Betrug beim Autokauf: Warum es sich lohnt, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen

Igor Posikow

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Der Kauf eines Fahrzeugs ist eine große Investition. Nicht selten kosten selbst Gebrauchtwagen schnell 30.000 Euro und mehr. Was aber, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Verkäufer gar nicht berechtigt war, das Auto zu verkaufen? Oder wenn man viel Geld für ein Fahrzeug bezahlt hat und der Tachostand manipuliert wurde?

Betrug beim Autokauf
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Zwei besonders häufige Betrugsfälle beim Autokauf sind der Verkauf durch einen Nichtberechtigten und die Tachomanipulation. In beiden Fällen zahlen Käufer oft einen hohen Preis für ein Fahrzeug, das entweder nicht rechtmäßig verkauft wurde oder in Wirklichkeit einen viel höheren Kilometerstand hat als angegeben.

Besonders tückisch: Viele Käufer wissen gar nicht, dass sie Opfer eines Betrugs geworden sind – oft stellt sich die Manipulation erst im Nachhinein heraus. Doch welche Rechte hat der Käufer in solchen Fällen? Kann ein Auto überhaupt rechtmäßig erworben werden, wenn der Verkäufer dazu nicht berechtigt war? Und was kann man tun, wenn sich nach dem Kauf herausstellt, dass der Kilometerstand manipuliert wurde?

In diesem Beitrag erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Igor Posikow, welche rechtlichen Folgen ein betrügerischer Autoverkauf hat, welche Ansprüche gegen den Verkäufer bestehen und warum es sich lohnt, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Insbesondere in derartigen Fällen ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht wie Rechtsanwalt Posikow der richtige Ansprechpartner, um Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen.

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Kann man ein Auto vom Nichtberechtigten erwerben?

Wer ein Fahrzeug kauft, geht in der Regel davon aus, dass der Verkäufer auch der Eigentümer und zum Verkauf des Fahrzeugs berechtigt ist. In einigen Fällen ist der Verkäufer jedoch nicht der Eigentümer oder zum Verkauf des Fahrzeugs berechtigt.

Verkäufer ist nicht zum Verkauf berechtigt oder nicht einmal Eigentümer des Fahrzeugs

Hat der Verkäufer z.B. das Fahrzeug finanziert und ist die Finanzierung noch nicht vollständig getilgt, ist der Verkäufer zwar auch Eigentümer, aber aufgrund des Eigentumsvorbehalts der Bank ist er als Eigentümer nicht berechtigt, das Fahrzeug zu veräußern. Meist liegt dann auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) als Sicherheit bei der Bank oder dem Finanzierer. In diesen Fällen ist der Eigentümer aufgrund des Eigentumsvorbehalts der Bank nicht berechtigt, das Fahrzeug ohne weiteres zu veräußern (jedenfalls nicht ohne Zustimmung der Bank).

Ein weiterer Fall kann darin bestehen, dass der Verkäufer das Fahrzeug nur geleast hat und nicht Eigentümer ist. Die Leasinggesellschaft ist Eigentümerin des Fahrzeugs und ist mit einer Veräußerung durch den Leasingnehmer nicht einverstanden. Dasselbe gilt für Fälle, in denen der Verkäufer das Fahrzeug nur gemietet hat.

Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen das Fahrzeug nicht dem Verkäufer, sondern einem Dritten gehört, der in der Regel auch nicht mit dem Verkauf oder dem Besitz des Verkäufers einverstanden ist (z.B. gestohlene Fahrzeuge).

Diesen Fällen ist gemeinsam, dass der Verkäufer nicht berechtigt ist, das Fahrzeug, das ihm in der Regel auch nicht gehört, zu veräußern. Das Gesetz spricht daher aus der Sicht des Käufers von einem Erwerb vom Nichtberechtigten. Die entscheidende Frage in den Fällen des nichtberechtigten Verkäufers ist, ob der Käufer trotz der fehlenden Berechtigung des Verkäufers das Eigentum am Fahrzeug erwerben konnte. Schließlich hat er den Kaufpreis für das Fahrzeug bezahlt.

