Protokolle über die Störungen
  • Zeugenaussagen von Nachbarn
  • Schriftliche Abmahnungen mit konkreter Beschreibung des Fehlverhaltens

Nur mit dieser Grundlage lässt sich die Kündigung im Zweifel auch vor Gericht durchsetzen.

Beispiel: Vermieterin verliert langjährige Mieterin wegen Ruhestörung 

Eine Hamburger Vermieterin wandte sich an unsere Kanzlei, nachdem sie seit Monaten Beschwerden über eine Mieterin erhielt. Trotz mehrfacher Gespräche und zwei schriftlichen Abmahnungen dröhnten weiter Musik und Fernseher bis weit nach Mitternacht. In diesem Fall war eine fristlose Kündigung die letzte Möglichkeit, das Verhältnis in der Hausgemeinschaft zu retten.

Mit unserer Unterstützung konnte die Kündigung rechtssicher ausgesprochen und eine Räumungsklage vorbereitet werden. Nach Urteilsverkündung zog die Mieterin freiwillig aus.

Anwalt Mietrecht Hamburg

Gern vertritt unser Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Ihre Interessen außergerichtlich sowie gerichtlich. Mehr zu unseren Leistungen im Mietrecht lesen Sie hier.

Abmahnung wegen Ruhestörung: Was tun?

Wenn Sie als Mieter eine Abmahnung wegen Ruhestörung erhalten, sollten Sie die Vorwürfe ernst nehmen. Ignorieren Sie das Schreiben nicht, sondern suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter oder holen Sie anwaltlichen Rat ein.

Haben Sie Zweifel an der Berechtigung der Abmahnung, können Sie diese überprüfen lassen. Wichtig: Unberechtigte Abmahnungen können auch juristisch angegriffen werden.

Lassen Sie sich nicht verunsichern – oft steckt hinter einer Abmahnung kein böser Wille, manchmal kann es sich auch um ein Missverständnis oder eine falsche Zuordnung handeln. Doch gerade deshalb ist es wichtig, frühzeitig Klarheit zu schaffen. Ein Fachanwalt kann die Situation objektiv einordnen und gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.

Sie haben eine Abmahnung wegen Ruhestörung erhalten und sind unsicher, wie Sie reagieren sollen?

Unser Fachanwalt für Mietrecht, Michael Kehren, berät Sie persönlich, kompetent und mit dem nötigen Augenmaß!

Was tun bei ständiger Lärmbelästigung durch Nachbarn?

Fühlen Sie sich durch ständige Lärmbelästigung beeinträchtigt, sollten Sie frühzeitig aktiv werden. Wichtig ist eine gründliche Dokumentation: Führen Sie ein Lärmprotokoll, in dem Sie Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störung festhalten. 

Suchen Sie zunächst das Gespräch mit den Verursachern – manchmal ist den Nachbarn gar nicht bewusst, wie störend ihr Verhalten wirkt. Bleibt die Situation unverändert, sollten Sie Ihren Vermieter informieren und schriftlich zur Abhilfe auffordern.

Sollten Gespräche und Beschwerden beim Vermieter keine Wirkung zeigen, ist eine förmliche schriftliche Beschwerde der nächste Schritt. Darin sollten Sie Ihre Beobachtungen und bisherigen Maßnahmen genau schildern. Ein Fachanwalt kann dann einschätzen, ob eine Abmahnung gegen den störenden Mieter gerechtfertigt ist oder – in besonders gravierenden Fällen – sogar eine Kündigung in Betracht kommt.

Wichtig: Auch der Vermieter hat Handlungspflichten. Reagiert er nicht auf berechtigte Beschwerden, kann unter Umständen eine Mietminderung oder ein Zurückbehaltungsrecht der Miete zulässig sein. Lassen Sie sich hierzu unbedingt individuell beraten.

Wann ist eine fristlose Kündigung wegen Lärm möglich?

Eine fristlose Kündigung ist im Mietrecht immer dann möglich, wenn dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • Lärm in Häufigkeit und Intensität erheblich ist
  • Andere Mieter dauerhaft beeinträchtigt werden
  • Trotz Abmahnung keine Verhaltensänderung eintritt

Dabei kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Ein Anwalt kann helfen, die rechtliche Lage realistisch einzuschätzen.

Ihre Rechte kennen und durchsetzen

Ob als Mieter oder Vermieter: Ruhestörung ist ein ernstzunehmendes Thema. Das Urteil des Amtsgerichts Münster 2024 zeigt deutlich, dass wiederholte Lärmbelästigung eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Doch jede Situation ist individuell.

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Unser Fachanwalt für Mietrecht steht Ihnen zur Seite!

Fazit: Das Wichtigste im Überblick

  • Fristlose Kündigung ist bei massiver Lärmbelästigung möglich
  • Abmahnungen sind in der Regel Voraussetzung
  • Urteil AG Münster 2024 stärkt Rechte der Vermieter
  • Mieter müssen sich an Ruhezeiten halten
  • Beide Seiten sollten Lärmbelästigung dokumentieren
  • Juristische Beratung schafft Klarheit und Sicherheit

Häufige Fragen (FAQ)

Wie viele Abmahnungen braucht es für eine fristlose Kündigung wegen Ruhestörung?

In der Regel reicht eine Abmahnung aus, wenn danach keine Verhaltensänderung erfolgt.

Was gilt als unzumutbare Lärmbelästigung?

Lärm, der über das übliche Maß hinausgeht, insbesondere nachts oder in Ruhezeiten.

Muss ich als Mieter sofort ausziehen bei fristloser Kündigung?

In der Theorie: ja. In der Praxis folgt oft ein gerichtliches Räumungsverfahren.

Was kann ich tun, wenn ich zu Unrecht abgemahnt wurde?

Lassen Sie die Abmahnung anwaltlich prüfen. Eine Gegendarstellung ist möglich.

Wie kann ich als Vermieter Ruhestörung nachweisen?

Durch Lärmprotokolle, Zeugenaussagen und ggf. Tonaufnahmen.

Welche Pflichten hat der Vermieter bei Lärmbelästigung?

Er muss auf Beschwerden reagieren und für Abhilfe sorgen.

Wann ist eine Abmahnung unzulässig?

Wenn keine konkrete Störung nachweisbar ist oder der falsche Mieter beschuldigt wird.

Bildquellennachweis:  AntonioGuillem | Canva

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