
Fahrerflucht: Welche Strafe droht? Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, auch Fahrerflucht genannt, ist ein häufiger Vorwurf, dem sich Verkehrsteilnehmer nach einem Unfall ausgesetzt sehen. Manchmal ist es gar keine böse Absicht, oft ist es der Schreck, der den “Fluchtreflex” auslöst. Wer mit einem solchen Vorwurf konfrontiert wird, sollte sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden.