Trennung von Kaufvertrag und Eigentumserwerb

Hier kommen wir aber zu einem in der Bevölkerung wenig bekannten Prinzip des deutschen Rechts, nämlich der Trennung von Kaufvertrag und Eigentumserwerb. Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages wird der Käufer nämlich noch nicht Eigentümer.

Beim Kauf eines Fahrzeugs schließen Käufer und Verkäufer einen Kaufvertrag (§ 433 BGB). Dieser regelt, dass der Käufer das Fahrzeug erhält und dafür den vereinbarten Preis zahlt.

Der Kaufvertrag allein macht den Käufer aber noch nicht automatisch zum Eigentümer. Zum Eigentumserwerb gehört nach deutschem Recht zusätzlich die Übergabe des Fahrzeugs und die Einigung darüber, dass das Eigentum übergehen soll (§ 929 BGB). Das bedeutet: Erst wenn das Fahrzeug tatsächlich übergeben wurde, wird der Käufer auch rechtlich Eigentümer.

Diese Unterscheidung ist für den gutgläubigen Erwerb entscheidend. Denn auch wenn der Verkäufer das Fahrzeug unberechtigt verkauft, kann der Käufer dennoch Eigentümer werden – allerdings nur, wenn ihm das Fahrzeug übergeben wurde und er gutgläubig war. Ohne Übergabe verbleibt das Fahrzeug im Eigentum des ursprünglichen Eigentümers und der Käufer hat lediglich einen Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugs, nicht aber automatisch Eigentum an dem Fahrzeug.

Anwalt KFZ-Vertragsrecht

Welche typischen Probleme beim Autokauf auftreten können und wie Ihnen Igor Posikow als Anwalt für Kfz-Vertragsrecht helfen kann, lesen Sie in diesem Beitrag.

Was bedeutet gutgläubiger Erwerb?

Der gutgläubige Käufer kann trotz der Tatsache, dass der Verkäufer nicht Eigentümer des Fahrzeugs war oder nicht zur Veräußerung berechtigt war, dennoch Eigentum an dem Fahrzeug erwerben. Denn beim Kauf eines Fahrzeugs geht der Käufer in der Regel davon aus, dass der Verkäufer tatsächlich zur Veräußerung des Fahrzeugs berechtigt ist.

Was aber, wenn der Verkäufer gar nicht der rechtmäßige Eigentümer ist? In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob der Käufer dennoch Eigentum an dem Fahrzeug erwerben kann – und genau hier kommt der gutgläubige Eigentumserwerb ins Spiel.

Gutgläubiger Erwerb bedeutet, dass jemand das Eigentum an einer Sache – zum Beispiel an einem Fahrzeug – erwerben kann, obwohl der Verkäufer eigentlich nicht zur Veräußerung berechtigt war. Das deutsche Recht schützt damit den gutgläubigen Erwerber, um einen sicheren Rechtsverkehr zu gewährleisten.

Der gutgläubige Erwerb und seine Voraussetzungen

Das deutsche Recht schützt den gutgläubigen Erwerber aber lediglich unter bestimmten Voraussetzungen. § 932 BGB regelt, dass ein Käufer trotz fehlender Berechtigung des Verkäufers Eigentum an einer beweglichen Sache – also auch an einem Fahrzeug – erwerben kann, wenn er gutgläubig ist (bewegliche Sachen sind alle Sachen, die keine Immobilien sind). Dahinter steht der Gedanke des Vertrauensschutzes im Rechtsverkehr: Wer ein Auto kauft, soll darauf vertrauen dürfen, dass der Verkäufer auch der rechtmäßige Eigentümer ist, sofern keine offensichtlichen Zweifel bestehen.

Damit ein gutgläubiger Eigentumserwerb möglich ist, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Wirksame Übergabe des Fahrzeugs: Der Käufer muss das Fahrzeug tatsächlich erhalten haben – entweder durch direkte Übergabe oder durch eine andere Form der Besitzübertragung, zum Beispiel durch Aushändigung von Schlüsseln und Fahrzeugpapieren. Ein bloßer Kaufvertrag reicht nicht aus, wenn das Fahrzeug nie übergeben wurde.
  2. Gutgläubigkeit des Käufers: Der Käufer darf nicht wissen, dass der Verkäufer nicht zur Veräußerung des Fahrzeugs berechtigt ist. Er muss also in „gutem Glauben“ über die Berechtigung des Verkäufers bzw. dessen Eigentümerstellung sein. Dabei kommt es darauf an, ob ein verständiger und sorgfältiger Käufer hätte erkennen müssen, dass etwas nicht stimmt (in diesem Fall wäre der Käufer bösgläubig). Wer ein Fahrzeug zu einem ungewöhnlich niedrigen Preis kauft oder ein Fahrzeug ohne gültige Papiere übernimmt, kann sich nicht auf Gutgläubigkeit berufen.
  3. Kein Abhandenkommen: Ist das Fahrzeug vor dem Verkauf gestohlen worden, scheidet ein gutgläubiger Erwerb aus. Dies gilt auch, wenn der Käufer die Nichtberechtigung des Verkäufers nicht erkennen kann.

In der Praxis bedeutet das: Wer ein Auto von einem Dritten kauft und keine Anhaltspunkte für einen unrechtmäßigen Verkauf erkennt, kann unter diesen Voraussetzungen tatsächlich rechtmäßiger Eigentümer werden – auch wenn der Verkäufer nicht der ursprüngliche Eigentümer war.

Wann ist der gutgläubige Erwerb nicht möglich?

Nicht immer kann sich ein Käufer auf den gutgläubigen Erwerb berufen, selbst wenn der Käufer selbst in gutem Glauben war. Das deutsche Recht kennt einige Ausnahmen, bei denen ein Erwerb grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Gemäß § 935 BGB (Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen) ist ein Eigentumserwerb nicht möglich, wenn das Fahrzeug:

  • Gestohlen wurde: Ein Fahrzeug, das gestohlen wurde, bleibt Eigentum des ursprünglichen Besitzers. Ein Käufer kann kein Eigentum daran erwerben, auch nicht in gutem Glauben.
  • Fahrzeug durch Raub erlangt: Wurde das Fahrzeug dem Eigentümer mit Gewalt weggenommen, bleibt es weiterhin dessen Eigentum.
  • Ausnahme: Fahrzeug durch Betrug oder Unterschlagung erlangt: Dazu zählen Fälle, in denen das Fahrzeug beispielsweise durch unerlaubten Einbehalt durch den Täter oder durch einen Irrtum des Eigentümers an den Täter abgegeben wurde. In diesen Fällen liegt häufig kein Abhandenkommen vor, so dass der gutgläubige Erwerb möglich ist.

Beispiel aus der Praxis:

Ein Autodieb verkauft ein gestohlenes Fahrzeug weiter. Der Käufer bezahlt den Kaufpreis und erhält das Auto mit gefälschten Papieren. Auch wenn er nichts von der Straftat wusste und glaubte, ein legales Geschäft abzuschließen, kann er kein Eigentum daran erwerben. Der ursprüngliche Eigentümer kann die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen.

In den Fällen, in denen kein gutgläubiger Erwerb stattfinden konnte, kann der ursprüngliche Eigentümer das Fahrzeug vom Käufer zurückverlangen, und der Käufer bleibt auf seinem Schaden sitzen. Deshalb ist es für Käufer ratsam, vor dem Erwerb eines Gebrauchtwagens besonders sorgfältig zu prüfen, ob der Verkäufer auch tatsächlich dazu berechtigt ist, das Fahrzeug zu veräußern.

Welche Folgen hat ein nicht gutgläubiger Erwerb?

Die Fälle, in denen ein Käufer durch gutgläubigen Erwerb tatsächlich Eigentümer wird, sind selten. In den meisten Fällen wird ein gestohlenes Fahrzeug der Grund dafür sein, dass der Verkäufer in den Besitz des Fahrzeugs gelangt ist. Stellt sich also nach dem Kauf heraus, dass der Verkäufer gar nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu verkaufen, stehen dem Käufer verschiedene Ansprüche zu.

Grundsätzlich gilt: Hat der Käufer das Fahrzeug gutgläubig erworben, kann er unter Umständen Eigentümer werden. Ist dies nicht der Fall – etwa weil das Fahrzeug gestohlen wurde – bleibt es Eigentum des ursprünglichen Eigentümers und der Käufer muss es herausgeben. Der berechtigte Eigentümer hat dann einen Herausgabeanspruch gegen den Käufer.

Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer

Der Käufer hat zwar den Kaufpreis bezahlt, aber nach Herausgabe des Fahrzeugs an den ursprünglichen Eigentümer keine Gegenleistung mehr erhalten. Dadurch entsteht dem Käufer ein finanzieller Schaden, da er den Kaufpreis bereits bezahlt hat. Welche Möglichkeiten hat er nun?

Zunächst kann der Käufer Ansprüche gegen den unberechtigten Verkäufer geltend machen. Hat dieser den Käufer vorsätzlich getäuscht, liegt Betrug (§ 263 StGB) vor, so dass Strafanzeige erstattet werden kann. Der finanzielle Schaden wird dadurch jedoch nicht gemindert, sondern der betrügerische Verkäufer wird strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

Zivilrechtlich kann der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären (§ 323 BGB) und den Kaufpreis zurückverlangen. War der Verkäufer gewerblich tätig, bestehen häufig weitere Gewährleistungsansprüche wegen Sachmängeln (§ 437 BGB). Kann der Käufer nachweisen, dass der Verkäufer arglistig gehandelt hat, kommen auch Schadensersatzansprüche aus sogenannter deliktischer Haftung (§ 823 BGB) in Betracht. Die Durchsetzung dieser Ansprüche ist jedoch häufig schwierig, betrügerische Verkäufer sind oft nur schwer ausfindig zu machen und finanziell zur Verantwortung zu ziehen.

Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Was Sie gegen arglistige Täuschung beim Autokauf tun können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Ansprüche des ursprünglichen Eigentümers

Der ursprüngliche Eigentümer kann sein Fahrzeug vom Käufer herausverlangen, wenn kein gutgläubiger Erwerb vorliegt. Der Herausgabeanspruch aus § 985 BGB gibt dem tatsächlichen Eigentümer das Recht, sein Fahrzeug herauszuverlangen. Für den Käufer bedeutet dies, dass er zwar das Fahrzeug verliert, aber weiterhin einen Zahlungsanspruch gegen den Verkäufer hat – der in der Praxis, wie bereits gezeigt, oft schwer durchzusetzen ist.

Schützen Sie sich vor Betrug beim Autokauf durch den Nichtberechtigten!

Um sich vor Betrug durch einen unberechtigten Verkäufer zu schützen, sollten Käufer beim Autokauf einige Vorsichtsmaßnahmen treffen. Dazu gehört die sorgfältige Prüfung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil II – früher Fahrzeugbrief – und Zulassungsbescheinigung Teil I – früher Fahrzeugschein, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist). Käufer sollten sich die Fahrzeugpapiere immer im Original vorlegen lassen. So können Fälschungen oft erkannt werden.

Außerdem sollten Käufer die FIN (Fahrzeugidentifikationsnummer) mit den Papieren und der Nummer am Fahrzeug vergleichen. Vor allem bei Privatverkäufen oder besonders günstigen Angeboten sollten Käufer auch den Verkäufer überprüfen und sich den Ausweis zeigen lassen. Stimmt der Name auf dem Ausweis nicht mit den Fahrzeugpapieren überein, sollte man das Fahrzeug besser nicht kaufen.

Wer ein Fahrzeug bei einem seriösen Händler kauft, kann dieses Problem in der Regel umgehen und hat zudem den Vorteil, dass er im Betrugsfall in der Regel Gewährleistungsansprüche geltend machen kann.

Ist eine Tachomanipulation Betrug?

Es macht einen großen Unterschied, ob ein Fahrzeug 30.000 km oder 300.000 km auf dem Tacho hat. Das Fahrzeug mit weniger Kilometern ist häufig in einem besseren Zustand, Verschleißteile müssen in der Regel noch nicht ausgetauscht werden und es sind meist auch nicht so viele technische Probleme zu erwarten. Allerdings ist es in der Anschaffung meist auch teurer. Deshalb ist die Tachomanipulation eine der häufigsten Betrugsmethoden beim Autokauf: Der ADAC schätzt, dass bei fast jedem dritten Gebrauchtwagen der Tacho manipuliert wurde.

Durch das Zurückdrehen des Tachos soll der Eindruck erweckt werden, dass das Fahrzeug weniger gefahren wurde, als es tatsächlich der Fall ist. Dies führt dazu, dass Käufer einen überhöhten Kaufpreis zahlen und möglicherweise nicht erkennen, dass das Fahrzeug bereits deutlich erheblicher abgenutzt ist. Daher wird die Tachomanipulation in Deutschland auch als Betrug (§ 263 StGB) geahndet.

Tachomanipulation – absichtliches Zurückdrehen des Tachos

Tachomanipulation bedeutet, dass der Kilometerstand eines Fahrzeugs absichtlich verändert wird, um es wertvoller erscheinen zu lassen. Dies geschieht entweder durch Softwaremanipulation, durch den Einsatz spezieller Geräte oder durch den Austausch des Kombiinstruments. Besonders problematisch ist dabei, dass ein zurückgedrehter Kilometerstand über den tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs hinwegtäuscht. Käufer gehen von einem geringeren Verschleiß aus und zahlen oft Tausende Euro mehr, als das Fahrzeug tatsächlich wert ist. Durch die illegale Praxis der Tachomanipulation wird der Wert des Fahrzeugs ungerechtfertigt gesteigert.

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Welche rechtlichen Folgen kann die Tachomanipulation haben?

Wer ein Fahrzeug gekauft hat, das nicht den Kilometerstand hatte, auf den sich der Kaufpreis bezog, hat in der Regel zu viel für das Fahrzeug bezahlt. Hätte man den wahren Kilometerstand gekannt, hätte man das Fahrzeug nicht zu diesem Preis oder gar nicht gekauft. Stellt sich aber nach dem Kauf heraus, dass der Tacho zurückgedreht wurde, fragen sich die Käufer oft, was sie dagegen tun können. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Verkäufer gewerblich oder privat handelt.

Haftung des gewerblichen Verkäufers

Wird ein Fahrzeug mit manipuliertem Kilometerstand von einem gewerblichen Händler verkauft, hat der Käufer klare gesetzliche Rechte. Gewerbliche Händler müssen auch bei Gebrauchtfahrzeugen die gesetzliche Gewährleistung übernehmen. Diese umfasst alle Mängel, die bereits beim Kauf des Fahrzeugs vorhanden waren. Dies gilt auch für Tachomanipulationen.

Eine Manipulation des Kilometerstandes stellt einen Sachmangel gemäß §§ 434, 437 BGB dar, da das Fahrzeug nicht die vereinbarte oder übliche Beschaffenheit hat. Dieser Mangel kann vom Verkäufer nicht behoben werden. Eine Nacherfüllung scheidet daher aus.

Bei einem gewerblichen Verkäufer: Rücktritt, Minderung, Schadensersatz

Für den Käufer bedeutet dies, dass er das Recht hat, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Er kann das Fahrzeug zurückgeben und erhält den Kaufpreis zurück. Für den Rücktritt reicht es in der Regel aus, wenn ein begründeter Verdacht auf eine Tachomanipulation besteht (so zum Beispiel OLG Celle, Urteil vom 25.09.2019, Az. 7 U 8/19).

Will der Käufer das Fahrzeug trotz manipuliertem Kilometerstand behalten, kommt statt dem Rücktritt auch die Minderung des Kaufpreises in Betracht. Der Käufer des Fahrzeugs kann eine Minderung des Kaufpreises verlangen.Ist dem Käufer durch die Manipulation ein finanzieller Schaden entstanden, kann er diesen im Wege des Schadensersatzes vom Verkäufer ersetzt verlangen.

Haftung des privaten Verkäufers für manipulierten Tachostand

Ein privater Käufer kann die Gewährleistung für einen Gebrauchtwagen ausschließen. Allerdings muss dieser Ausschluss im Kaufvertrag wirksam erfolgen, sonst ist der Gewährleistungsausschluss unwirksam. Bei einem wirksamen Gewährleistungsausschluss ist die Haftung für Mängel ausgeschlossen. In einem solchen Fall kann der Käufer in der Regel keine Ansprüche gegen den privaten Verkäufer geltend machen.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Hat der Verkäufer die Laufleistung im Kaufvertrag ausdrücklich zugesichert – zum Beispiel mit der Formulierung „Tachostand: 50.000 km (garantiert)“ – haftet er für eine falsche Angabe. Der Käufer kann sich auf arglistige Täuschung (§ 123 BGB) berufen und den Vertrag anfechten, wenn dem Verkäufer die Manipulation des Tacho bekannt war.

Fehlt eine solche ausdrückliche Zusicherung, ist es für den Käufer oft schwierig, seine Rechte durchzusetzen, wenn dem Verkäufer die Manipulation unbekannt war. Dennoch kann der Käufer in folgenden Fällen aktiv werden:

Wenn der Verkäufer wusste, dass der Tacho manipuliert war, dies aber verschwiegen hat, kann der Käufer ihn wegen Betrugs (§ 263 StGB) anzeigen.

Hat der Verkäufer das Fahrzeug mit manipuliertem Tacho selbst erworben, kann er unter Umständen selbst gegen den Vorbesitzer vorgehen.

Beispiel aus der Praxis:

Ein Käufer erwirbt privat einen Gebrauchtwagen. Der Verkäufer gibt an, dass das Auto „nur 90.000 km gelaufen ist“, hält dies aber nicht schriftlich im Vertrag fest. Später stellt sich heraus, dass das Fahrzeug tatsächlich 200.000 km gelaufen ist. Wusste der Verkäufer von der Manipulation, kann der Käufer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und den Kaufpreis zurückverlangen. Hat der Verkäufer nichts gewusst und dies auch nicht ausdrücklich zugesichert, bleibt dem Käufer oft nur eine Anzeige und die Hoffnung, dass die Ermittlungen weitere Verantwortliche aufdecken.

Tachomanipulation ist Betrug beim Autokauf

Der Kauf eines Fahrzeugs mit manipuliertem Tacho kann für den Käufer erhebliche finanzielle Folgen haben. Während gewerbliche Händler klare gesetzliche Verpflichtungen haben, ist es bei privaten Verkäufern oft schwieriger, Ansprüche durchzusetzen. Käufer sollten daher besonders vorsichtig sein und den Kilometerstand vor dem Kauf anhand von Serviceheften, Werkstattprotokollen und Fahrzeuginspektionen überprüfen. Wer im Nachhinein feststellt, dass der Tacho manipuliert wurde, sollte sich umgehend juristisch beraten lassen und mit Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht rechtliche Schritte einleiten, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

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Welche strafrechtlichen Konsequenzen kann Tachomanipulation haben?

Die Manipulation des Kilometerstandes ist nicht nur eine zivilrechtliche Täuschung, sondern auch eine Straftat, die erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. In Deutschland ist die Veränderung des Kilometerstandes von Kraftfahrzeugen gesetzlich verboten und wird strafrechtlich geahndet.

Betrug nach § 263 StGB

Wie bereits eingangs erwähnt, wird die Tachomanipulation und der Verkauf des Fahrzeugs zu einem überhöhten Preis in den meisten Fällen als Betrug nach § 263 StGB gewertet. Betrug liegt vor, wenn jemand einen anderen durch Täuschung über Tatsachen zu einer wirtschaftlich nachteiligen Entscheidung – in diesem Fall zum Kauf eines überteuerten Fahrzeugs mit manipuliertem Kilometerstand – veranlasst. Der Betrug wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. In schweren Fällen, etwa wenn der Täter gewerbsmäßig handelt, drohen sogar bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Fälschung technischer Aufzeichnungen nach § 268 StGB

Darüber hinaus kann die Manipulation des Kilometerzählers als Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB) geahndet werden. Ein Tachometer ist eine technische Einrichtung, die objektiv richtige Werte über den Betrieb des Fahrzeugs aufzeichnet. Wer sie manipuliert, um falsche Werte anzuzeigen, begeht eine Straftat. Auch hier droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Strafbarkeit nach § 22b Straßenverkehrsgesetz

Nach § 22b Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist es in Deutschland ausdrücklich verboten, den Kilometerstand eines Fahrzeugs zu manipulieren oder Geräte zur Tachomanipulation zu besitzen oder zu verwenden. Die Manipulation wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Gewerbsmäßige Tachomanipulation – besonders schwerer Fall – nach § 263 Abs. 3 StGB

Wird die Tachomanipulation von Händlern, Werkstätten oder gewerbsmäßigen Betrügern systematisch betrieben, liegt ein besonders schwerer Fall des Betruges vor (§ 263 Abs. 3 StGB). In solchen Fällen sind nicht nur einzelne Fahrzeuge betroffen, sondern häufig ganze Fahrzeugflotten oder Betrugsbanden. In diesen Fällen ist der Strafrahmen besonders hoch und die Täter müssen mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren rechnen.

Auswirkungen für den Käufer

Erfährt ein Käufer im Nachhinein, dass der Tachostand manipuliert wurde, kann er nicht nur zivilrechtliche Schritte einleiten (Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz), sondern sollte auch strafrechtliche Schritte einleiten. Eine Anzeige kann dazu führen, dass gegen den Verkäufer oder andere Beteiligte ermittelt wird.

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Was tun, wenn man Opfer eines Tachobetrugs geworden ist?

Der Kauf eines Fahrzeugs mit manipuliertem Kilometerstand kann für den Käufer erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten. Neben dem überhöhten Kaufpreis drohen unerwartete Reparaturen und ein stark verminderter Wiederverkaufswert. Betroffene Käufer sind dem Betrug jedoch nicht hilflos ausgeliefert – sie haben klare rechtliche Ansprüche, um sich zu wehren. Eine rechtliche Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist in diesen Fällen entscheidend, um die bestmögliche Lösung zu finden und den finanziellen Schaden zu minimieren.

Warum Rechtsbeistand bei Tachomanipulation wichtig ist

Tachomanipulation ist eine Straftat und kann sowohl zivil- als auch strafrechtliche Folgen für den Verkäufer haben. Für den Käufer ist es jedoch oft schwierig, seine Rechte allein durchzusetzen. Händler und private Verkäufer weigern sich häufig, das Fahrzeug zurückzunehmen oder versuchen, die Verantwortung von sich zu weisen. Hier kann eine kompetente Rechtsvertretung entscheidend sein, um Ansprüche effektiv durchzusetzen. Rechtsanwalt Igor Posikow ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und hilft betroffenen Käufern dabei

  • den Kaufvertrag und die Rechtslage zu prüfen: Liegt eine Zusicherung der Laufleistung vor? Liegt arglistige Täuschung vor? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?
  • den Rücktritt vom Kaufvertrag durchzusetzen: Hat der Verkäufer bewusst getäuscht, kann der Kaufvertrag rückabgewickelt und der Kaufpreis zurückgefordert werden.
  • Schadensersatzansprüche geltend zu machen: Ist durch die Manipulation ein finanzieller Schaden entstanden, kann der Käufer diesen vom Verkäufer oder Händler ersetzt verlangen.
  • Strafanzeige zu erstatten: Bei Verdacht auf vorsätzlichen Betrug kann gegen den Verkäufer Strafanzeige erstattet werden, um ihn strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
  • die Beweisführung zu unterstützen: Rechtsanwälte arbeiten oft mit Sachverständigen zusammen, um den tatsächlichen Kilometerstand nachzuweisen und die Manipulation gerichtsfest zu dokumentieren.

Viele Käufer scheuen den Rechtsweg aus Angst vor hohen Kosten oder langwierigen Verfahren. Doch gerade wenn der finanzielle Schaden erheblich ist, lohnt sich eine anwaltliche Beratung – oft kann durch frühzeitiges Eingreifen eine schnelle außergerichtliche Einigung erzielt werden. Igor Posikow, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, hilft Ihnen als Käufer, Ihre Rechte zu wahren und durchzusetzen!

Fazit

  • Betrug beim Autokauf: Zwei der häufigsten Betrugsfälle sind der Verkauf durch einen Nichtberechtigten (z. B. gestohlene oder geleaste Fahrzeuge) und die Manipulation des Tachometers, bei der der Kilometerstand absichtlich verändert wird, um den Wert des Fahrzeugs künstlich zu erhöhen.
  • Gutgläubiger Erwerb und rechtliche Grenzen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Käufer trotz fehlender Berechtigung des Verkäufers Eigentum am Fahrzeug erwerben. Ein gutgläubiger Erwerb ist jedoch nicht möglich, wenn das Fahrzeug dem rechtmäßigen Eigentümer gestohlen wurde.
  • Tachomanipulation: Bei der Tachomanipulation handelt es sich um eine weit verbreitete Betrugsmethode, bei der der Kilometerstand absichtlich reduziert wird, um den Wert des Fahrzeugs zu erhöhen. Käufer zahlen oft einen überhöhten Preis und unterschätzen den tatsächlichen Verschleiß.
  • Rechtliche Ansprüche des Käufers: Wurde der Käufer getäuscht, kann er unter Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten, Schadensersatz verlangen oder rechtliche Schritte gegen den Verkäufer einleiten. Insbesondere bei arglistiger Täuschung oder Tachomanipulation kann der Käufer versuchen, den Kauf rückgängig zu machen.
  • Strafrechtliche Konsequenzen für den Verkäufer: Tachomanipulationen beim Fahrzeugverkauf sind in Deutschland strafbar. Wer ein Fahrzeug mit manipuliertem Kilometerstand verkauft, kann sich wegen Betrugs (§ 263 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB) oder Verstoßes gegen § 22b StVG strafbar machen.
  • Warum Rechtsbeistand wichtig ist: Käufer sollten sich in solchen Fällen von Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen, um ihre Rechte durchzusetzen und finanzielle Einbußen zu minimieren. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Igor Posikow hilft Betroffenen, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, den Kaufvertrag anzufechten und gegebenenfalls Strafanzeige zu erstatten.

FAQ

Was sind die häufigsten Betrugsfälle beim Autokauf?

Die häufigsten Betrugsfälle sind der Verkauf durch einen Nichtberechtigten (z. B. gestohlene oder geleaste Fahrzeuge) und die Manipulation des Tachometers, bei der der Kilometerstand absichtlich verringert wird, um den Wert des Fahrzeugs künstlich zu erhöhen.

Kann man ein Auto von einem Nichtberechtigten kaufen und trotzdem Eigentümer werden?

In bestimmten Fällen ist ein gutgläubiger Erwerb möglich, wenn der Käufer nicht wissen konnte, dass der Verkäufer nicht zum Verkauf des Fahrzeugs berechtigt war. Ein Erwerb ist jedoch niemals möglich, wenn das Fahrzeug gestohlen oder geraubt wurde.

Wie erkennt man eine Tachomanipulation?

Verdächtige Anzeichen sind ein unrealistisch niedriger Kilometerstand, fehlende Servicehefte oder Wartungsnachweise, ein abgenutztes Lenkrad oder Pedale bei geringer Laufleistung und widersprüchliche Einträge in TÜV-Berichten oder Fahrzeughistorien-Datenbanken.

Ist Tachomanipulation strafbar?

Ja, Tachomanipulation ist in Deutschland eine Straftat und kann nach § 263 StGB (Betrug), § 268 StGB (Fälschung technischer Aufzeichnungen) und § 22b StVG (Verbot der Tachomanipulation) mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Welche Rechte habe ich als Käufer im Betrugsfall?

Bei einem Betrug kann der Käufer je nach Sachlage vom Kaufvertrag zurücktreten, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz verlangen. Insbesondere bei gewerblichen Verkäufern besteht eine gesetzliche Gewährleistungspflicht, die den Käufer schützt. Wurde das Fahrzeug von einem privaten Verkäufer erworben, sind Gewährleistungsrechte häufig ausgeschlossen.

Warum sollte ich mich rechtlich beraten lassen?

Betrugsfälle sind oft schwer nachzuweisen und unseriöse Verkäufer weigern sich häufig, das Fahrzeug zurückzunehmen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht wie Rechtsanwalt Igor Posikow kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen, den Kaufvertrag anzufechten oder Strafanzeige zu erstatten.

Bildquellennachweise:  RomanSeliutin | Canva

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Jaleesa Lienau
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